Rechtsprechung
   VG Kassel, 17.03.2021 - 6 L 562/21.KS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5391
VG Kassel, 17.03.2021 - 6 L 562/21.KS (https://dejure.org/2021,5391)
VG Kassel, Entscheidung vom 17.03.2021 - 6 L 562/21.KS (https://dejure.org/2021,5391)
VG Kassel, Entscheidung vom 17. März 2021 - 6 L 562/21.KS (https://dejure.org/2021,5391)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,5391) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 1 VersG, Art 8 Abs 1 GG, § 28 IfSG, § 28 a Abs 1 Nr 10 IfSG, § 28 a Abs 2 S 2 Nr 1 IFSG
    Versammlungsverbot während Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versammlungsverbote suspendiert - Corona-Virus

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

    Auszug aus VG Kassel, 17.03.2021 - 6 L 562/21
    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20, juris Rn. 14, st. Rspr.).

    Insbesondere das Grundrecht Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG gehört zu solchen Rechtsgütern, welches unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit versammlungsbeschränkende Maßnahmen, worunter grundsätzlich auch Versammlungsverbote fallen, rechtfertigen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20, juris Rn. 16).

    Darüber hinaus stellt die Anordnung der Verpflichtung der Versammlungsteilnehmer zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen sowie die Durchführung als ortsfeste Kundgebung anstatt als Aufzug oder die Verlegung an einen aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vorzugswürdigen Alternativstandort ein regelmäßig milderes Mittel dar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20, juris Rn. 16).

  • BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09

    Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet

    Auszug aus VG Kassel, 17.03.2021 - 6 L 562/21
    Ein Versammlungsverbot scheidet nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aber aus, solange mildere Mittel und Methoden der Rechtsgüterkonfliktbewältigung wie versammlungsrechtliche Auflagen bzw. Beschränkungen und der verstärkte Einsatz polizeilicher Kontrollen nicht ausgeschöpft oder mit tragfähiger Begründung ausgeschieden sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 11.09.2020 - 10 CS 20.2063, juris Rn. 9 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09, juris Rn. 17.).

    Dabei liegt, nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts, die auf die Konzeption der Grundrechte als Abwehrrechte abgestimmt sind, die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von freiheitseinschränkenden Maßnahmen bei der Behörde (BVerfG, Beschl. v. 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09, juris Rn. 13).

  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Auszug aus VG Kassel, 17.03.2021 - 6 L 562/21
    d) Eingriffe in Art. 8 Abs. 1 GG kommen von vornherein aber nur in Betracht, wenn die öffentliche Sicherheit und damit zum Beispiel das Rechtsgut Leben und körperliche Unversehrtheit unmittelbar gefährdet ist, d. h. wenn der von der Versammlungsbehörde anzustellenden Gefahrenprognose konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zu Grunde liegen, die bei verständiger Würdigung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts ergeben; bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (BVerfG, Beschl. v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04, juris Rn. 17; ThürOVG, Beschl. v. 26.02.2021 - 3 EO 134/21, juris Rn. 6).

    Für die Gefahrenprognose können Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen als Indizien herangezogen werden, soweit sie bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (BVerfG, Beschl. v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04, juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 11.09.2020 - 10 CS 20.2063

    Rechtswidrigkeit eines Versammlungsverbots während der Corona-Pandemie (Bayern)

    Auszug aus VG Kassel, 17.03.2021 - 6 L 562/21
    Ein Versammlungsverbot scheidet nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aber aus, solange mildere Mittel und Methoden der Rechtsgüterkonfliktbewältigung wie versammlungsrechtliche Auflagen bzw. Beschränkungen und der verstärkte Einsatz polizeilicher Kontrollen nicht ausgeschöpft oder mit tragfähiger Begründung ausgeschieden sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 11.09.2020 - 10 CS 20.2063, juris Rn. 9 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09, juris Rn. 17.).
  • BVerfG, 29.01.2020 - 2 BvR 690/19

    Fehlende gewichtende Gesamtbewertung der Lebensumstände einer "faktischen

    Auszug aus VG Kassel, 17.03.2021 - 6 L 562/21
    Je schwerwiegender die dem Einzelnen auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme Unabänderliches bewirkt, umso weniger darf der Rechtsschutzanspruch des Einzelnen zurückstehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.01.2020 - 2 BvR 690/19, juris Rn. 16, st. Rspr.).
  • OVG Thüringen, 26.02.2021 - 3 EO 134/21

    Versammlungsrecht: Verbot einer gegen die staatliche Coronapolitik gerichteten

    Auszug aus VG Kassel, 17.03.2021 - 6 L 562/21
    d) Eingriffe in Art. 8 Abs. 1 GG kommen von vornherein aber nur in Betracht, wenn die öffentliche Sicherheit und damit zum Beispiel das Rechtsgut Leben und körperliche Unversehrtheit unmittelbar gefährdet ist, d. h. wenn der von der Versammlungsbehörde anzustellenden Gefahrenprognose konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zu Grunde liegen, die bei verständiger Würdigung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts ergeben; bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (BVerfG, Beschl. v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04, juris Rn. 17; ThürOVG, Beschl. v. 26.02.2021 - 3 EO 134/21, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen

