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   VG Kassel, 22.01.2021 - 3 K 4693/17.KS   

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https://dejure.org/2021,2884
VG Kassel, 22.01.2021 - 3 K 4693/17.KS (https://dejure.org/2021,2884)
VG Kassel, Entscheidung vom 22.01.2021 - 3 K 4693/17.KS (https://dejure.org/2021,2884)
VG Kassel, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - 3 K 4693/17.KS (https://dejure.org/2021,2884)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 10.12.1974 - II OE 36/74
    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2021 - 3 K 4693/17
    In der Vergangenheit haben die für das Kommunalrecht zuständigen Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes derartigen Beanstandungen Außenwirkung beigemessen und die Anfechtungsklage als statthafte Klageart angesehen (vgl. Urteil des 2. Senats vom 10. Dezember 1974 - II OE 36/74 -, Beschluss des 6. Senats vom 23. November 1995 - 6 TG 3539/95 -, juris Rn. 3 ).
  • VG Gießen, 08.03.1993 - 8 E 99/91

    Anforderungen an die Neufassung einer Eigenbetriebssatzung ; Ausübung des

    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2021 - 3 K 4693/17
    Derartigen Maßnahmen fehlt die Außenwirkung, weil das Außenrechtsverhältnis dem Rechtsstreit Körperschaft - Bürger vorbehalten ist (vgl. VG Gießen, Urteil vom 8. März 1993 - 8 E 99/91-, NVwZ-RR 1994, 173; Bennemann in: Kommunalverfassungsrecht Hessen, Stand: Dezember 2020, § 63 HGO Rn. 54 ff.; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, Kommentar zum VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 192; Pietzcker/Marsch in: Schoch/ Schneider, VwGO, 39. EL Juli 2020, Vorbem. § 42 Abs. 1 Rn. 18).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 8 B 21.06

    Widerspruchsbehörde; Sachbescheidungsbefugnis bei verspätetem Widerspruch;

    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2021 - 3 K 4693/17
    Diese Rechtsprechung beruht auf dem Gedanken, dass die Widerspruchsfrist des § 70 VwGO vorwiegend dem Schutz der Widerspruchsbehörde dient und es ihr freisteht, kraft ihrer Sachherrschaft den Widerspruch wegen Fristversäumung als unzulässig zurückzuweisen oder trotz des Fristablaufs in der Sache zu entscheiden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. September 1970 - 4 C 78.69 -, juris; Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 8 B 21/06 -, juris Rn. 4 f.; Dolde/Porsch in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. EL Juli 2020, § 70 Rn. 37 m.w.N.; Kastner in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 70 VwGO Rn. 13 f.).
  • VGH Hessen, 23.11.1995 - 6 TG 3539/95

    Beanstandung eines Gemeindevertretungsbeschlusses durch den Gemeindevorstand als

    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2021 - 3 K 4693/17
    In der Vergangenheit haben die für das Kommunalrecht zuständigen Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes derartigen Beanstandungen Außenwirkung beigemessen und die Anfechtungsklage als statthafte Klageart angesehen (vgl. Urteil des 2. Senats vom 10. Dezember 1974 - II OE 36/74 -, Beschluss des 6. Senats vom 23. November 1995 - 6 TG 3539/95 -, juris Rn. 3 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1982 - 15 A 1634/81
    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2021 - 3 K 4693/17
    Zweck dieser Anknüpfung ist es, den vollen Wert der Einschätzung der Gemeinde weitgehend entzogen zu bestimmen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. August 1982 - 15 A 1634/81 - juris Rn. 3).
  • VG Kassel, 15.12.2000 - 3 G 2870/00

    Beschluß der Gemeindevertretung; Beanstandung und vorläufiger Rechtsschutz;

    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2021 - 3 K 4693/17
    Abgesehen davon, dass sich auch kein Hinweis dafür findet, dass die Gemeinde das sog. "Einheimischenmodell" (Verkauf zu vergünstigten Preisen an Einwohner, hierzu VG Kassel, Beschluss vom 15. Dezember 2000 - 3 G 2870/00 -, juris) praktizierte, handelte es sich bei dem Interessenten H unwidersprochen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht um einen Einwohner der Gemeinde.
  • EuGH, 16.07.2015 - C-39/14

    BVVG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1

    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2021 - 3 K 4693/17
    Der EuGH vertritt die Auffassung, dass der Marktwert auch im Rahmen einer transparenten Ausschreibung zum Verkauf der Sache ermittelt werden könne, da in diesem Fall die Vermutung bestehe, dass der Marktwert dem höchsten Angebot entspreche (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-39/14 -, juris).
  • VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 617/12

    Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen bei defizitärem Gemeindehaushalt

    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2021 - 3 K 4693/17
    Der 8. Senat hat im Urteil vom 28. November 2013 (- 8 A 617/12 -, juris Rn. 17 f.) offengelassen, ob in derartigen Fällen eine Anfechtungsklage oder eine Feststellungsklage statthaft ist.
  • BVerwG, 18.09.1970 - IV C 78.69
    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2021 - 3 K 4693/17
    Diese Rechtsprechung beruht auf dem Gedanken, dass die Widerspruchsfrist des § 70 VwGO vorwiegend dem Schutz der Widerspruchsbehörde dient und es ihr freisteht, kraft ihrer Sachherrschaft den Widerspruch wegen Fristversäumung als unzulässig zurückzuweisen oder trotz des Fristablaufs in der Sache zu entscheiden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. September 1970 - 4 C 78.69 -, juris; Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 8 B 21/06 -, juris Rn. 4 f.; Dolde/Porsch in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. EL Juli 2020, § 70 Rn. 37 m.w.N.; Kastner in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 70 VwGO Rn. 13 f.).
  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche

    Auszug aus VG Kassel, 22.01.2021 - 3 K 4693/17
    Der Europäische Gerichtshof hat für den Verkauf kommunaler Grundstücke an private Investoren im Rahmen der Bauleitplanung oder städtebaulicher Verträge entschieden, dass diese nur dann ausschreibungspflichtig sind und Vergaberecht Anwendung findet, wenn die Bauleistung dem Auftraggeber unmittelbar zugutekommt (EuGH, Urteil vom 25. März 2010 - Rs C-451/08 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 04.03.2022 - 7 L 3337/21
    Insoweit folgt die Kammer der mittlerweile wohl überwiegenden Lehre und Rechtsprechung, wonach von einer fehlenden Verwaltungsaktqualität der Beanstandung auszugehen ist (so auch VG Kassel, Urteil vom 22.01.2021 - 3 K 4693/17.KS, juris; VG Gießen, Urteil vom 8. März 1993 - 8 E 99/91-, NVwZ-RR 1994, 173; Bennemann in: Kommunalverfassungsrecht Hessen, Stand: Dezember 2020, § 63 HGO Rn. 54 ff).
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