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   VG Kassel, 29.03.2018 - 1 K 1657/12.KS   

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VG Kassel, 29.03.2018 - 1 K 1657/12.KS (https://dejure.org/2018,11025)
VG Kassel, Entscheidung vom 29.03.2018 - 1 K 1657/12.KS (https://dejure.org/2018,11025)
VG Kassel, Entscheidung vom 29. März 2018 - 1 K 1657/12.KS (https://dejure.org/2018,11025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 S. 1 BeamtStG, § 85 HBG, § 12 Abs. 2 HBesG, § 2 Abs. 1 S. 2 HRKG, § 4 Abs. 2 HRKG, § 195 BGB, § 199 BGB, § 291 ZPO, § 4 Abs. 1 S. 1 HRKG, § 35 S. 1 HVwVfG
    Rückforderung überzahlter Reisekosten und Bewirtungsaufwendungen von einem Landrat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung überzahlter Reisekosten und Bewirtungsaufwendungen von einem Landrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 10.05

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Dienstpflichtverletzung des Beamten,

    Auszug aus VG Kassel, 29.03.2018 - 1 K 1657/12
    Hierbei handelt es sich um einen gesetzlich geregelten Fall des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches, der in der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist und auch von einem Dienstherrn gegenüber seinen Beamten geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 10/05 -, juris).

    Während der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch dem Dienstherrn Ersatz für die Vermögenseinbuße verschaffen soll, die er durch das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten des Beamten erlitten hat, ist der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch, hier in der Form des § 12 Abs. 2 HBesG, darauf gerichtet, eine ohne Rechtsgrund eingetretene Vermögensverschiebung auszugleichen und dasjenige von dem Beamten zurückzuerhalten, das rechtsgrundlos in dessen Vermögen gelangt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 10/05 -,juris).

  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus VG Kassel, 29.03.2018 - 1 K 1657/12
    Nur in einem solchen Fall ist anerkannt, dass eine fehlende Billigkeitsentscheidung den Rückforderungsbescheid insgesamt rechtswidrig macht und auch nicht nachgeholt werden kann, da es stets auf den Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. Oktober 1998 - 2 C 21/97 -, juris).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus VG Kassel, 29.03.2018 - 1 K 1657/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 C 34/00 -, BVerwGE 114, 61-68) existiert ein allgemeiner Grundsatz des Verwaltungsrechts, dass für öffentlich-rechtliche Geldforderungen Prozesszinsen unter sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB zu entrichten sind, wenn das jeweils einschlägige Fachrecht keine gegenteilige Regelung trifft.
  • BFH, 24.09.2013 - VI R 35/11

    Kosten aus Anlass eines Priesterjubiläums als Werbungskosten

    Auszug aus VG Kassel, 29.03.2018 - 1 K 1657/12
    Grundsätzlich sind solche Dienstjubiläen Privatsache des jeweiligen Beamten bzw. Arbeitnehmers und nur ausnahmsweise kann dies nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. BFH, Beschluss vom 24. September 2013 - VI R 35/11 -, juris; Nds. Finanzgericht, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 4 K 28/14 -, juris) anders sein, nämlich dann, wenn der Dienstherr u. a. die Gästeliste aufgestellt und Einfluss auf die Liste der eingeladenen Personen genommen hat.
  • FG Hamburg, 05.01.1994 - I 184/91

    Einkommensteuer; Bewirtungskosten

    Auszug aus VG Kassel, 29.03.2018 - 1 K 1657/12
    Die schließlich von dem Beklagten im Schriftsatz vom 30. August 2017 (Bl. 997 ff der Gerichtsakte) zitierte Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg (Urteil vom 05. Januar 1994 - I 184/91 -, juris) ist zum einen durch den o.a. Erlass überholt und stellt zum anderen lediglich fest, dass Bewirtungskosten in Höhe von damals 300 DM unangemessen waren.
  • FG Münster, 28.11.2014 - 14 K 2477/12

    Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug eines Steuerberaters für Reisekosten und für