    Auszug aus VG Kassel, 17.03.2021 - 6 L 562/21
    Dabei fällt zudem ins Gewicht, dass eine kooperative Abstimmung mit dem Antragsteller zu allen in Betracht kommenden Schutzmaßnahmen, um die Herstellung praktischer Konkordanz zwischen dem Ziel des Infektionsschutzes und des Schutzes von Leib und Leben auf der einen und der Versammlungsfreiheit auf der anderen Seite zu ermöglichen (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20, juris Rn. 27), bislang nicht erfolgt ist.
  • VG München, 20.02.2021 - M 13 S 21.900

    Corona-Bekämpfung durch Versammlungsbeschränkungen - einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Kassel, 17.03.2021 - 6 L 562/21
    Die Kammer geht zunächst davon aus, dass die an die Gesundheitsbehörden adressierten Vorgaben des Infektionsschutzrechts, namentlich § 28 und insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 10, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 IfSG gegenüber den versammlungsrechtlichen Vorschriften keine Sperrwirkung entfalten (wie hier: BayVGH, Beschl. v. 21.02.2021 - 10 CS 21.526, juris Rn. 3, 14; VG München, Beschl. v. 20.02.2021 - M 13 S 21.900, juris Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - 15 B 339/21

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen

    Auszug aus VG Kassel, 17.03.2021 - 6 L 562/21
    Auch insofern bedarf es zur Begründung eines Verbotes einer dahingehenden Gefahrenprognose der Prüfung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 09.03.2021 - 15 B 339/21, juris Rn. 8), wobei auch Alternativrouten in Betracht kommen.
  • BVerfG, 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15

    Antrag auf einstweilige Anordnung gegen das Verbot des "Tags der Patrioten" in

    Auszug aus VG Kassel, 17.03.2021 - 6 L 562/21
    Eine pauschale Behauptung der Versammlungsbehörde reicht insoweit allerdings nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15, juris Rn. 3, st. Rspr.; BVerwG, Beschl. v. 05.03.2020 - 6 B 1/20, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

  • BVerwG, 05.03.2020 - 6 B 1.20

    Auflagen; Auflösung; Aufzug; Demonstration; Gefahrenprognose; Verbot;

  • VGH Bayern, 21.02.2021 - 10 CS 21.526

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die coronabedingte Untersagung eines

  • VGH Hessen, 19.03.2021 - 2 B 588/21

    Versammlung in der Karlsaue bleibt verboten - auf der Schwanenwiese und dem Platz

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 17. März 2021 - 6 L 562/21.KS - teilweise abgeändert.
  • VG Kassel, 16.06.2021 - 6 L 1115/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen Verbot einer Querdenker-Versammlung

    Die Kammer geht zunächst davon aus, dass die an die Gesundheitsbehörden adressierten Vorgaben des Infektionsschutzrechts, namentlich § 28 und insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 10, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 IfSG gegenüber den versammlungsrechtlichen Vorschriften keine Sperrwirkung entfalten (so bereits VG A-Stadt, Beschl. v. 17.03.2021 - 6 L 562/21.KS , juris Rn. 8 ; dem folgend HessVGH, Beschl. v. 19.03.2021 - 2 B 588/21 , juris Rn. 6 ; so auch: BayVGH, Beschl. v. 21.02.2021 - 10 CS 21.526, juris Rn. 3, 14; VG München, Beschl. v. 20.02.2021 - M 13 S 21.900, juris Rn. 23).
  • VG Kassel, 18.06.2021 - 6 L 1137/21

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Verbot einer Gegendemonstration zu einer

    Die Kammer geht zunächst davon aus, dass die an die Gesundheitsbehörden adressierten Vorgaben des Infektionsschutzrechts, namentlich § 28 und insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 10, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 IfSG gegenüber den versammlungsrechtlichen Vorschriften keine Sperrwirkung entfalten (so bereits VG A-Stadt, Beschl. v. 17.03.2021 - 6 L 562/21.KS , juris Rn. 8 ; dem folgend HessVGH, Beschl. v. 19.03.2021 - 2 B 588/21 , juris Rn. 6 ; so auch: BayVGH, Beschl. v. 21.02.2021 - 10 CS 21.526, juris Rn. 3, 14; VG München, Beschl. v. 20.02.2021 - M 13 S 21.900, juris Rn. 23).
  • VG Kassel, 18.06.2021 - 6 L 1138/21

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Verbot einer Gegendemonstration zu einer

    Die Kammer geht zunächst davon aus, dass die an die Gesundheitsbehörden adressierten Vorgaben des Infektionsschutzrechts, namentlich § 28 und insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 10, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 IfSG gegenüber den versammlungsrechtlichen Vorschriften keine Sperrwirkung entfalten (so bereits VG Kassel, Beschl. v. 17.03.2021 - 6 L 562/21.KS , juris Rn. 8 ; dem folgend HessVGH, Beschl. v. 19.03.2021 - 2 B 588/21 , juris Rn. 6 ; so auch: BayVGH, Beschl. v. 21.02.2021 - 10 CS 21.526, juris Rn. 3, 14; VG München, Beschl. v. 20.02.2021 - M 13 S 21.900, juris Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht