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   VG Kassel, 15.03.2022 - 1 K 1732/21.KS   

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VG Kassel, 15.03.2022 - 1 K 1732/21.KS (https://dejure.org/2022,6655)
VG Kassel, Entscheidung vom 15.03.2022 - 1 K 1732/21.KS (https://dejure.org/2022,6655)
VG Kassel, Entscheidung vom 15. März 2022 - 1 K 1732/21.KS (https://dejure.org/2022,6655)
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  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 C 49.16

    Alimentation; Beamter; Behinderung; Fähigkeit zum Selbstunterhalt; Waise;

    Auszug aus VG Kassel, 15.03.2022 - 1 K 1732/21
    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es dann des Waisengeldes nicht mehr bedarf, weil das Kind eigene sozialversicherungsrechtliche Ansprüche erworben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 01. März 2018 - 2 C 49/16 -, juris).

    Bei der Auslegung der Vorschrift ist auch zu berücksichtigen, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits die Vorgängerregelung des § 61 Abs. 2 BeamtVG, die bis 2011 auch für Landesbeamte in Hessen galt und die dann nahezu im Wortlaut identisch in das HBeamtVG überführt wurde, entsprechend ausgelegt und in ständiger Rechtsprechung verlangt hat, dass die Behinderung bereits zum Zeitpunkt der Vollendung des 27. Lebensjahres dazu geführt haben muss, dass die Waise außer Stande war, sich selbst zu unterhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 01. März 2018 - 2 C 49/16 -, juris).

    Sie lebt auch nicht wieder auf, wenn die Kinder diese Fähigkeit später verlieren, denn dann haben die Betroffenen regelmäßig einen eigenen Anspruch im System der sozialen Sicherung (vgl. BVerwG, Urteil vom 01. März 2018 - 2 C 49/16 -, juris).

  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus VG Kassel, 15.03.2022 - 1 K 1732/21
    Die Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn aus Art. 33 Abs. 5 GG erstreckt sich jedoch nicht auf Kinder, die - behindert oder nicht - im Erwachsenenalter selbstständig leben und arbeiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1985 - 2 BvL 24/82 -, BVerfGE 70, 69-93).
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