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   VG Kassel, 16.10.2018 - 7 K 171/15.KS   

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VG Kassel, 16.10.2018 - 7 K 171/15.KS (https://dejure.org/2018,40967)
VG Kassel, Entscheidung vom 16.10.2018 - 7 K 171/15.KS (https://dejure.org/2018,40967)
VG Kassel, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 7 K 171/15.KS (https://dejure.org/2018,40967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 168 AO, § 4 HessKAG, § 35 VwVfG
    Eine Regelung, wonach die unbeanstandete Entgegennahme der Steueranmeldung als Steuerfestsetzung gilt, ist nichtig und führt (hier) zur Gesamtnichtigkeit der Satzung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nichtigkeit einer Satzungsregelung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2009 - 2 K 2295/08

    Vergnügungssteuer, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Einwurf

    Auszug aus VG Kassel, 16.10.2018 - 7 K 171/15
    Dies führt zur Unwirksamkeit der Steuerfestsetzung (so auch in vergleichbaren Fällen: VG Göttingen, Urteil vom 12.05.2016 - 2 A 298/15 -, juris Rn. 22; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.05.2009 - 2 K 2295/08 -, juris Rn. 82 ff.) Dieser Widerspruch hätte zu einer rechtzeitigen Anpassung der Satzung an die geänderte Gesetzeslage führen müssen, welche für den streitgegenständlichen Zeitraum unterblieben ist.

    Denn bei den Regelungen des § 4 HessKAG handelt es sich um höherrangiges Recht, welches gem. § 4 Abs. 1 HessKAG ausdrücklich nicht durch Satzungsrecht, sondern lediglich durch Bundes- oder Landesrecht abbedungen werden kann, wenn dort in besonderen Vorschriften anderweitiges geregelt ist (vgl. auch zum insoweit identischen KAG NRW: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.05.2009 - 2 K 2295/08 -, juris Rn. 88).

    Folge des Widerspruchs des § 8 Abs. 3 S. 3 der Satzung zu höherrangigem Recht und seiner Unbestimmtheit ist die Nichtigkeit der Vorschrift (vgl.: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.05.2009 - 2 K 2295/08 -, juris Rn. 89; VG Göttingen, Urteil vom 25.09.2014 - 2 A 250/14 -, juris Rn. 22).Als Folge der Nichtigkeit der Regelung des § 8 Abs. 3 S. 3 der Satzung konnten die vom Kläger vorgenommenen Steuererklärungen keine Steuerfestsetzungswirkung und damit keinen Regelungsgehalt entfalten.

    Die Ungültigkeit oder Nichtigkeit eines Teils der Satzung führt nur dann nicht zur Gesamtnichtigkeit der Satzung, wenn die restliche Satzung ohne den ungültigen Teil sinnvoll bleibt und nach dem mutmaßlichen Willen des Normgebers auch ohne den nichtigen Teil erlassen worden wäre (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.05.2009 - 2 K 2295/08 -, juris Rn. 90 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 01.08.2001 - 4 B 23/01 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2009 - 14 A 680/07

    Festsetzung der Vergnügungssteuer im Wege der Selbsterklärung auf der Basis der

    Auszug aus VG Kassel, 16.10.2018 - 7 K 171/15
    Zudem verweist der Kläger auf die Urteile des VG Gelsenkirchen vom 24. September 2009 (2 K 3681/07) und des OVG Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2009 (14 A 680/07).

    Die Regelung in § 8 Abs. 3 S. 3 der Satzung, wonach die unbeanstandete Entgegennahme der Steueranmeldung als Steuerfestsetzung gilt, lässt sich mit diesem Grundsatz nicht mehr vereinbaren und ist zu unbestimmt, weil nicht erkennbar ist, wann die Steuerfestsetzung erfolgt sein soll (vgl.: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.12.2009 - 14 A 680/07 -, juris Rn. 29).

  • VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 298/15

    Steueranmeldung; Vergnügungssteuer

    Auszug aus VG Kassel, 16.10.2018 - 7 K 171/15
    Folglich war die Anfechtungsklage mangels einer Regelung und damit eines Verwaltungsaktcharakters der angegriffenen Steuererklärungen insoweit unstatthaft (vgl. auch zu einem entsprechenden Fall: VG Göttingen, Urteil vom 12.05.2016 - 2 A 298/15 -, juris Rn. 15 ff., 22).

    Dies führt zur Unwirksamkeit der Steuerfestsetzung (so auch in vergleichbaren Fällen: VG Göttingen, Urteil vom 12.05.2016 - 2 A 298/15 -, juris Rn. 22; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.05.2009 - 2 K 2295/08 -, juris Rn. 82 ff.) Dieser Widerspruch hätte zu einer rechtzeitigen Anpassung der Satzung an die geänderte Gesetzeslage führen müssen, welche für den streitgegenständlichen Zeitraum unterblieben ist.

