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   VG Koblenz, 02.03.2020 - 3 K 567/19.KO   

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https://dejure.org/2020,4847
VG Koblenz, 02.03.2020 - 3 K 567/19.KO (https://dejure.org/2020,4847)
VG Koblenz, Entscheidung vom 02.03.2020 - 3 K 567/19.KO (https://dejure.org/2020,4847)
VG Koblenz, Entscheidung vom 02. März 2020 - 3 K 567/19.KO (https://dejure.org/2020,4847)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1985 - 7 A 32/85
    Auszug aus VG Koblenz, 02.03.2020 - 3 K 567/19
    Da die Entscheidung über den Einspruch gegen die Wahl die verbindliche verwaltungsmäßige Feststellung der Gültigkeit bzw. Ungültigkeit der Wahl beinhaltet, besteht außerdem für das Gericht in einem solchen Fall die Möglichkeit, bei erfolgreicher Anfechtung der Einspruchsentscheidung selbst die angegriffene Einspruchsentscheidung durch eine andere Feststellung zu ersetzen (vgl. bereits OVG Rh-Pf, Urteil vom 17.12.1985 - 7 A 32/85 -).

    Diese Bestimmungen über die allgemeine staatliche Aufsicht über die Durchführung einer Kommunalwahl dienen nicht dem Schutz subjektiver Rechte einzelner Bürger, sondern lediglich dem allgemeinen öffentlichen Interesse am ordnungsgemäßen Vollzug des Wahlvorganges (vgl. OVG Rh-Pf., Urteil vom 17.12.1985 - 7 A 32/85 -).

  • VG Koblenz, 22.05.2019 - 1 L 566/19

    Eilantrag gegen die Stadtratswahl in St. Goarshausen bleibt ohne Erfolg

    Auszug aus VG Koblenz, 02.03.2020 - 3 K 567/19
    Die damals zuständige 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz lehnte den Antrag mit Beschluss vom 22. Mai 2019 - 1 L 566/19.KO - ab.
  • VG Neustadt, 08.10.2014 - 3 K 647/14

    Gemeinderatswahl in Wattenheim ungültig

    Auszug aus VG Koblenz, 02.03.2020 - 3 K 567/19
    Da die Klage nach alledem bereits unzulässig ist, braucht die Kammer nicht mehr dazu Stellung zu nehmen, ob die vom Kläger geltend gemachten Wahlfehler tatsächlich vorliegen und insbesondere der Grundsatz der geheimen Wahl bei der Aufstellung von Wahlvorschlagslisten und das dazu ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße vom 8. Oktober 2014 - 3 K 647/14.NW - im vorliegenden Fall hinreichend beachtet worden ist.
  • VG Koblenz, 10.06.2020 - 4 K 44/20

    Erfolglose Anfechtung der Landeselternsprecherwahl Rheinland-Pfalz

    Hinsichtlich des Antrags des Klägers auf Feststellung der Ungültigkeit der Wahl des Beigeladenen zu 2) zum Mitglied im Landeselternbeirat ist die Klage bereits unzulässig, weil kein Einspruch gegen diese Wahl nach § 36 SchulWO erhoben worden ist (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 2. März 2020 - 3 K 567/19.KO; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. April 2010 - 4 O 43/10 -, juris).
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