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   VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18.KS   

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VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18.KS (https://dejure.org/2021,1183)
VG Kassel, Entscheidung vom 25.01.2021 - 6 K 1069/18.KS (https://dejure.org/2021,1183)
VG Kassel, Entscheidung vom 25. Januar 2021 - 6 K 1069/18.KS (https://dejure.org/2021,1183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 113 Abs 1 S 4 VwGO
    Zur Frage der rechtlich hinreichend gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit bei überbauter und mitgenutzter Grabenparzelle; Erledigung des Vorausleistungsbescheides durch Erlass eines endgültigen Heranziehungsbescheides.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Hessen, 02.04.2019 - 5 B 1235/18

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof änderte diesen Beschluss im Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 2. April 2019 ab und ordnete die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Klägerin gegen den angefochtenen Bescheid an (vgl. HessVGH, Beschl. v. 02.04.2019 - 5 B 1235/18 ).

    Insoweit wieder holt die Klägerin im Wesentlichen ihre Ausführungen aus dem Widerspruchsverfahren Überdies nimmt die Klägerin zur Begründung ihrer Klage Bezug auf ihren Vortrag im Beschwerdeverfahren (Az. 5 B 1235/18 ).

    Eine faktisch bestehende tatsächliche Inanspruchnahmemöglichkeit des Anliegergrundstücks durch das Hinterliegergrundstück ohne rechtlich hinreichende Sicherung genügt nicht (vgl. HessVGH, Beschluss v. 02.04.2019 - 5 B 1235/18 , juris, Rn. 5 f.).

    Es wird insoweit auf die Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschwerdeverfahren (Az. 5 B 1235/18 ) Bezug genommen.

    Auch insoweit wird auf die Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschwerdeverfahren (Az. 5 B 1235/18 ) Bezug genommen.

  • VGH Hessen, 02.07.2013 - 5 B 1210/13
    Auszug aus VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe bei seiner Entscheidung im Beschwerdeverfahren seine entgegenstehende Rechtsprechung (Az. 5 B 1210/13 ) nicht berücksichtigt.

    Auch mit ihrem Verweis auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichthofs in dem Verfahren 5 B 1210/13 kann die Beklagte nicht durchdringen.

    Zudem liegt hier weder ein tatsächlich gewährtes Gewohnheitsrecht noch ein Notwegerecht gem. § 917 BGB vor (vgl. HessVGH, Beschluss v. 02.07.2013 - 5 B 1210/13 , juris Rn. 4 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18

    Fortsetzungsfeststellungsklage betreffend erschließungsbeitragsrechtlichen

    Auszug aus VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18
    Erlässt die Behörde also den endgültigen Heranziehungsbescheid, macht sie damit deutlich, dass sie die Vorauszahlungssituation für beendet hält, und stellt den Rechtsgrund für das weitere Behaltendürfen des Beitragsbetrages auf den endgültigen Bescheid um (vgl. VGH BW, Urteil v. 28.01.2020 - 2 S 478/18, juris Rn. 62 unter Bezugnahme auf OVG NRW, Beschluss v. 30.06.2009 - 15 B 524/09, juris Rn. 6; OVG Rh-Pf, Urteil v. 17.04.2018 - 6 A 11905/17, juris Rn. 21 f.).

    Allerdings wird die Aufhebung des endgültigen Heranziehungsbescheides nicht ohne Grund erfolgt sein, sodass auch keine Rechtfertigung mehr für ein Behaltendürfen der Zahlung besteht (vgl. VGH BW, Urteil v. 28.01.2020 - 2 S 478/18, juris Rn. 63; OVG Rh-Pf, Urteil v. 17.04.2018 - 6 A 11905/17, juris Rn. 21 ff.; OVG NRW, Beschluss v. 30.06.2009 - 15 B 524/09, juris Rn. 7; a.A. Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 59. EL (Sept 2018), § 8 Rn. 147 unter Bezugnahme auf VG Koblenz, Beschluss v. 10.03.2010 - 6 B 11298/09, nicht veröffentlicht; OVG SH, Urteil v. 27.01.2009 - 2 LB 43/08, juris Rn. 45 f.).

