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   VG Kassel, 18.08.2015 - 3 L 2012/14.KS   

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VG Kassel, 18.08.2015 - 3 L 2012/14.KS (https://dejure.org/2015,21867)
VG Kassel, Entscheidung vom 18.08.2015 - 3 L 2012/14.KS (https://dejure.org/2015,21867)
VG Kassel, Entscheidung vom 18. August 2015 - 3 L 2012/14.KS (https://dejure.org/2015,21867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG, §§ 80 Abs. 5; 80 Abs. 7 S. 2; 80a Abs. 3 S. 2 VwGO, § 36 Abs. 2 HessVwVf, §§ 6 Abs. 1; 12 Abs. 1 S. 1; 13 Abs. 1; 50; 82 WHG
    Zum Prüfungsumfang eines Antrages nach § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO, bei dem im Ausgangsverfahren eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO zu Grunde lag, welche in der Hauptsache die Überprüfung einer Prognoseentscheidung im Wege der Drittanfechtung beinhaltete. Ein nicht ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einleitungserlaubnis für K + S Kali GmbH

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Einleitungserlaubnis für K + S Kali GmbH

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Einleitungserlaubnis für K + S Kali GmbH

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 20.03.2013 - 2 B 1716/12

    Versenkung von Salzabwässern

    Auszug aus VG Kassel, 18.08.2015 - 3 L 2012/14
    Die dagegen erhobene Beschwerde der Antragstellerin hat der HessVGH mit Beschluss vom 20.03.2013 (2 B 1716/12, juris; im Folgenden: Beschwerdeentscheidung) zurückgewiesen.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 02.08.2012, Aktenzeichen 4 L 81/12.KS - vorsorglich auch in der Fassung der Beschwerdeentscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 20.03.2013, Aktenzeichen 2 B 1716/12 wird abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin zu 1) gegen die Erlaubnis des Antragsgegners vom 30.11.2011 angeordnet, soweit dort die Versenkung von Salzabwasser gemäß Ziff. 6.1 b der Erlaubnis über den Standort Wintershall mit den Versenkbohrungen Eichhorst 1b, Eichhorst 1c und Bodesruh erlaubt sind, anzuordnen.

    Zunächst ist festzustellen, dass das Gericht das Rechtsschutzersuchen der Antragstellerin analog § 88 VwGO dahingehend versteht und auslegt, dass sie unter Abänderung der Entscheidung des VG Kassel 4 L 81/12 vom 02.08.2012 - bestätigt durch die Entscheidung des HessVGH 2 B 1716/12 vom 20.03.2013 - die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage begehrt.

    Für die Hauptsache beträgt der Streitwert in Verfahren wie dem vorliegenden, unter Beachtung der Nrn. 34.3 und 2.3 des Streitwertkataloges, regelmäßig 60.000,-- EUR (Ausgangsentscheidung, juris, Rn. 115; Beschwerdeentscheidung 2. Senat des HessVGH, Beschl. v. 20.03.2012 - 2 B 1716/12, juris, Rn. 95; 7. Senat des HessVGH, Urt. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10, juris, Rn. 135. Eine Reduzierung nach Nr. 1.5 des Streitwertkataloges (vorläufiger Rechtsschutz) hält die Kammer nicht für geboten, weil durch das Verfahren eine zumindest teilweise Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird.

  • VG Kassel, 02.08.2012 - 4 L 81/12

    Einleitung von Salzabwässern in Grundwasser

    Auszug aus VG Kassel, 18.08.2015 - 3 L 2012/14
    Den Antrag hat die 4. Kammer des Gerichts mit Beschluss vom 02.08.2012 (4 L 81/12.KS, juris; im Folgenden: Ausgangsentscheidung) insgesamt abgelehnt.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 02.08.2012, Aktenzeichen 4 L 81/12.KS - vorsorglich auch in der Fassung der Beschwerdeentscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 20.03.2013, Aktenzeichen 2 B 1716/12 wird abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin zu 1) gegen die Erlaubnis des Antragsgegners vom 30.11.2011 angeordnet, soweit dort die Versenkung von Salzabwasser gemäß Ziff. 6.1 b der Erlaubnis über den Standort Wintershall mit den Versenkbohrungen Eichhorst 1b, Eichhorst 1c und Bodesruh erlaubt sind, anzuordnen.

