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   VG Kassel, 22.01.2020 - 1 K 7170/17.KS   

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VG Kassel, 22.01.2020 - 1 K 7170/17.KS (https://dejure.org/2020,4022)
VG Kassel, Entscheidung vom 22.01.2020 - 1 K 7170/17.KS (https://dejure.org/2020,4022)
VG Kassel, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 1 K 7170/17.KS (https://dejure.org/2020,4022)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 HBesVÜG, Art 3 GG, Art 1 LVerf HE
    Neuregelung der hessischen Richterbesoldung verstößt nicht gegen Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Kassel, 17.10.2018 - 1 K 682/18

    Neuregelung der hessischen Beamtenbesoldung verstößt nicht gegen Gleichheitssatz

    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2020 - 1 K 7170/17
    Darin liegt ein zwingender Grund des Allgemeininteresses, der diese Perpetuierung rechtfertigt (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-501/12 bis 506/12, C-540/12 und C-541/12, juris Rn. 64-68; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2017 - 4 S 926/16, juris Rn. 49; vgl. auch die Kammerrechtsprechung, VG Kassel, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 1 K 682/18, juris Rn. 34).

    3) Die Vorschriften des HBesVÜG und des HBesG geben keinen Anlass, ihre Vereinbarkeit mit der Hessischen Landesverfassung und dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Zweifel zu ziehen (so schon VG Kassel, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 1 K 682/18.KS , juris).

    Insbesondere bei der Regelung des Übergangs von einer älteren zu einer neueren Regelung steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Oktober 2015 - 2 BvR 413/15, juris Rn. 24; zum Ganzen Hess. VGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 472/16 , juris Rn. 51 ; VG Kassel, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 1 K 682/18, juris Rn. 37).

  • VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 472/16

    Erfahrungsstufe bei Beförderung im Überleitungszeitraum

    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2020 - 1 K 7170/17
    Die Stufenzuordnung geschieht durch Verwaltungsakt (Hess. VGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 472/16 , juris Rn. 37 ).

    Danach verletzt eine Norm dann den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn durch sie eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09, juris Rn. 56; Hess. VGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 472/16 , juris Rn. 51 ).

    Insbesondere bei der Regelung des Übergangs von einer älteren zu einer neueren Regelung steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Oktober 2015 - 2 BvR 413/15, juris Rn. 24; zum Ganzen Hess. VGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 472/16 , juris Rn. 51 ; VG Kassel, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 1 K 682/18, juris Rn. 37).

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2020 - 1 K 7170/17
    "[Die] Art. 2 und 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 [sind] dahin auszulegen [...], dass sie nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, die wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Vorschriften die Modalitäten der Überleitung von Beamten, die vor dem Inkrafttreten dieser Rechtsvorschriften verbeamtet worden sind, in ein neues Besoldungssystem festlegen und vorsehen, dass zum einen die Besoldungsstufe, der sie nunmehr zugeordnet werden, allein auf der Grundlage des unter dem alten Besoldungssystem erworbenen Grundgehalts ermittelt wird, obgleich dieses alte System auf einer Diskriminierung wegen des Alters des Beamten beruhte, und dass sich zum anderen der weitere Aufstieg in eine höhere Besoldungsstufe nunmehr allein nach der seit dem Inkrafttreten dieser Rechtsvorschriften erworbenen Berufserfahrung bemisst." (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12, juris Rn. 86).

    Darin liegt ein zwingender Grund des Allgemeininteresses, der diese Perpetuierung rechtfertigt (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-501/12 bis 506/12, C-540/12 und C-541/12, juris Rn. 64-68; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2017 - 4 S 926/16, juris Rn. 49; vgl. auch die Kammerrechtsprechung, VG Kassel, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 1 K 682/18, juris Rn. 34).

