Rechtsprechung
VG Kassel, 26.10.2018 - 1 K 1967/18.KS |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 15 Abs. 6 Satz 1 HBeihVO, § 6 Abs. 1 Nr. 6 HBeihVO
Transport- und Notarztkosten unterfallen dem ambulanten Beihilfesatz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Transport- und Notarztkosten unterfallen dem ambulanten Beihilfesatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Kassel, 10.06.2015 - 1 K 1556/14
Bemessungssatz für Beihilfe für Transportkosten
Auszug aus VG Kassel, 26.10.2018 - 1 K 1967/18
Aufwendungen für den Transport in das Krankenhaus zu einer stationären Behandlung und andere mit dem Transport verbundene Kosten, wie zum Beispiel für die Begleitung durch einen Notarzt, fallen nicht unter den Begriff der Aufwendungen bei einer stationären Krankenhausbehandlung (Anschluss an VG Kassel, Urteil vom 10. Juni 2015 - 1 K 1556/14.KS).Aufwendungen für den Transport in das Krankenhaus zu einer stationären Behandlung und andere mit dem Transport verbundene Kosten, wie zum Beispiel für die Begleitung durch einen Notarzt, fallen nicht unter den Begriff der Aufwendungen bei einer stationären Krankenhausbehandlung (so die Rechtsprechung der Kammer, VG Kassel, Urteil vom 10. Juni 2015 - 1 K 1556/14.KS, juris).
Dies lässt nur den Schluss zu, dass der Verordnungsgeber die Transportkosten zum Krankenhaus gerade nicht zu den Kosten einer stationären Behandlung zählen wollte (so bereits die Kammerrechtsprechung, VG Kassel, Urteil vom 10. Juni 2015 - 1 K 1556/14.KS, juris Rn. 23).
- BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
Auszug aus VG Kassel, 26.10.2018 - 1 K 1967/18
(BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88, juris Rn. 31f. = BVerfGE 83, 89). - BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02
Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …
Auszug aus VG Kassel, 26.10.2018 - 1 K 1967/18
Das ist nicht zu besorgen, wenn das nicht versicherbare finanzielle Risiko auf einen Betrag begrenzt ist, der die amtsangemessene Lebensführung nicht beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C 36/02, juris Rn. 18).