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   VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 L 1149/19.KO   

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VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 L 1149/19.KO (https://dejure.org/2020,962)
VG Koblenz, Entscheidung vom 08.01.2020 - 2 L 1149/19.KO (https://dejure.org/2020,962)
VG Koblenz, Entscheidung vom 08. Januar 2020 - 2 L 1149/19.KO (https://dejure.org/2020,962)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 L 1149/19
    Entscheidet sich ein Dienstherr, wie hier die Antragsgegnerin, zur Durchführung eines sogenannten "gestuften Auswahlverfahrens", können Bewerber, die die allgemeinen Ernennungsbedingungen oder die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen oder die aus sonstigen Gründen für die Ämtervergabe von vornherein nicht in Betracht kommen, in einer ersten Auswahl ausgeschlossen werden und müssen nicht mehr in den Eignungs- und Leistungsvergleich einbezogen werden (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, Rn. 23, juris).
  • VG Stuttgart, 27.11.2015 - 9 K 5363/15

    Eilrechtsschutz in einem Stellenbesetzungsverfahren zur Direkteinstellung in den

    Auszug aus VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 L 1149/19
    Soweit einer entsprechenden Obliegenheit zum Teil Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG - und damit die verfassungsrechtlich verankerte Gewährung effektiven Rechtsschutzes entgegengehalten wird, weil ein Bewerber in ein gerichtliches Verfahren gezwungen werde, bei dem er u.a. nicht wisse, wie der Bewerberkreis aufgestellt sei (VG Stuttgart, Beschluss vom 27. November 2015 - 9 K 5363/15 -, Rn. 17, juris), folgt die Kammer dem nicht.
  • VG Ansbach, 08.04.2013 - AN 11 E 13.00618

    Vorläufiger Rechtsschutz im gestuften Aufstiegsverfahren

    Auszug aus VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 L 1149/19
    Nach Beendigung des notwendig nächsten Verfahrensschritts kann dieser nämlich nicht mehr ohne Weiteres nachgeholt oder wiederholt werden (VG Ansbach, Beschluss vom 8. April 2013 - AN 11 E 13.00618 -, Rn. 21, juris).
  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

    Auszug aus VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 L 1149/19
    5 Wird ein Bewerber bereits auf der ersten Stufe eines Auswahlverfahrens ausgeschlossen, ist anerkannt, dass er zur Sicherung seiner Bewerberposition im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verlangen kann, ihn nicht aus dem im Einzelfall benannten Grund - hier: Nichterfüllung der Laufbahnvoraussetzungen - aus dem Verfahren auszuschließen (BVerwG, Beschluss vom 6. April 2006 - 2 VR 2/05 -, Rn. 5, juris; VGH BW, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 4 S 1914/15 -, Rn. 3, juris).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 L 1149/19
    Nach dem allgemeinen Prinzip, wonach jede an einen Antrag gebundene Entscheidung ein Rechtsschutzinteresse voraussetzt (BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1982 - 1 BvL 34/80 -, juris, Rn. 26), ist es erforderlich, dass die gerichtliche Verfolgung des Anspruchs (noch) schutzwürdig ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1914/15

    Tätowierung als Eignungsmangel für den mittleren Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 L 1149/19
    5 Wird ein Bewerber bereits auf der ersten Stufe eines Auswahlverfahrens ausgeschlossen, ist anerkannt, dass er zur Sicherung seiner Bewerberposition im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verlangen kann, ihn nicht aus dem im Einzelfall benannten Grund - hier: Nichterfüllung der Laufbahnvoraussetzungen - aus dem Verfahren auszuschließen (BVerwG, Beschluss vom 6. April 2006 - 2 VR 2/05 -, Rn. 5, juris; VGH BW, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 4 S 1914/15 -, Rn. 3, juris).
  • VG Schleswig, 11.07.2022 - 12 B 29/22
    Nach Beendigung des notwendig nächsten Verfahrensschritts kann dieser nämlich nicht mehr nachgeholt oder wiederholt werden (VG Ansbach, Beschluss vom 8. April 2013, Az. AN 11 E 13.00618, Rn. 21; VG Koblenz, Beschluss vom 8. Januar 2020, Az. 2 L 1149/19.KO, Rn. 5, beide juris).

    Eine Beiladung von Mitbewerbern ist auf dieser Verfahrensstufe ebenfalls noch nicht erforderlich, so dass die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes einem Bewerber - trotz bestehender Unsicherheiten bezogen auf die Erfolgsaussichten seiner Bewerbung - zumutbar ist (vgl. auch VG Koblenz, Beschluss vom 8. Januar 2020, Az. 2 L 1149/19.KO, Rn. 6, juris).

  • VG Koblenz, 07.04.2021 - 5 L 158/21

    Beamtenrecht

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise vertreten wird, mit dieser Rechtsschutzmöglichkeit korrespondiere zugleich eine Obliegenheit, von ihr Gebrauch zu machen (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 8. April 2013 - AN 11 E 13.00618 -, juris, Rn. 20 f.; VG Koblenz, Beschluss vom 8. Januar 2020 - 2 L 1149/19.KO -, juris, Rn. 5; anders aber unter Hinweis auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz - GG - VG Stuttgart, Beschluss vom 27. November 2015 - 9 K 5363/15 -, juris, Rn. 17), kann offenbleiben, ob ein solcher Rechtssatz im Allgemeinen besteht.
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