    Die Vermeidung von Verwaltungsaufwand, der darin besteht, für jeden Beamten oder Richter Erfahrungszeiten inklusive der berücksichtigungsfähigen Zeiten vor dem Eintritt in den öffentlichen Dienst rückwirkend zu berechnen, stellt einen zusätzlichen Rechtfertigungsgrund dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 2 B 7/18, juris Rn. 49; Beschluss vom 10. April 2017 - 2 B 37/16, juris Rn. 9; auch EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12, juris Rn. 78; Bay. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 3 ZB 18.387, juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2017 - 4 S 926/16

    Europarechts -und Verfassungskonformität der Besoldung von Richtern nach

    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2020 - 1 K 7170/17
    Darin liegt ein zwingender Grund des Allgemeininteresses, der diese Perpetuierung rechtfertigt (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-501/12 bis 506/12, C-540/12 und C-541/12, juris Rn. 64-68; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2017 - 4 S 926/16, juris Rn. 49; vgl. auch die Kammerrechtsprechung, VG Kassel, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 1 K 682/18, juris Rn. 34).

    Insoweit waren die Besoldungsordnungen R und A strukturähnlich, lediglich das Alter, in dem die Dienstaltersstufe festgesetzt wurde, unterschied sich (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2017 - 4 S 926/16, juris Rn. 49).

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2020 - 1 K 7170/17
    Danach verletzt eine Norm dann den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn durch sie eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09, juris Rn. 56; Hess. VGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 472/16 , juris Rn. 51 ).

    Gerichtlich kann nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstandet werden, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Lebenssachverhalten als evident sachwidrig erweisen, solange dem Handeln des Besoldungsgesetzgebers nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertungen entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09, juris Rn. 61).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2020 - 1 K 7170/17
    Insbesondere bei Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber befugt, zu generalisieren, zu typisieren und zu pauschalieren, ohne allein wegen damit verbundener Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98, juris Rn. 42).

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98, juris Rn. 43f.).

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 413/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2020 - 1 K 7170/17
    Insbesondere bei der Regelung des Übergangs von einer älteren zu einer neueren Regelung steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Oktober 2015 - 2 BvR 413/15, juris Rn. 24; zum Ganzen Hess. VGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 472/16 , juris Rn. 51 ; VG Kassel, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 1 K 682/18, juris Rn. 37).
  • VGH Bayern, 11.07.2019 - 3 ZB 18.387

    Rückwirkende Stufenfestsetzung unter Berücksichtigung der Vordienstzeiten

    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2020 - 1 K 7170/17
    Die Vermeidung von Verwaltungsaufwand, der darin besteht, für jeden Beamten oder Richter Erfahrungszeiten inklusive der berücksichtigungsfähigen Zeiten vor dem Eintritt in den öffentlichen Dienst rückwirkend zu berechnen, stellt einen zusätzlichen Rechtfertigungsgrund dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 2 B 7/18, juris Rn. 49; Beschluss vom 10. April 2017 - 2 B 37/16, juris Rn. 9; auch EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12, juris Rn. 78; Bay. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 3 ZB 18.387, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 27.06.2019 - 2 B 7.18

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsgesetzgeber; Einheit des

    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2020 - 1 K 7170/17
    Die Vermeidung von Verwaltungsaufwand, der darin besteht, für jeden Beamten oder Richter Erfahrungszeiten inklusive der berücksichtigungsfähigen Zeiten vor dem Eintritt in den öffentlichen Dienst rückwirkend zu berechnen, stellt einen zusätzlichen Rechtfertigungsgrund dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 2 B 7/18, juris Rn. 49; Beschluss vom 10. April 2017 - 2 B 37/16, juris Rn. 9; auch EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12, juris Rn. 78; Bay. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 3 ZB 18.387, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2020 - 1 K 7170/17
    Selbst Kürzungen und Einschnitte in die bestehende Besoldung sind möglich, wenn diese aus sachlichen Gründen gerechtfertigt sind (BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u. a., juris Rn. 128).
  • BVerwG, 10.04.2017 - 2 B 37.16

    Stufenzuordnung der nach dem 1. Juli 1977 geborenen Bestandsbeamten durch das

  • VG Kassel, 25.03.2020 - 1 K 3027/18
    Mit Urteil vom 22. Januar 2020 (Az. 1 K 7170/17.KS, ebenfalls Lareda) hat das Gericht diese Rechtsprechung bestätigt und auch auf die Besoldung der Richter übertragen.
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