    Ein solches wird im Fall der Erledigung eines Vorausleistungsbescheids durch einen endgültigen Heranziehungsbescheid von der Rechtsprechung überwiegend angenommen, wenn die geltend gemachten Gründe für die Rechtswidrigkeit des Vorausleistungsbescheids auch die Rechtswidrigkeit des endgültigen Beitragsbescheids zur Folge hätten (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 08.11.2018 - 9 LC 4/17, juris Rn. 37; BayVGH, Urteil v. 11.12.2009 - 6 B 08/682, juris Rn. 21; OVG NRW, Urteil v. 23.11.2001 - 3 A 1725/00, juris Rn. 12 f.; Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 59. EL (Sept 2018), § 8 Rn. 147a; a.A. VGH BW, Urteil v. 28.01.2020 - 2 S 478/18, juris Rn. 73 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2009 - 15 B 524/09

    Maßgeblichkeit des Erlasses eines endgültigen Beitragsbescheides für das

    Auszug aus VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18
    Erlässt die Behörde also den endgültigen Heranziehungsbescheid, macht sie damit deutlich, dass sie die Vorauszahlungssituation für beendet hält, und stellt den Rechtsgrund für das weitere Behaltendürfen des Beitragsbetrages auf den endgültigen Bescheid um (vgl. VGH BW, Urteil v. 28.01.2020 - 2 S 478/18, juris Rn. 62 unter Bezugnahme auf OVG NRW, Beschluss v. 30.06.2009 - 15 B 524/09, juris Rn. 6; OVG Rh-Pf, Urteil v. 17.04.2018 - 6 A 11905/17, juris Rn. 21 f.).

    Allerdings wird die Aufhebung des endgültigen Heranziehungsbescheides nicht ohne Grund erfolgt sein, sodass auch keine Rechtfertigung mehr für ein Behaltendürfen der Zahlung besteht (vgl. VGH BW, Urteil v. 28.01.2020 - 2 S 478/18, juris Rn. 63; OVG Rh-Pf, Urteil v. 17.04.2018 - 6 A 11905/17, juris Rn. 21 ff.; OVG NRW, Beschluss v. 30.06.2009 - 15 B 524/09, juris Rn. 7; a.A. Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 59. EL (Sept 2018), § 8 Rn. 147 unter Bezugnahme auf VG Koblenz, Beschluss v. 10.03.2010 - 6 B 11298/09, nicht veröffentlicht; OVG SH, Urteil v. 27.01.2009 - 2 LB 43/08, juris Rn. 45 f.).

    Überdies liegt es in der Hand der Gemeinde mit Erlass eines neuen (endgültigen) Heranziehungsbescheides einen neuen Rechtgrund zum Behaltendürfen (wenn sie den Bescheid innerhalb der Rechtsmittelfrist erlässt) oder zum Wiedereinzug (bei einer etwaigen zwischenzeitlichen Rückzahlung) zu schaffen und damit ihrem finanziellen Interesse Rechnung tragen (vgl. ähnlich OVG NRW, Beschluss v. 30.06.2009 - 15 B 524/09, juris Rn. 8).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2009 - 2 LB 43/08

    Erledigung; Prozessrecht; Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung

    Auszug aus VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18
    Allerdings wird die Aufhebung des endgültigen Heranziehungsbescheides nicht ohne Grund erfolgt sein, sodass auch keine Rechtfertigung mehr für ein Behaltendürfen der Zahlung besteht (vgl. VGH BW, Urteil v. 28.01.2020 - 2 S 478/18, juris Rn. 63; OVG Rh-Pf, Urteil v. 17.04.2018 - 6 A 11905/17, juris Rn. 21 ff.; OVG NRW, Beschluss v. 30.06.2009 - 15 B 524/09, juris Rn. 7; a.A. Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 59. EL (Sept 2018), § 8 Rn. 147 unter Bezugnahme auf VG Koblenz, Beschluss v. 10.03.2010 - 6 B 11298/09, nicht veröffentlicht; OVG SH, Urteil v. 27.01.2009 - 2 LB 43/08, juris Rn. 45 f.).

    Ob nach rückwirkender Aufhebung des endgültigen Heranziehungsbescheides auch dessen Ablösungswirkung im Hinblick auf den Vorausleistungsbescheid entfällt, weil von ihm - mit Wirkung ex tunc - keine Rechtswirkungen mehr ausgehen (so OVG SH, Urteil v. 27.01.2009 - 2 LB 43/08, juris Rn. 38; VG SH, Urteil v. 27.08.2018 - 4 A 173/17, juris Rn. 35; HessVGH, Beschluss v. 08.09.2011 - 5 A 1197/11.Z , juris Rn. 4 ), ist für die Frage, ob Erledigung mit Erlass oder Bestandskraft des endgültigen Bescheides eintritt, nicht entscheidend.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 6 A 11905/17

    Erstattung einer Vorausleistung auf Straßenbauausbaubeitrag

    Auszug aus VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18
    Erlässt die Behörde also den endgültigen Heranziehungsbescheid, macht sie damit deutlich, dass sie die Vorauszahlungssituation für beendet hält, und stellt den Rechtsgrund für das weitere Behaltendürfen des Beitragsbetrages auf den endgültigen Bescheid um (vgl. VGH BW, Urteil v. 28.01.2020 - 2 S 478/18, juris Rn. 62 unter Bezugnahme auf OVG NRW, Beschluss v. 30.06.2009 - 15 B 524/09, juris Rn. 6; OVG Rh-Pf, Urteil v. 17.04.2018 - 6 A 11905/17, juris Rn. 21 f.).

