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   VG Koblenz, 03.06.2009 - 5 K 91/09 KO   

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VG Koblenz, 03.06.2009 - 5 K 91/09 KO (https://dejure.org/2009,35331)
VG Koblenz, Entscheidung vom 03.06.2009 - 5 K 91/09 KO (https://dejure.org/2009,35331)
VG Koblenz, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 5 K 91/09 KO (https://dejure.org/2009,35331)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmäßigkeit eines mündlich ausgesprochenen Platzverweises und eines Aufenthaltsverbotes gegen den Veranstalter eines "Skinheadkonzertes" aufgrund einer konkreten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Anforderungen an die Bestimmtheit der Anordnung eines ...

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Platzverweis und Aufenthaltsverbot bei Skinheadkonzert

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Koblenz, 03.06.2009 - 5 K 49/09

    Platzverweis und Aufenthaltsverbot bei Skinheadkonzert

    Auszug aus VG Koblenz, 03.06.2009 - 5 K 91/09
    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus dem Inhalt der zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätze der Beteiligten sowie aus den beigezogenen Verwaltungsakten des Beklagten (1 Ordner, 1 Heft) und aus der Gerichtsakte des Verfahrens 5 K 49/09.KO, die vorlagen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Der Kläger ist zusammen mit dem Kläger des Parallelverfahrens 5 K 49/09.KO auch als Handlungsstörer i.S.d. § 4 POG verantwortlich gewesen.

    Der Umstand, dass sich die maßgebenden Beamten nicht mehr genau erinnern konnten, spricht jedoch nicht gegen die Annahme, dass nur die genannten drei Städte genannt worden sind, denn auch der Kläger und derjenige des Parallelverfahrens 5 K 49/09.KO konnten dies nicht mehr genau sagen.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VG Koblenz, 03.06.2009 - 5 K 91/09
    Ein Rehabilitierungsinteresse ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Verwaltungsakt diskriminierenden Charakter hatte und das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004, 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, S. 77 ; BVerwG, Beschluss vom 9. August 1990 - 1 B 94/90 -, NVwZ 1991, S. 270).

    Bei Wiederholungsgefahr kann ein berechtigtes Interesse vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, S. 77 ; BVerwG, Beschlüsse vom 26. April 1993 - 4 B 31/93 -, NVwZ 1994, S. 282 und vom 16. Oktober 1989 - 7 B 108/89 -, NVwZ 1990, S. 360), sofern diese ausreichend konkret ist.

  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus VG Koblenz, 03.06.2009 - 5 K 91/09
    Bei Wiederholungsgefahr kann ein berechtigtes Interesse vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, S. 77 ; BVerwG, Beschlüsse vom 26. April 1993 - 4 B 31/93 -, NVwZ 1994, S. 282 und vom 16. Oktober 1989 - 7 B 108/89 -, NVwZ 1990, S. 360), sofern diese ausreichend konkret ist.

    Letzteres ist dann der Fall, wenn die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr vorliegt, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Oktober 1989 - 7 B 108/89 -, NVwZ 1990, S. 360 und vom 9. Mai 1989 - 1 B 166/89 - Urteile vom 3. Juni 1988 - 8 C 18/87 - und vom 25. November 1986 - 1 C 10/86 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nrn. 181 und 162).

  • BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86

    Versagung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Vertagungsantrags unter

    Auszug aus VG Koblenz, 03.06.2009 - 5 K 91/09
    Die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens ist entbehrlich (vgl. für viele: BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1989 - 8 C 30/87 -, BVerwGE 81, S. 229).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Koblenz, 03.06.2009 - 5 K 91/09
    Die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens ist entbehrlich (vgl. für viele: BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1989 - 8 C 30/87 -, BVerwGE 81, S. 229).
  • BVerwG, 27.11.1989 - 1 B 166.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus VG Koblenz, 03.06.2009 - 5 K 91/09
    Letzteres ist dann der Fall, wenn die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr vorliegt, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Oktober 1989 - 7 B 108/89 -, NVwZ 1990, S. 360 und vom 9. Mai 1989 - 1 B 166/89 - Urteile vom 3. Juni 1988 - 8 C 18/87 - und vom 25. November 1986 - 1 C 10/86 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nrn. 181 und 162).
  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 C 10.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Koblenz, 03.06.2009 - 5 K 91/09
    Letzteres ist dann der Fall, wenn die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr vorliegt, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Oktober 1989 - 7 B 108/89 -, NVwZ 1990, S. 360 und vom 9. Mai 1989 - 1 B 166/89 - Urteile vom 3. Juni 1988 - 8 C 18/87 - und vom 25. November 1986 - 1 C 10/86 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nrn. 181 und 162).
  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01

    OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt

    Auszug aus VG Koblenz, 03.06.2009 - 5 K 91/09
    Denn das Schwergewicht der Veranstaltung lag auf dem Gebiet der Unterhaltung, die Meinungskundgabe wäre nur beiläufiger Nebenakt gewesen, so dass das Versammlungsrecht unanwendbar ist (BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2001 - 1 BvQ 28/01 u.a. -, DVBl 2001, S. 1351).
  • BVerwG, 23.11.1995 - 8 C 9.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei

    Auszug aus VG Koblenz, 03.06.2009 - 5 K 91/09
    Dementsprechend ist ein Feststellungsinteresse z.B. dann anzuerkennen, wenn die hinreichend konkrete Gefahr besteht, dass sich ein solches Vorgehen wiederholt und die befürchteten neuen, weiteren Entscheidungen nicht von wesentlich anderen Voraussetzungen abhängen oder die Verhältnisse sich nicht grundlegend geändert haben oder wenn die Feststellung, dass das Verwaltungshandeln rechtswidrig war, als "Genugtuung" erforderlich ist, weil das Verwaltungshandeln diskriminierenden Charakter hatte und sich aus ihm eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen ergab und das ideelle Interesse im Einzelfall als schutzwürdig anzuerkennen ist (BVerwG, Beschluss vom 23. November 1995 - 8 C 9.95 und 8 PKH 10.95 -, [...]).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

    Auszug aus VG Koblenz, 03.06.2009 - 5 K 91/09
    Analoge Anwendung findet die Bestimmung aber auch dann, wenn - wie im zu entscheidenden Fall - die Erledigung bereits vor Klageerhebung eingetreten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 7/98 -, BVerwGE 109, S. 203; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 -, NVwZ-RR 2004, S. 572 ).
  • VG Halle, 25.07.2003 - 3 B 27/03

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Untersagung

  • BVerfG, 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06

    Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 31.93

    Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts - Erwerb von

  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

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