  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01

    Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VG Kassel, 16.10.2018 - 7 K 171/15
    Die Ungültigkeit oder Nichtigkeit eines Teils der Satzung führt nur dann nicht zur Gesamtnichtigkeit der Satzung, wenn die restliche Satzung ohne den ungültigen Teil sinnvoll bleibt und nach dem mutmaßlichen Willen des Normgebers auch ohne den nichtigen Teil erlassen worden wäre (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.05.2009 - 2 K 2295/08 -, juris Rn. 90 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 01.08.2001 - 4 B 23/01 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2013 - 14 A 1600/09

    Festsetzung der Vergnügungssteuer für die in einer Spielhalle aufgestellten

    Auszug aus VG Kassel, 16.10.2018 - 7 K 171/15
    Zwar ist bei nachträglicher Steuerfestsetzung durch Bescheid die Teilnichtigkeit der Satzung entscheidungsunerheblich, weil die Behörde durch einen solchen Bescheid zu erkennen gibt, dass sie das Steuerrechtsverhältnis in Bezug auf Steuerfestsetzung und Leistungsgebot - bei erfolgter Steueranmeldung unter deren Ersetzung - nur durch den Steuerbescheid geregelt wissen will (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.02.2013 - 14 A 1600/09 -, juris Rn. 92).
  • VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14

    Keine bundesrechtlichen Schranken für Höhe der Spielgerätesteuer abgesehen vom

    Auszug aus VG Kassel, 16.10.2018 - 7 K 171/15
    Folge des Widerspruchs des § 8 Abs. 3 S. 3 der Satzung zu höherrangigem Recht und seiner Unbestimmtheit ist die Nichtigkeit der Vorschrift (vgl.: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.05.2009 - 2 K 2295/08 -, juris Rn. 89; VG Göttingen, Urteil vom 25.09.2014 - 2 A 250/14 -, juris Rn. 22).Als Folge der Nichtigkeit der Regelung des § 8 Abs. 3 S. 3 der Satzung konnten die vom Kläger vorgenommenen Steuererklärungen keine Steuerfestsetzungswirkung und damit keinen Regelungsgehalt entfalten.
  • EuGH, 07.09.2006 - C-526/04

    Laboratoires Boiron - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 Absatz 3 EG -

    Auszug aus VG Kassel, 16.10.2018 - 7 K 171/15
    Nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 7. September 2006 (C-526/04) seien Verrechnungsmöglichkeiten zugunsten einer Gruppe von Unternehmen jedenfalls dann nachträglich anzuordnen, wenn eine in Konkurrenz zu dieser Gruppe stehende andere Gruppe von Unternehmen diese Verrechnungsmöglichkeiten genieße.
  • VGH Hessen, 05.03.2009 - 5 C 2256/07

    Spielapparatesteuer nach dem Maßstab der Bruttokasse

    Auszug aus VG Kassel, 16.10.2018 - 7 K 171/15
    Soweit die Beklagte auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 04.01.2011 - 5 A 847/10 -, juris Rn. 37; Beschluss vom 05.03.2009 - 5 C 2256/07.N -, juris) verweist, wonach die Regelung der unbeanstandeten Entgegennahme nicht zu unbestimmt sei, ist zum einen zu beachten, dass das Gericht neben der Unbestimmtheit auch einen Verstoß der Vorschrift gegen höherrangiges Recht gesehen hat, der wegen der erst ab 2013 geltenden Gesetzesänderung zum Zeitpunkt der Entscheidungen des VGH noch nicht Streitgegenstand war und zum anderen - wie oben dargelegt - die konkrete Ausgestaltung der (restlichen) Satzung für die Frage der Bestimmtheit maßgeblich ist und somit keine vollständige Vergleichbarkeit des vorliegenden Falles mit den dortigen Satzungen anzunehmen ist.
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus VG Kassel, 16.10.2018 - 7 K 171/15
    Sie verstoße gegen Art. 105 Abs. 2 a GG, weil die beabsichtigte, steuerliche Lenkung nach ihrem Gewicht und ihren Auswirkungen eine Verwaltungsfunktion mit Verbotscharakter i. S. d. Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 04. Februar 2009 (Az.: 1 BvL 8/05) darstelle.
  • VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10

    Rechtmäßigkeit der Spielapparatesteuer; Berechnung der Spielapparatesteuer;

    Auszug aus VG Kassel, 16.10.2018 - 7 K 171/15
    Soweit die Beklagte auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 04.01.2011 - 5 A 847/10 -, juris Rn. 37; Beschluss vom 05.03.2009 - 5 C 2256/07.N -, juris) verweist, wonach die Regelung der unbeanstandeten Entgegennahme nicht zu unbestimmt sei, ist zum einen zu beachten, dass das Gericht neben der Unbestimmtheit auch einen Verstoß der Vorschrift gegen höherrangiges Recht gesehen hat, der wegen der erst ab 2013 geltenden Gesetzesänderung zum Zeitpunkt der Entscheidungen des VGH noch nicht Streitgegenstand war und zum anderen - wie oben dargelegt - die konkrete Ausgestaltung der (restlichen) Satzung für die Frage der Bestimmtheit maßgeblich ist und somit keine vollständige Vergleichbarkeit des vorliegenden Falles mit den dortigen Satzungen anzunehmen ist.
  • FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2400/17

    Umsätze mit Geldspielautomaten

  • VGH Hessen, 19.08.2019 - 5 A 2692/18
    Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Kassel vom 16. Oktober 2018 - 7 K 171/15.KS - wird die Klage abgewiesen.

    Mit Urteil vom 16. Oktober 2018 - 7 K 171/15.KS - hat das Verwaltungsgericht Kassel den Spielapparatesteuerbescheid für das Quartal I/2014 vom 29. April 2014 und den für das Quartal III/2014 vom 30. Oktober 2014, jeweils in Gestalt des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 6. Januar 2015 sowie den Widerspruchsbescheid vom 6. Januar 2015 im Übrigen aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 16. Oktober 2018 - 7 K 171/15.KS - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 16. Oktober 2018 - 7 K 171/15.KS - ist zulässig und begründet.

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