    Allerdings wird die Aufhebung des endgültigen Heranziehungsbescheides nicht ohne Grund erfolgt sein, sodass auch keine Rechtfertigung mehr für ein Behaltendürfen der Zahlung besteht (vgl. VGH BW, Urteil v. 28.01.2020 - 2 S 478/18, juris Rn. 63; OVG Rh-Pf, Urteil v. 17.04.2018 - 6 A 11905/17, juris Rn. 21 ff.; OVG NRW, Beschluss v. 30.06.2009 - 15 B 524/09, juris Rn. 7; a.A. Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 59. EL (Sept 2018), § 8 Rn. 147 unter Bezugnahme auf VG Koblenz, Beschluss v. 10.03.2010 - 6 B 11298/09, nicht veröffentlicht; OVG SH, Urteil v. 27.01.2009 - 2 LB 43/08, juris Rn. 45 f.).

  • VGH Hessen, 08.09.2011 - 5 A 1197/11

    Kommunalabgabenrecht: Aufhebung eines endgültigen Heranziehungsbescheides ex nunc

    Auszug aus VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18
    Das gilt auch dann, wenn der Vorausleistungsbescheid nicht ausdrücklich aufgehoben oder ersetzt wird (vgl. HessVGH, Urteil v. 07.12.1978 - V OE 95/77, HessVGRspr 1979, 33 f. und Beschluss v. 08.09.2011 - 5 A 1197/11.Z , juris Rn. 4 ).

    Ob nach rückwirkender Aufhebung des endgültigen Heranziehungsbescheides auch dessen Ablösungswirkung im Hinblick auf den Vorausleistungsbescheid entfällt, weil von ihm - mit Wirkung ex tunc - keine Rechtswirkungen mehr ausgehen (so OVG SH, Urteil v. 27.01.2009 - 2 LB 43/08, juris Rn. 38; VG SH, Urteil v. 27.08.2018 - 4 A 173/17, juris Rn. 35; HessVGH, Beschluss v. 08.09.2011 - 5 A 1197/11.Z , juris Rn. 4 ), ist für die Frage, ob Erledigung mit Erlass oder Bestandskraft des endgültigen Bescheides eintritt, nicht entscheidend.

  • VGH Hessen, 18.02.2020 - 5 A 1646/18

    Straßenausbaubeitragspflicht eines nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks

    Auszug aus VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18
    Bei nicht gefangenen Hinterliegergrundstücken ergibt sich ein Sondervorteil im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 4 KAG im Regelfall dann, wenn hinsichtlich Anlieger- und Hinterliegergrundstück Eigentümeridentität besteht und beide Grundstücke einheitlich genutzt werden (vgl. HessVGH, Beschluss v. 18.02.2020 - 5 A 1646/18 , juris).
  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18

    Gewohnheitsrechtliches Wegerecht auf Nachbargrundstücken

    Auszug aus VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18
    Ein Gewohnheitsrecht kann als dem Gesetz gleichwertige Rechtsquelle allgemeiner Art nur zwischen einer Vielzahl von Rechtsindividuen und in Bezug auf eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen entstehen, nicht aber beschränkt auf ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn (vgl. BGH, Urteil v. 24.01.2020 - V ZR 155/18, juris Rn. 7 ff.).
  • BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18

    Voraussetzungen der isolierten Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen;

    Auszug aus VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18
    Der Adressat hat nunmehr grundsätzlich im Wege der Anfechtungsklage gegen den neuen Verwaltungsakt vorzugehen (vgl. BVerwG, Beschluss v. 31.01.2019 - 8 B 10/18, juris Rn. 9, OVG SA, Urteil v. 24.11.2010 - 3 L 91/10, juris Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 1725/00

    Zulässigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 9 LC 4/17

    Abgabengerechtigkeit; Abwägungsentscheidung; Anfechtungsklage; Auslegung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 91/10

    Auswahlverfahren beim Mikrozensus

  • BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen einen

  • OVG Thüringen, 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Kosten; Gebühr; Vorauszahlung;

  • VG Schleswig, 27.08.2018 - 4 A 173/17

    Kalkulation von Schmutzwassergebühren; Grundsatz der Periodengerechtigkeit;

  • VGH Hessen, 16.10.2018 - 5 A 1307/17
  • VGH Hessen, 07.12.1978 - V OE 95/77
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