    den Antrag der Antragstellerin nach § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO auf Abänderung des Beschlusses des VG Kassel vom 02.08.2014, 4 L 81/12, und Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Erlaubnis des Antragsgegners vom 30.11.2011, soweit dort die Versenkung von Salzabwasser über den Standort Wintershall mit den Versenkbohrungen Eichhorst 1b, Eichhorst 1c und Bodesruh zugelassen ist, zurückzuweisen,.

    Zunächst ist festzustellen, dass das Gericht das Rechtsschutzersuchen der Antragstellerin analog § 88 VwGO dahingehend versteht und auslegt, dass sie unter Abänderung der Entscheidung des VG Kassel 4 L 81/12 vom 02.08.2012 - bestätigt durch die Entscheidung des HessVGH 2 B 1716/12 vom 20.03.2013 - die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage begehrt.

  • BVerwG, 30.06.2008 - 9 VR 16.08

    Veränderte Umstände, Abänderung, Anordnungsanspruch, Planfeststellungsbeschluss,

    Auszug aus VG Kassel, 18.08.2015 - 3 L 2012/14
    Ein nicht auflagenentsprechendes Verhalten stellt aber keinen veränderten Umstand im Sinne des § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO dar, sondern ggf. ein Vollzugsdefizit, das die Rechtmäßigkeit der Erlaubnis nicht berührt (BVerwG, Beschl. v. 30.06.2008 - 9 VR 16/08 u.a., juris, Rn. 4; weitergehend im Hinblick auf alle Nebenbestimmungen KÜLPMANN , in: Fickelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 1183).

    Das Gericht sieht schließlich auch keine Notwendigkeit dafür, den Antrag der anwaltlich vertretenen Antragstellerin in einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO umzudeuten (offengelassen, ob dies zulässig ist BVerwG, Beschl. v. 30.06.2008 - 9 VR 16/08 u.a., juris, Rn. 5).

  • VG Aachen, 06.07.2005 - 6 K 2420/98

    Ortsnahe Regenwasserbeseitigung

    Auszug aus VG Kassel, 18.08.2015 - 3 L 2012/14
    Spätere Änderungen zu seinen Lasten bleiben unberücksichtigt (VG Aachen, Urt. v. 06.07.2005 - 6 K 2420/98, juris, Rn. 53 m.w.N.).

    Dies ergibt sich zum einen aus dem Wesen der Überprüfung von Prognoseentscheidungen (selbst dann, wenn keine Drittanfechtungssituation zugrunde liegt) und aus dem Prüfungsumfang von Drittanfechtungsklagen (vgl. insoweit VG Aachen, Urt. v. 06.07.2005 - 6 K 2420/98, juris, Rn. 53 ff. m.w.N.).

  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10

    Drittschutz im Wasserrecht

    Auszug aus VG Kassel, 18.08.2015 - 3 L 2012/14
    Gegenüber wasserrechtlichen Gestattungen ergibt sich sonach ein Abwehrrecht aus dem Gebot der Rücksichtnahme, wenn sich die erteilte Gestattung als Ermessensentscheidung im Hinblick auf Belange des Dritten nicht nur als objektiv defizitär, sondern darüber hinaus als rücksichtslos darstellt (HessVGH, Urt. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10, juris, Rn. 97 m.w.N.).

    Für die Hauptsache beträgt der Streitwert in Verfahren wie dem vorliegenden, unter Beachtung der Nrn. 34.3 und 2.3 des Streitwertkataloges, regelmäßig 60.000,-- EUR (Ausgangsentscheidung, juris, Rn. 115; Beschwerdeentscheidung 2. Senat des HessVGH, Beschl. v. 20.03.2012 - 2 B 1716/12, juris, Rn. 95; 7. Senat des HessVGH, Urt. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10, juris, Rn. 135. Eine Reduzierung nach Nr. 1.5 des Streitwertkataloges (vorläufiger Rechtsschutz) hält die Kammer nicht für geboten, weil durch das Verfahren eine zumindest teilweise Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird.

