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   VG Koblenz, 07.11.2017 - 1 K 400/16.KO   

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VG Koblenz, 07.11.2017 - 1 K 400/16.KO (https://dejure.org/2017,45416)
VG Koblenz, Entscheidung vom 07.11.2017 - 1 K 400/16.KO (https://dejure.org/2017,45416)
VG Koblenz, Entscheidung vom 07. November 2017 - 1 K 400/16.KO (https://dejure.org/2017,45416)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Servicegebäude für Behinderteneinrichtung in St. Sebastian verletzt die Nachbarn nicht in ihren Rechten

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Servicegebäude für Behinderteneinrichtung in St. Sebastian verletzt die Nachbarn nicht in ihren Rechten

 
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  • VG Koblenz, 08.05.2014 - 1 K 1104/13

    Wohnanlage für Behinderte verletzt Nachbarn nicht

    Auszug aus VG Koblenz, 07.11.2017 - 1 K 400/16
    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus den zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätzen der Beteiligten und aus den vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten sowie aus den Gerichtsakten 1 L 247/13.KO, 1 L 710/13.KO, 1 K 1104/13.KO und 1 K 420/16.KO; diese Unterlagen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Soweit die Kläger hieraus eine Verletzung bauplanungsrechtlicher Vorschriften ableiten, kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf das den Beteiligten bekannte Urteil der Kammer vom 26. April 2017 - 1 K 420/16.KO - Bezug genommen werden, in dem unter Bezugnahme auf die bereits zuvor ergangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zu dem Vorhaben der Beigeladenen (vgl. VG Koblenz, Beschl. v. 04.04.2013 - 1 L 247/13.KO -, dazu: OVG RP, Beschl. v. 02.07.2013 - 1 B 10480/13.OVG - VG Koblenz, Urt. v. 08.05.2014 - 1 K 1104/13.KO -, dazu: OVG RP, Beschl. v. 15.12.2014 - 1 A 10503/14.OVG -) zusammenfassend u.a. ausgeführt worden ist, dass.

    Gericht bereits wiederholt betont (vgl. die Nachweise im Urteil der Kammer vom 08.05.2014 - 1 K 1104/13.KO -), dass Lautäußerungen von behinderten Menschen in einem allgemeinen Wohngebiet unabhängig davon hinzunehmen sind, ob sie von Einzelnen subjektiv als störend empfunden werden.

    Gleiches gilt, soweit die Kläger sich auf eine unzureichende Zahl von Stellplätzen berufen (vgl. das Urteil der Kammer v. 08.05.2014 - 1 K 1104/13.KO - OVG RP, Beschl. v. 15.12.2014 - 1 A 10503/14.OVG -).

  • VG Neustadt, 07.09.2009 - 4 L 828/09

    Erfordernis der Erschließung kann nachbarschützende Wirkung haben; Notwegerecht

    Auszug aus VG Koblenz, 07.11.2017 - 1 K 400/16
    Etwas anderes kann zwar ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Baugenehmigung in rechtswidriger Weise trotz des Fehlens einer ausreichenden wegerechtlichen Erschließung im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 1 LBauO erteilt wird und in einem solchen Fall die Feststellungswirkung der Genehmigung die Pflicht des Nachbarn zur Duldung eines Notweges begründet (VG Neustadt/Weinstraße, Beschl. v. 07.09.2009 - 4 L 828/09.NW -, juris, Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine

    Auszug aus VG Koblenz, 07.11.2017 - 1 K 400/16
    Soweit die Kläger hieraus eine Verletzung bauplanungsrechtlicher Vorschriften ableiten, kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf das den Beteiligten bekannte Urteil der Kammer vom 26. April 2017 - 1 K 420/16.KO - Bezug genommen werden, in dem unter Bezugnahme auf die bereits zuvor ergangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zu dem Vorhaben der Beigeladenen (vgl. VG Koblenz, Beschl. v. 04.04.2013 - 1 L 247/13.KO -, dazu: OVG RP, Beschl. v. 02.07.2013 - 1 B 10480/13.OVG - VG Koblenz, Urt. v. 08.05.2014 - 1 K 1104/13.KO -, dazu: OVG RP, Beschl. v. 15.12.2014 - 1 A 10503/14.OVG -) zusammenfassend u.a. ausgeführt worden ist, dass.
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