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   VG Koblenz, 04.02.2019 - 3 L 87/19.KO   

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https://dejure.org/2019,2182
VG Koblenz, 04.02.2019 - 3 L 87/19.KO (https://dejure.org/2019,2182)
VG Koblenz, Entscheidung vom 04.02.2019 - 3 L 87/19.KO (https://dejure.org/2019,2182)
VG Koblenz, Entscheidung vom 04. Februar 2019 - 3 L 87/19.KO (https://dejure.org/2019,2182)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Ausweisung bleibt ohne Erfolg

  • Jurion (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Ausweisung bleibt ohne Erfolg

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Koblenz, 04.02.2019 - 3 L 87/19
    Rahmen der nach § 53 Abs. 2 AufenthG zu treffenden Abwägungsentscheidung nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris).

    Nur dann genügt sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - 10 S 6.18

    Beseitigung eines Pferdeunterstands im Außenbereich; landwirtschaftlicher

    Auszug aus VG Koblenz, 04.02.2019 - 3 L 87/19
    Für dieses kommt es nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der behördlichen Begründung an (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.09.2018 - OVG 10 S 6.18 -, juris).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VG Koblenz, 04.02.2019 - 3 L 87/19
    Gerade durch den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln ist die Gesundheit und das Leben anderer Menschen in schwerwiegender Weise gefährdet (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 14.05.2013 - 1 C 13.12 - und Urt. v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VG Koblenz, 04.02.2019 - 3 L 87/19
    Gerade durch den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln ist die Gesundheit und das Leben anderer Menschen in schwerwiegender Weise gefährdet (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 14.05.2013 - 1 C 13.12 - und Urt. v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 -, jeweils zitiert nach juris).
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