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung

    Auszug aus VG Kassel, 18.08.2015 - 3 L 2012/14
    Bei einer etwaigen Interessenabwägung habe das Gericht die Entscheidung des EuGH vom 01.07.2015 (C-461/13) zu berücksichtigen.

    Schließlich ist auch durch die Entscheidung des EuGH vom 01.07.2015 (C-461/13, juris), in der der EuGH zum Vorabentscheidungsersuchen des BVerwG zur Auslegung der WRRL Stellung genommen hat, keine Änderung der Ausgangsentscheidung veranlasst.

  • OVG Saarland, 22.08.2001 - 2 W 1/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer

    Auszug aus VG Kassel, 18.08.2015 - 3 L 2012/14
    Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es für die Rechtmäßigkeit der der Prognose zugrundeliegenden Entscheidung ohne Bedeutung, ob sich die gemachten Voraussagen später bewahrheiten (OVG des Saarlandes, Beschl. v. 22.08.2001 - 2 W 1/01, juris, Rn. 16; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 22.11.2007 - 2 B 176/07, juris, Rn. 33; FRENZ , NVwZ 2011, S. 86 ; zum Prüfungsmaßstab bei Prognoseentscheidungen im Fachplanungsrecht vgl. ASCHERMANN , in: Ziekow, Handbuch des Fachplanungsrechts, 2. Aufl. 2014, § 16 Rn. 128 unter Bezug auf BVerwG, Gerichtsbescheid v. 29.01.2009 - 7 A 1/08, juris, Rn. 13).
  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07

    Rechtsschutz gegen Bergbauvorhaben (Steinkohle)

    Auszug aus VG Kassel, 18.08.2015 - 3 L 2012/14
    Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es für die Rechtmäßigkeit der der Prognose zugrundeliegenden Entscheidung ohne Bedeutung, ob sich die gemachten Voraussagen später bewahrheiten (OVG des Saarlandes, Beschl. v. 22.08.2001 - 2 W 1/01, juris, Rn. 16; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 22.11.2007 - 2 B 176/07, juris, Rn. 33; FRENZ , NVwZ 2011, S. 86 ; zum Prüfungsmaßstab bei Prognoseentscheidungen im Fachplanungsrecht vgl. ASCHERMANN , in: Ziekow, Handbuch des Fachplanungsrechts, 2. Aufl. 2014, § 16 Rn. 128 unter Bezug auf BVerwG, Gerichtsbescheid v. 29.01.2009 - 7 A 1/08, juris, Rn. 13).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 7 A 1.08

    Einwendungen der Eigentümer gegen Planungen zum Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals im

    Auszug aus VG Kassel, 18.08.2015 - 3 L 2012/14
    Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es für die Rechtmäßigkeit der der Prognose zugrundeliegenden Entscheidung ohne Bedeutung, ob sich die gemachten Voraussagen später bewahrheiten (OVG des Saarlandes, Beschl. v. 22.08.2001 - 2 W 1/01, juris, Rn. 16; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 22.11.2007 - 2 B 176/07, juris, Rn. 33; FRENZ , NVwZ 2011, S. 86 ; zum Prüfungsmaßstab bei Prognoseentscheidungen im Fachplanungsrecht vgl. ASCHERMANN , in: Ziekow, Handbuch des Fachplanungsrechts, 2. Aufl. 2014, § 16 Rn. 128 unter Bezug auf BVerwG, Gerichtsbescheid v. 29.01.2009 - 7 A 1/08, juris, Rn. 13).
  • VGH Hessen, 28.12.2015 - 2 B 1631/15

    Kostenentscheidung im Abänderungsverfahren und nach Hauptsacheerledigung

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 18. August 2015 (3 L 2012/14.KS) ist wirkungslos.
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