    Auszug aus VG Kassel, 29.03.2018 - 1 K 1657/12
    Ergänzend sei angemerkt, dass nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. z.B. FG Münster, Urteil vom 28. November 2014 - 14 K 2477/12 E,U -, juris) das Anbieten und Darreichen von alkoholhaltigen Getränken anlässlich einer geschäftlich veranlassten Besprechung unabhängig vom Wert des konsumierten Getränks ohnehin außerhalb dessen liegt, was gewöhnlich bei einer geschäftlich veranlassten Besprechung erwartet werden kann, und damit den Rahmen der Üblichkeit überschreitet.
  • FG Niedersachsen, 03.12.2014 - 4 K 28/14

    Abzug von Aufwendungen bei der Ausrichtung einer Feier anlässlich eines

    Auszug aus VG Kassel, 29.03.2018 - 1 K 1657/12
    Grundsätzlich sind solche Dienstjubiläen Privatsache des jeweiligen Beamten bzw. Arbeitnehmers und nur ausnahmsweise kann dies nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. BFH, Beschluss vom 24. September 2013 - VI R 35/11 -, juris; Nds. Finanzgericht, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 4 K 28/14 -, juris) anders sein, nämlich dann, wenn der Dienstherr u. a. die Gästeliste aufgestellt und Einfluss auf die Liste der eingeladenen Personen genommen hat.
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus VG Kassel, 29.03.2018 - 1 K 1657/12
    Der nirgends gesetzlich näher definierte Begriff der groben Fahrlässigkeit wird von der Rechtsprechung im privaten wie im öffentlichen Recht (vgl. für das Zivilrecht insbesondere BGH, Urteil vom 08. Juli 1992 - 4 ZR 223/91 - BGHZ 119, S 147 ff. = NJW 1992, 2418 f. [BGH 08.07.1992 - IV ZR 223/91] ; Urteil vom 29. Januar 2003 - 4 ZR 173/01 - NJW 2003, 1118 f. [BGH 29.01.2003 - IV ZR 173/01] sowie für das öffentliche Recht z. B. VGH Mannheim, Urteil vom 19. Februar 1991 - 4 S 2895/90 - ZBR 1991, 254 f.) einheitlich so bestimmt, dass grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen.
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2000 - 4 U 80/99

    Unzulässige Berufung auf Klagefrist - verzögerte Ablehnung - grob fahrlässige

    Auszug aus VG Kassel, 29.03.2018 - 1 K 1657/12
    Dies erfordert sowohl einen objektiv groben Pflichtverstoß als auch ein in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2000 - 4 U 870/99 -, DAR 2001, 504 [OLG Düsseldorf 11.07.2000 - 4 U 80/99] ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1991 - 4 S 2895/90

    Frage der groben Fahrlässigkeit eines Polizeibeamten bei Unfall auf Streifenfahrt

    Auszug aus VG Kassel, 29.03.2018 - 1 K 1657/12
    Der nirgends gesetzlich näher definierte Begriff der groben Fahrlässigkeit wird von der Rechtsprechung im privaten wie im öffentlichen Recht (vgl. für das Zivilrecht insbesondere BGH, Urteil vom 08. Juli 1992 - 4 ZR 223/91 - BGHZ 119, S 147 ff. = NJW 1992, 2418 f. [BGH 08.07.1992 - IV ZR 223/91] ; Urteil vom 29. Januar 2003 - 4 ZR 173/01 - NJW 2003, 1118 f. [BGH 29.01.2003 - IV ZR 173/01] sowie für das öffentliche Recht z. B. VGH Mannheim, Urteil vom 19. Februar 1991 - 4 S 2895/90 - ZBR 1991, 254 f.) einheitlich so bestimmt, dass grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen.
  • VGH Hessen, 17.09.1992 - 7 UE 1791/87

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs wegen Aufwendungen für Unterhaltung

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 165/07

    Zur Unzulässigkeit einer Leistungsklage bei Vorliegen eines Leistungsbescheides

  • VG Bayreuth, 24.08.2012 - B 5 K 11.553

    Dienstreise eines 1. Bürgermeisters einer Gemeinde; Lediglich

  • VGH Hessen, 25.08.2023 - 1 A 837/18

    Schadensersatzanspruch des Landkreises gegen den Landrat wegen zu Unrecht

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 29. März 2018 - 1 K 1657/12.KS - wird auf die Berufung des Beklagten im Ausspruch zur Hauptsache wie folgt abgeändert:.

    unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Kassel vom 29. März 2018, Az. 1 K 1657/12.KS, die Klage abzuweisen.

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