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   VG Koblenz, 07.10.2019 - 3 L 963/19.KO   

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VG Koblenz, 07.10.2019 - 3 L 963/19.KO (https://dejure.org/2019,33737)
VG Koblenz, Entscheidung vom 07.10.2019 - 3 L 963/19.KO (https://dejure.org/2019,33737)
VG Koblenz, Entscheidung vom 07. Oktober 2019 - 3 L 963/19.KO (https://dejure.org/2019,33737)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Eilantrag von FWG/BüFEP-Fraktion gegen Beschlüsse des Bad Kreuznacher Stadtrates abgelehnt

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Eilantrag von FWG/BüFEP-Fraktion gegen Beschlüsse des Bad Kreuznacher Stadtrates abgelehnt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.01.1994 - 7 B 224.93
    Auszug aus VG Koblenz, 07.10.2019 - 3 L 963/19
    Ebenso wenig ist es ihr möglich, Rechte ihrer Mitglieder gerichtlich durchzusetzen, sofern sie nicht gleichzeitig auch in ihren eigenen Rechten betroffen ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 7.01.1994 - 7 B 224/93 -, NVwZ-RR 1994, 352).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2011 - 2 A 10685/11

    Umfang des Anspruchs der Ratsmitglieder und Fraktionen auf Unterrichtung über

    Auszug aus VG Koblenz, 07.10.2019 - 3 L 963/19
    Dies ist dann der Fall, wenn es sich bei der geltend gemachten Rechtsposition um eine durch das Innenrecht eingeräumte Zuständigkeit handelt, die der Fraktion als Teil des Gemeinderates als wehrfähiges subjektives Organrecht zur eigenständigen Wahrnehmung zugewiesen ist, was wiederum durch Auslegung der jeweils einschlägigen innerorganisatorischen Norm zu ermitteln ist (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 28.03.2018 - 10 C2.12 -, OVG Rh-Pf., Urt. v. 28.10.2011 - 2 A 10685/11.OVG - und OVG NW, Urt. v. 24.04.2001 - 15 A 3021/97 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 15 A 3021/97

    Recht auf Wahrung der Sitzungsöffentlichkeit

    Auszug aus VG Koblenz, 07.10.2019 - 3 L 963/19
    Dies ist dann der Fall, wenn es sich bei der geltend gemachten Rechtsposition um eine durch das Innenrecht eingeräumte Zuständigkeit handelt, die der Fraktion als Teil des Gemeinderates als wehrfähiges subjektives Organrecht zur eigenständigen Wahrnehmung zugewiesen ist, was wiederum durch Auslegung der jeweils einschlägigen innerorganisatorischen Norm zu ermitteln ist (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 28.03.2018 - 10 C2.12 -, OVG Rh-Pf., Urt. v. 28.10.2011 - 2 A 10685/11.OVG - und OVG NW, Urt. v. 24.04.2001 - 15 A 3021/97 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2002 - 1 S 2114/99

    Normenkontrolle: Antragsfrist bei geänderter Neufassung einer Satzung;

    Auszug aus VG Koblenz, 07.10.2019 - 3 L 963/19
    Aus dem vorgelegten Ratsprotokoll über diese Sitzung, bei dem es sich um eine öffentliche Urkunde handelt, der eine erhöhte Beweiskraft im Sinne des § 173 VwGO i.V. m. § 415 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) zukommt (vgl. VGH Bad-Württ, Urt. v. 17.10.2002 - 1 S 2114/99 -, juris), ergibt sich, dass der Antragsgegner nicht abschließend über den von der A.-Fraktion eingebrachten Antrag vom 12. August 2019 entschieden hat.
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