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   VG Koblenz, 05.02.2018 - 3 K 626/17.KO   

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VG Koblenz, 05.02.2018 - 3 K 626/17.KO (https://dejure.org/2018,1836)
VG Koblenz, Entscheidung vom 05.02.2018 - 3 K 626/17.KO (https://dejure.org/2018,1836)
VG Koblenz, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - 3 K 626/17.KO (https://dejure.org/2018,1836)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Abschiebung einer Armenierin mit ihrer Tochter war rechtmäßig

  • lto.de (Pressebericht, 06.02.2018)

    Duldungsanspruch: Abschiebung war trotz Ausbildung rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 7 B 11079/17

    Abschiebung nach Armenien trotz Ausbildung rechtmäßig

    Auszug aus VG Koblenz, 05.02.2018 - 3 K 626/17
    Die daraufhin von den Klägerinnen erhobene Beschwerde, die u.a. auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abschiebung vom 5. Mai 2017 und die Rückführung der Klägerinnen in das Bundesgebiet gerichtet war, wies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 11. Juli 2017 - 7 B 11079/17.OVG - zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die vorgelegten Verwaltungsakten sowie die Gerichtsakten 3 L 475/17.KO und 7 B 11079/17.OVG verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 11. Juli 2017 - 7 B 11079/17.OVG - ausdrücklich festgestellt und zur Begründung ausgeführt, die Klägerinnen seien seit der Bekanntgabe des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Trier vom 25. Januar 2017 - 2 L 264/17.TR - gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG vollziehbar ausreisepflichtig und hätten auch keine Gründe aufgezeigt, die der Ausreisepflicht entgegenstünden.

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