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   VG Kassel, 30.04.2003 - 7 G 738/03.A   

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VG Kassel, 30.04.2003 - 7 G 738/03.A (https://dejure.org/2003,30203)
VG Kassel, Entscheidung vom 30.04.2003 - 7 G 738/03.A (https://dejure.org/2003,30203)
VG Kassel, Entscheidung vom 30. April 2003 - 7 G 738/03.A (https://dejure.org/2003,30203)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Aachen, 21.02.2003 - 4 L 166/03

    Abschiebungsandrohung, Aufhebung, Flüchtlingsanerkennung, Suspensiveffekt

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2003 - 7 G 738/03
    Zwar greift § 39 AsylVfG unmittelbar lediglich in dem Fall ein, in dem das Verwaltungsgericht eine Entscheidung hinsichtlich der Asylanerkennung nach Art. 16 a Grundgesetz aufgehoben hat, denn der Begriff der Anerkennung in § 39 AsylVfG ist eng in dem Sinne zu verstehen, dass es insoweit lediglich um die Anerkennung als Asylberechtigter (Art. 16 a GG) geht, nicht um die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG (VG Leipzig Beschl. vom 13.01.2000 -6 A 31146/A-; VG Aachen Beschl. vom 26.02.2003 -4 L 166/03.A-).Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Abschiebungsandrohung in Fällen der vorliegenden Art nach §§ 34, 38 AsylVfG mit der Folge der aufschiebenden Wirkung der Klage ergehen muss (so aber VG Neustadt, Beschl. vom 05.02.2001-7 L 2938/00-, InfAuslR 2001, 203f.; Hess. VGH.

    Vielmehr soll der Erlass einer Abschiebungsandrohung in diesen Fällen unmittelbar auf § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG i.V.m. §§ 50, 51 Abs. 4 AuslG beruhen mit der Folge, dass einer dagegen gerichteten Klage keine aufschiebende Wirkung zukommt, weil der in § 75 AsylVfG genannte Ausnahmefall in diesem Fall nicht vorliegt (VG Aachen, Beschl. vom 26.02.3003 -4 L 166/03.A-).

    Selbst wenn man sich der Auffassung anschließen wollte, dass im vorliegenden Fall die Abschiebungsandrohung unmittelbar auf § 34 Abs. 1 AsylVfG und §§ 50, 51 Abs. 4 AuslG beruht, so würde die Ausreisefrist von einem Monat nicht zu beanstanden sein (vgl. VG Aachen, Beschl. vom 26.0.2.2003 - 4 L 166/03.A: wegen der identischen Interessenlage mit dem Fall des § 39 AsylVfG ist danach eine vom Bundesamt gesetzte Frist von einem Monat nicht ermessensfehlerhaft).

  • VG Gießen, 13.03.2001 - 9 E 33226/96

    Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes ohne Rechtsgrundlage

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2003 - 7 G 738/03
    Soweit die Antragsteller im Rahmen ihrer schriftlichen Anhörung behauptet haben, dass sie mit Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 13.03.2001 - 9 E 33226/96- rechtskräftig nach § 51 Abs. 1 AuslG anerkannt seien und sich demnach Feststellungen zu § 53 AuslG erübrigten, so geht deren Auffassung fehl.
  • VG Wiesbaden, 27.09.2001 - 6 G 1793/01

    Antrag eines srilankischen Staatsangehörigen tamilischer Volkszugehörigkeit auf

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2003 - 7 G 738/03
    Wenn schon der Gesetzgeber nicht einmal im Regelfall des § 39 Abs. 1 AsylVfG eine aufschiebende Wirkung für notwendig erachtete, ist nicht ersichtlich, warum für denjenigen, dessen asylrechtliche Position von vornherein schwächer war und der bereits ein gerichtliches Verfahren durchlaufen hat, nochmals das Verfahren nach den §§ 34, 38 AsylVfG durchzuführen sein soll mit der Wirkung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage (vgl. VG Leipzig, Beschl. vom 13.01.2000 aaO. m.w.N.; VG Ansbach, Urt. vom 14.01.1998 -17 K 97.34443-; VG Wiesbaden Beschl. vom 27.09.2001 -6 G 1793/01.A- für den Fall, dass auf die Klage des Bundesbeauftragten sowohl die Asylanerkennung als auch die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen zu § 51 AuslG aufgehoben wurden).
  • VG Neustadt, 05.02.2001 - 7 L 2938/00
    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2003 - 7 G 738/03
    Zwar greift § 39 AsylVfG unmittelbar lediglich in dem Fall ein, in dem das Verwaltungsgericht eine Entscheidung hinsichtlich der Asylanerkennung nach Art. 16 a Grundgesetz aufgehoben hat, denn der Begriff der Anerkennung in § 39 AsylVfG ist eng in dem Sinne zu verstehen, dass es insoweit lediglich um die Anerkennung als Asylberechtigter (Art. 16 a GG) geht, nicht um die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG (VG Leipzig Beschl. vom 13.01.2000 -6 A 31146/A-; VG Aachen Beschl. vom 26.02.2003 -4 L 166/03.A-).Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Abschiebungsandrohung in Fällen der vorliegenden Art nach §§ 34, 38 AsylVfG mit der Folge der aufschiebenden Wirkung der Klage ergehen muss (so aber VG Neustadt, Beschl. vom 05.02.2001-7 L 2938/00-, InfAuslR 2001, 203f.; Hess. VGH.
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