Rechtsprechung
VG Kassel, 29.09.2021 - 1 K 677/20.KS |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Zulassung zur Veranstaltung von privatem Rundfunk
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Rundfunklizenz für 24-stündiges Volksmusikprogramm abgelehnt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ablehnung der Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines privaten Rundfunkprogramms in Hessen bestätigt - VG Kassel lehnt Klage ab
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VG Kassel, 29.09.2021 - 1 K 677/20
Sie gewährleistet, dass der Rundfunk frei von externer Einflussnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 -, BVerfGE 90, 60, 87).Zum Garantieumfang der Rundfunkfreiheit gehören tatbestandlich weiterhin die Organisation und die Finanzierung des Rundfunkbetriebs, soweit sie Rückwirkungen auf die Programmtätigkeit haben können (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 -, BVerfGE 90, 60, 93).
- BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
'extra-radio'
Auszug aus VG Kassel, 29.09.2021 - 1 K 677/20
Daher steht das Grundrecht ohne Rücksicht auf öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Rechtsform, auf kommerzielle oder gemeinnützige Betätigung jedenfalls allen natürlichen und juristischen Personen zu, die Rundfunkprogramme veranstalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1998 - 1 BvR 661/94 -, juris Rn. 55).Das Bundesverfassungsgericht hat für die Auswahl unter Bewerbern und für die Zuteilung von Übertragungskapazitäten besonders strikte gesetzliche Vorkehrungen im Interesse der Rundfunkfreiheit gefordert (vgl. Urteil vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 89/78 -, BVerfGE 57, 295), die auch zu rundfunkspezifischen Rechtspositionen führen können, die gerichtlich geltend gemacht werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1998, a.a.O., Rn. 65 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 1 S 2987/04
Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer juristischen Person
Auszug aus VG Kassel, 29.09.2021 - 1 K 677/20
Wie zuvor bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 HPRG steht ihr auch insoweit kein Beurteilungsspielraum zu mit der Folge, dass eine derartige Prognoseentscheidung gerichtlich voll überprüfbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 S 2987/04 - VG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2007 - 1 K 4220/04 -, beide zitiert nach juris, m.w.N.).
- VG Stuttgart, 20.12.2004 - 1 K 4276/04
Anforderungen an die medienrechtliche Zuverlässigkeit eines privaten …
Auszug aus VG Kassel, 29.09.2021 - 1 K 677/20
Dabei ist bei juristischen Personen zum einen auf deren gesetzlichen und satzungsmäßigen Vertreter abzustellen, zum anderen aber auch auf jede Person, die maßgeblichen Einfluss auf die Veranstaltung des jeweiligen Programms ausüben kann (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 1 K 4276/04 - juris, m.w.N.). - VG Stuttgart, 22.03.2007 - 1 K 4220/04
Nichtzulassung eines Fernsehprogramms u.a. wegen Missachtung der Auflage zur …
Auszug aus VG Kassel, 29.09.2021 - 1 K 677/20
Wie zuvor bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 HPRG steht ihr auch insoweit kein Beurteilungsspielraum zu mit der Folge, dass eine derartige Prognoseentscheidung gerichtlich voll überprüfbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 S 2987/04 - VG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2007 - 1 K 4220/04 -, beide zitiert nach juris, m.w.N.). - BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VG Kassel, 29.09.2021 - 1 K 677/20
Das Bundesverfassungsgericht hat für die Auswahl unter Bewerbern und für die Zuteilung von Übertragungskapazitäten besonders strikte gesetzliche Vorkehrungen im Interesse der Rundfunkfreiheit gefordert (vgl. Urteil vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 89/78 -, BVerfGE 57, 295), die auch zu rundfunkspezifischen Rechtspositionen führen können, die gerichtlich geltend gemacht werden können (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20. Februar 1998, a.a.O., Rn. 65 f.).