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   VG Koblenz, 02.12.2016 - 5 K 684/16.KO   

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https://dejure.org/2016,44873
VG Koblenz, 02.12.2016 - 5 K 684/16.KO (https://dejure.org/2016,44873)
VG Koblenz, Entscheidung vom 02.12.2016 - 5 K 684/16.KO (https://dejure.org/2016,44873)
VG Koblenz, Entscheidung vom 02. Dezember 2016 - 5 K 684/16.KO (https://dejure.org/2016,44873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Ungenehmigte Dienstfahrt, Privatfahrt, Ersatzpflicht, Beamter, Unfallschaden

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung und Volltext)

    Teure Privatfahrt mit Dienstkraftfahrzeug

  • RA Kotz

    Dienstfahrzeug - Privatnutzung durch Beamten - Schadensersatzpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wildunfall bei ungenehmigter Privatfahrt mit einem Dienstwagen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wildunfall: Beamter zahlt nach ungenehmigter Privatfahrt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unfall eines Beamten während Privatfahrt mit Dienstkraftfahrzeug

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Teure Privatfahrt mit Dienstkraftfahrzeug

  • versr.de (Kurzinformation)

    Teure Privatfahrt mit Dienstkraftfahrzeug

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Teurer 'Spaß': Private Fahrt mit Dienstwagen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Dienstwagen privat genutzt: Wer zahlt Unfallschaden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Privatfahrt ohne dienstliche Genehmigung: Beamter muss Schaden am Dienstwagen nach Wildunfall ersetzen - Bewusste Nutzung des Fahrzeugs für private Zwecke stellt vorsätzlichen Verstoß gegen Dienstpflichten dar

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Ansbach, 18.03.2019 - AN 1 S 17.02405

    Schadensersatz bei Verstoß gegen versorgungsrechtliche Anzeigepflicht

    Es drängt sich geradezu auf, dass sich ein Beamter, der sich vorsätzlich dienstpflichtwidrig verhält, nicht einer von ihm verursachten Verpflichtung zum Schadensersatz unter Berufung auf den Gedanken der Fürsorgepflicht entledigen kann (VG Koblenz, U.v. 2.12.2016, 5 K 684/16.KO - juris Rn. 17).
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