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   VG Kassel, 27.04.2022 - 1 K 1144/13.KS   

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https://dejure.org/2022,10501
VG Kassel, 27.04.2022 - 1 K 1144/13.KS (https://dejure.org/2022,10501)
VG Kassel, Entscheidung vom 27.04.2022 - 1 K 1144/13.KS (https://dejure.org/2022,10501)
VG Kassel, Entscheidung vom 27. April 2022 - 1 K 1144/13.KS (https://dejure.org/2022,10501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Bad Salzschlirf muss keine Schadensersatzzahlungen leisten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Bad Salzschlirf muss keine Schadensersatzzahlungen an die Gemeinde leisten - Kein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 6.98

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Abgrenzung

    Auszug aus VG Kassel, 27.04.2022 - 1 K 1144/13
    Ob das Tatbestandsmerkmal der Pflichtverletzung erfüllt ist, also der Beamte eine ihm obliegende Pflicht verletzt hat, unterliegt dabei der vollständigen Prüfung des Gerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.1998 - 2 B 6.98 -, juris).

    Die Entscheidung, ob ein im Hinblick auf eine Amtspflichtverletzung vorwerfbares Verhalten unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls als grob fahrlässig zu bewerten ist, obliegt als Tatbestandsmerkmal dem Gericht; auch Verteilung und das Maß der Verantwortlichkeit für den Schaden im Rahmen des § 254 BGB gehört dabei zur tatrichterlichen Würdigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1998 - 2 B 6.98 -, juris).

  • VGH Bayern, 20.09.2018 - 3 ZB 15.763

    Verstoß gegen die Pflicht zur Beachtung und Wahrung einer Ausschlussfrist für

    Auszug aus VG Kassel, 27.04.2022 - 1 K 1144/13
    Ihm können aber aus dem Rechtsgedanken des § 280 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder des § 287 Zivilprozessordnung (ZPO) Beweiserleichterungen zugutekommen, was dann auch im Zusammenhang mit der kausalen Schadensentstehung von Bedeutung ist (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 20.09.2018 - 3 ZB 15.763 -, juris Rn. 39).
  • VG Würzburg, 17.01.2012 - W 1 K 11.192

    Postbeamter; Regress; Verletzung von Auslieferungsvorschriften;

    Auszug aus VG Kassel, 27.04.2022 - 1 K 1144/13
    Zuletzt hat der Beamte Rechts- und Verwaltungsvorschriften ihrem erkennbaren Sinn gemäß auszulegen und einzuhalten und (Einzel-)Weisungen zu gehorchen und zwar unabhängig davon, ob sie der Beamte selbst als unzweckmäßig erachtet (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 17.01.2012 - W 1 K 11.192 -, BeckRS 2012, 47314).
  • VG Köln, 10.09.2020 - 19 K 4769/18

    WCCB-Skandal in Bonn: Ehemalige Oberbürgermeisterin und ehemaliger Stadtdirektor

    Auszug aus VG Kassel, 27.04.2022 - 1 K 1144/13
    Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebietet es, dass ein Beamter, der für seinen Dienstherrn über öffentliche Haushaltsmittel verfügt oder nicht unerhebliche finanzielle Verpflichtungen eingeht, die wirtschaftlichen Risiken der finanzwirksamen Maßnahmen ausreichend prüft (vgl. VG Köln, Urteil vom 10.09.2020 - 19 K 4769/18 -, juris Rn. 88; vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.02.1992 - 3 L 198/91 -, juris Rn. 36).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91

    Schadensersatzpflicht; Beamter; Verwaltungshandeln; Gesamtschuldnerische Haftung

    Auszug aus VG Kassel, 27.04.2022 - 1 K 1144/13
    Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebietet es, dass ein Beamter, der für seinen Dienstherrn über öffentliche Haushaltsmittel verfügt oder nicht unerhebliche finanzielle Verpflichtungen eingeht, die wirtschaftlichen Risiken der finanzwirksamen Maßnahmen ausreichend prüft (vgl. VG Köln, Urteil vom 10.09.2020 - 19 K 4769/18 -, juris Rn. 88; vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.02.1992 - 3 L 198/91 -, juris Rn. 36).
  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98

    Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens

    Auszug aus VG Kassel, 27.04.2022 - 1 K 1144/13
    Abweichend von der grundsätzlich im Rahmen des § 48 BeamtStG geltenden und zuvor dargestellten Beweislastregelung trifft den Beamten nach dem auch im Beamtenrecht heranzuziehenden Gedanken des § 280 Abs. 1 BGB hinsichtlich des Verschuldens die materielle Beweislast dafür, dass er die Dienstpflichtverletzung ohne für die Haftung ausreichendes Verschulden begangen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 C 15.98 -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 22.16

    Dienstherr nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines

    Auszug aus VG Kassel, 27.04.2022 - 1 K 1144/13
    Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich schwerem Maße verletzt und dabei Überlegungen unterlässt und Verhaltenspflichten missachtet, die ganz naheliegen und im gegebenen Fall jedem hätten einleuchten müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 C 22.16 -, juris Rn. 14).
  • VG Kassel, 28.04.2016 - 1 K 1797/15

    Grobe Fahrlässigkeit eines Polizeibeamten beim Transport eines beschlagnahmten

    Auszug aus VG Kassel, 27.04.2022 - 1 K 1144/13
    Ob, wie nach § 75 Abs. 2 Hessisches Personalvertretungsgesetz vorgeschrieben, der Personalrat der Beklagten bei der Entscheidung beteiligt war (vgl. VG Kassel, Urteil vom 28.04.2016 - 1 K 1797/15.KS -, juris), ist offen, doch hat der Kläger - soweit ersichtlich - eine Beteiligung auch nicht beantragt.
  • OVG Sachsen, 14.05.2001 - 2 BS 133/00

    Erlass einer Gewerbesteuer; Rechtswidriger Erlass von Steuern; Steuerbescheid;

    Auszug aus VG Kassel, 27.04.2022 - 1 K 1144/13
    Setzt der Dienstherr - wie im vorliegenden Fall - den Schadensersatz durch Leistungsbescheid fest, trägt er grundsätzlich die Feststellungslast, d.h. er muss das Vorliegen der Voraussetzungen schlüssig darlegen und trägt die materielle Beweislast für die objektive Dienstpflichtverletzung (vgl. Sächs. OVG, Beschluss 14.05.2001 - 2 BS 133/00 -, juris Rn. 6).
  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 456/16

    Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion: erhöhte Anforderung bei besonderen

    Auszug aus VG Kassel, 27.04.2022 - 1 K 1144/13
    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin stellte der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 23. August 2017 (Az.: 2 StR 456/16; Bl. 173 der GA) das Strafverfahren unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils insoweit ein, als dem Angeschuldigten Untreue zur Last gelegt worden war.
  • VG Arnsberg, 14.12.2016 - 2 K 2373/13

    Anspruch einer Gemeinde auf Schadensersatz gegen einen bei ihr beschäftigten

  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

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