Rechtsprechung
VG Koblenz, 10.05.2023 - 2 K 1026/22.KO |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz
Glücksspielrechtliche Sperrungsanordnung gegenüber Anbieterin von Telekommunikationsdienstleistungen ist rechtswidrig
- Justiz Rheinland-Pfalz
Glücksspielrechtliche Sperrungsanordnung gegenüber Anbieterin von Telekommunikationsdienstleistungen ist rechtswidrig
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Glücksspielrechtliche Sperrungsanordnung gegenüber Anbieterin von Telekommunikationsdienstleistungen ist rechtswidrig
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Glücksspielrechtliche Sperrungsanordnung gegenüber Anbieterin von Telekommunikationsdienstleistungen ist rechtswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Glücksspielrechtliche Sperrungsanordnung gegenüber Anbieterin von Telekommunikationsdienstleistungen ist rechtswidrig - Auch kein Rückgriff auf die im Glücksspielstaatsvertrag 2021 enthaltene Auffangermächtigung gerechtfertigt