Rechtsprechung
VG Koblenz, 05.04.2011 - 7 K 574/10.KO |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 21 KrW-/AbfG, § 17 Abs 1 S 1 Abf/AltLastG RP, § 17 Abs 1 S 2 Abf/AltLastG RP
Anforderungen an eine abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; Zweck des Abf/AltlastG RP § 17 Abs 1; Kreis möglicher Adressaten der Anordnung; Bestimmung der Störerauswahlkriterien - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
§ 17 Abs. 1 LAbfWG dient im Gegensatz zu § 21 KrW-/AbfG nicht unmittelbar Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Beseitigung oder Verwertung von Abfällen; Eine auf § 17 Abs. 1 LAbfWG gestützte Anordnung richtet sich nicht ausschliesslich auf Abfallerzeuger und Abfallbesitzer ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- koehler-klett.de (Entscheidungsbesprechung)
Die Haftung des Abfallmaklers
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 05.04.2011 - 7 K 574/10.KO
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11
- BVerwG, 05.11.2012 - 7 B 25.12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Baden-Württemberg, 22.11.2005 - 10 S 1208/04
Illegaler Abfallexport; Rückführungskosten; Störer; Zweckveranlasser
Auszug aus VG Koblenz, 05.04.2011 - 7 K 574/10
Vorliegend ist die Klägerin deshalb als Zweckveranlasserin anzusehen, weil sie mit ihrem Verhalten, insbesondere den von ihr abgeschlossenen Verträgen die Abfallentsorgung in Gang gesetzt hat, die sich letztlich als rechtswidrig erwies (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2005 - 10 S 1208/04 -, juris).In diesem Kontext sind die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten und das Unvermögen anderer Störer zulässige - weitere - Auswahlkriterien (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2005, a.a.O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 1 B 366/99 -, juris ).
- BVerwG, 30.10.1987 - 7 C 87.86
Reichweite - Voraussetzungen - Drittverpflichtung - Abfallbesitzer - Landesrecht …
Auszug aus VG Koblenz, 05.04.2011 - 7 K 574/10
So hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 30. Oktober 1987 (7 C 87/86, juris) ausgeführt, dass das Bundesrecht landesrechtliche Regelungen zulässt, mittels derer eine Person zur Begründung von Besitz an Abfällen verpflichtet wird, um sie dann zu entsorgen oder entsorgen zu lassen. - OVG Sachsen, 05.07.2000 - 1 B 366/99
Auszug aus VG Koblenz, 05.04.2011 - 7 K 574/10
In diesem Kontext sind die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten und das Unvermögen anderer Störer zulässige - weitere - Auswahlkriterien (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 22. November 2005, a.a.O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 1 B 366/99 -, juris ).
- VG München, 05.06.2008 - M 17 K 06.3682
Wiedereinfuhrpflicht; Störauswahl
Auszug aus VG Koblenz, 05.04.2011 - 7 K 574/10
Überdies bildet ihr Verhalten selbst nach ihrem eigenen Vorbringen mit der Ablagerung in der Grube der Beigeladenen zu 4) eine natürliche Einheit, denn ohne das Angebot des Kontingents, die abgeschlossenen Verträge sowie - teilweise - das Wiegen und die Organisation der Fahrten hätte es kein Ablagern in der Kiesgrube gegeben (vgl. VG München, Urteil vom 5. Juni 2008 - M 17 K 06.3682 -, juris). - BVerwG, 14.12.2006 - 7 C 4.06
Klärschlamm: Klärschlammkompost; Verwertung; Beendigung der Verwertung; Ende des …
Auszug aus VG Koblenz, 05.04.2011 - 7 K 574/10
Zudem endet die Verwertung (oder Beseitigung) von Abfall erst mit dem Ende des Vorgangs bei gleichzeitiger Erfüllung der abfallrechtlichen Pflichten in Bezug auf die Schadlosigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 7 C 4/06 -, beck-online). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2005 - 8 A 11910/04
Abfallrecht; mehrere Störer; Auswahlermessen; Verhältnismäßigkeit
Auszug aus VG Koblenz, 05.04.2011 - 7 K 574/10
Nach ständiger Rechtsprechung der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichte steht es im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie bei Verstößen im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 LAbfWG einschreitet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. August 2005 - 8 A 11910/04 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 15. November 2002 - 7 K 903/02.KO -). - BVerwG, 12.04.2006 - 7 B 30.06
Rückführung von illegalen Abfällen in den Libanon; Voraussetzungen für eine …
Auszug aus VG Koblenz, 05.04.2011 - 7 K 574/10
Denn nach der gebotenen wertenden Betrachtungsweise ist auch der Hintermann verantwortlich, wenn seine Handlung mit derjenigen, die die Gefahrenschwelle überschritten hat, eine natürliche Einheit bildet, insbesondere wenn der Zweckveranlasser die Polizeiwidrigkeit ausgelöst hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. April 2006 - 7 B 30/06 -, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10139/10
Anspruch auf abfallbehördliches ermessensfehlerfreies Einschreiten nach …
Auszug aus VG Koblenz, 05.04.2011 - 7 K 574/10
Eine Verwachsung des Haushaltsmülls mit dem Erdboden, der zu einem Verlust der Abfalleigenschaft führen könnte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10139/10.OVG -), ist nicht erfolgt.
- OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
Vorliegen einer Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall; …
Das von der Klägerin für ihre Rechtsmeinung angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (v. 5.4. 2011 - 7 K 574/10.KO -, juris, Langtext), welches einen Raum für die Anwendung der Rechtsfigur des "Zweckveranlassers" im Abfallrecht sieht, ist lediglich zu einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage des rheinland-pfälzischen Landesabfallrechts ergangen, die auch eine Inanspruchnahme Dritter zulässt, die weder Abfallerzeuger noch Abfallbesitzer sind (…vgl. OVG Rhld-Pf., Urt. v. 26.1. 2012 - 8 A 11081/11 -, DVBl. 2012, 515 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rnrn. 55 und 56).