Rechtsprechung
VG Koblenz, 05.10.2020 - 3 K 489/20.KO |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,33020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz
Quarantäneanordnungen müssen zeitlich befristet werden
- Justiz Rheinland-Pfalz
Kurzfassungen/Presse (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Quarantäneanordnungen müssen zeitlich befristet werden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Quarantäneanordnungen müssen zeitlich befristet werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Corona: Quarantäne-Anordnungen müssen zeitlich befristet werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Corona-Pandemie: Quarantäneanordnungen müssen zeitlich befristet werden - Unbefristete Quarantäneanordnung verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12
Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot; …
Auszug aus VG Koblenz, 05.10.2020 - 3 K 489/20
Satz 4 VwGO die Fortsetzungsfeststellungsklage oder andernfalls die Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO die statthafte Klageart ist, fehlt vorliegend jedenfalls die für beide Klagearten erforderliche Klagebefugnis der Klägerin analog § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. zum Erfordernis der Klagebefugnis bei Feststellungsklagen nur BVerwG, Urteil vom 05. September 2013 - 7 C 21.12 -, juris, Rn. 18). - BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
Glorifizierung von Rudolf Heß
Auszug aus VG Koblenz, 05.10.2020 - 3 K 489/20
Die angegriffene Quarantäneanord- nung, ein belastender Verwaltungsakt, hat sich durch ihre am 14. Mai 2020 erfolgte Aufhebung vor Klageerhebung erledigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2008 - 6 C 21.07 -, juris, Rn. 10). - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus VG Koblenz, 05.10.2020 - 3 K 489/20
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet es das in Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gewährleistete Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, einem Betroffenen die Möglichkeit der gerichtlichen Klärung in Fällen "tiefgreifender" oder "gewichtiger" Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (BVerfG, Beschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 -, juris).
- VG Koblenz, 10.01.2022 - 3 K 385/21
PCR-Test-Ergebnis ist geeigneter Nachweis für die …
Ferner handelt es sich bei der Quarantäneanordnung um einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsgrundrechte des Klägers zu 2 aus Art. 11 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. bereits das Urteil der Kammer vom 5. Oktober 2020 - 3 K 489/20.KO -, abrufbar über die Pressemitteilung Nr. 42/2020 des Verwaltungsgerichts Koblenz), der hier nachträglich sein objektives Rechtsklärungsinteresse rechtfertigt.