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   VG Koblenz, 01.12.2020 - 4 L 1078/20.KO   

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https://dejure.org/2020,41380
VG Koblenz, 01.12.2020 - 4 L 1078/20.KO (https://dejure.org/2020,41380)
VG Koblenz, Entscheidung vom 01.12.2020 - 4 L 1078/20.KO (https://dejure.org/2020,41380)
VG Koblenz, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - 4 L 1078/20.KO (https://dejure.org/2020,41380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Entzug der Fahrerlaubnis führt auch während der Corona-Pandemie regelmäßig nicht zu einer unzumutbaren Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Entzug der Fahrerlaubnis führt auch während der Corona-Pandemie regelmäßig nicht zu einer unzumutbaren Härte

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis darf auch während der Corona-Pandemie entzogen werden

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Entzug der Fahrerlaubnis: Angebliche Versorgungsfahrten wegen Corona helfen auch nicht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entzug der Fahrerlaubnis: Verzicht aufs Auto auch während der Pandemie

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entzug der Fahrerlaubnis während der Corona-Pandemie ist keine unzumutbare Härte ... - Corona-Virus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona - Ist die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot unverhältnismäßig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entzug der Fahrerlaubnis trotz Corona Pandemie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entzug der Fahrerlaubnis während der Corona-Pandemie stellt keine unzumutbare Härte dat - VG Koblenz lehnt Eilantrag gegen Entzug der Fahrerlaubnis eines Kraftwagenfahrers ab

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss OWi 96/06

    Fahrverbot; Auswirkungen; Dritte; Begründung der Entscheidung

    Auszug aus VG Koblenz, 01.12.2020 - 4 L 1078/20
    Etwas Anderes ist auch nicht der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des OLG Hamm vom 16. März 2006 - 2 Ss OWi 96/06 - zu entnehmen.
  • VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 487/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Fahrerlaubnisentziehung; Abweichen vom

    Auszug aus VG Koblenz, 01.12.2020 - 4 L 1078/20
    Denn die Regelung des Sofortvollzuges in § 47 Abs. 1 Satz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) reicht unter dem Blickwinkel des verfassungsrechtlichen Prinzips des Gesetzesvorbehaltes zum Ausschluss des Suspensiveffektes nach § 80 Abs. 1 VwGO nicht aus, da es sich bei § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV lediglich um eine Rechtsverordnung handelt und auch nach dem Wortlaut des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO ("durch Bundesgesetz") ein Gesetz im formellen Sinne erforderlich ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 18. Juni 2020 - 4 L 487/20.KO; s. zum Meinungsstand Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 47 FeV Rn. 19 m.w.N. und W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 80 Rn. 65).
  • VGH Bayern, 07.01.2009 - 11 CS 08.1545

    Fahrerlaubnisentziehung; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das

    Auszug aus VG Koblenz, 01.12.2020 - 4 L 1078/20
    am 20. November 2020 erledigt und es gibt keine zureichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsgegner nach fristgerechter Abgabe des Führerscheins in rechtswidriger Weise noch hätte vollstrecken wollen oder dies künftig tun würde (s. BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2009 - 11 CS 08.1545 -, Rn. 11, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1990 - 2 B 12027/90

    Untersagungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Koblenz, 01.12.2020 - 4 L 1078/20
    Um dem Begründungserfordernis nach § 80 Abs. 3 VwGO Genüge zu tun, muss jedoch aus der Begründung des Verwaltungsaktes hinreichend deutlich hervorgehen, dass diese auch die Begründung für den angeordneten Sofortvollzug enthalten soll (OVG RP, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90.OVG -, NVwZ-RR 1991, 307; vgl. auch Gers- dorf, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, § 80 VwGO Rn. 88).
  • VGH Bayern, 12.02.2014 - 11 CS 13.2281

    Auflagenbeschluss; Tatsachen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen

    Auszug aus VG Koblenz, 01.12.2020 - 4 L 1078/20
    Letztere Regelung hat sich nicht durch die Befolgung der Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins erledigt, sondern sie stellt den Rechtsgrund für die Einbehaltung des Dokuments dar (BayVGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 11 CS 13.2281 -, juris).
  • VG Berlin, 26.04.2023 - 4 L 87.23

    Fahrerlaubnisentziehung: Einstweiliger Rechtschutz gegen die Aufforderung zur

    Zwar fehlt es in Bezug auf Ziffer 3. des Bescheids vom 18. Oktober 2022 an der Anordnung der sofortigen Vollziehung, da sich § 4 Abs. 9 StVG nach dem eindeutigen Wortlaut nicht auf die Aufforderung zur Abgabe des Führerscheins erstreckt (VG Berlin, Beschluss vom 22. November 2018 - VG 4 L 366.18 - juris, Rn. 19; VG Koblenz, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 4 L 1078/20.KO - juris, Rn. 5; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 9. Oktober 2020 - 9 L 727/20 - juris, Rn. 5; gleiches gilt auch für § 47 Abs. 1 Satz 2 der Fahrerlaubnisverordnung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2007 - OVG 1 S 31.07 - juris, Rn. 5ff.), sodass der Klage insoweit aufschiebende Wirkung zukommt.
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