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   VG Koblenz, 10.11.2008 - 3 K 416/08.KO   

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VG Koblenz, 10.11.2008 - 3 K 416/08.KO (https://dejure.org/2008,3932)
VG Koblenz, Entscheidung vom 10.11.2008 - 3 K 416/08.KO (https://dejure.org/2008,3932)
VG Koblenz, Entscheidung vom 10. November 2008 - 3 K 416/08.KO (https://dejure.org/2008,3932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids unter Einbeziehung von Aufwendungen im Rahmen einer begonnenen aber nicht zu Ende geführten Abschleppmaßnahme; Rechtmäßigkeit der Höhe von durch einen Kostenbescheid festgesetzten Kosten im Falle eines abgebrochenen Abschleppvorgangs ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Abschleppkosten - Parken absolutes Halteverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Umstrittene Abschleppkosten

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Waren Sie beim Falschparken schon mal schneller weg, als der Abschleppunternehmer vor Ort?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosten eines verhinderten Abschleppens

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Hamburg, 06.05.2008 - 3 Bf 105/05

    Beschluss des OVG mit unrichtiger Rechtsmittelbelehrung - Abschleppkosten nach

    Auszug aus VG Koblenz, 10.11.2008 - 3 K 416/08
    Dieser Sachverhalt ist für die auf die Klägerin entfallenden Kosten, die für bereits erbrachte Leistungen angefallen sind, ohne Bedeutung (vgl. zum Ganzen auch: OVG Hamburg, Urteile vom 6. Mai 2008 - 3 Bf 105/05 - zitiert nach Juris und vom 28. März 2000 - 3 Bf 215/98 - ebenfalls zitiert nach Juris).
  • OVG Hamburg, 28.03.2000 - 3 Bf 215/98

    Preisgestaltung auch der abgebrochenen Umsetzungsvorgänge - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Koblenz, 10.11.2008 - 3 K 416/08
    Dieser Sachverhalt ist für die auf die Klägerin entfallenden Kosten, die für bereits erbrachte Leistungen angefallen sind, ohne Bedeutung (vgl. zum Ganzen auch: OVG Hamburg, Urteile vom 6. Mai 2008 - 3 Bf 105/05 - zitiert nach Juris und vom 28. März 2000 - 3 Bf 215/98 - ebenfalls zitiert nach Juris).
  • VGH Hessen, 30.05.1994 - 11 UE 1684/92

    ABSCHLEPPKOSTEN; ERSATZVORNAHME; HALTVERBOT; UNMITTELBARE AUSFÜHRUNG

    Auszug aus VG Koblenz, 10.11.2008 - 3 K 416/08
    Im Übrigen ist generell von der Verhältnismäßigkeit einer Abschleppmaßnahme aus einer absoluten Halteverbotszone auszugehen (vgl. dazu VGH Kassel, Urteil vom 30. Mai 1994, NVwZ-RR 1995, 29).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 53.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulässigkeit der Einschaltung einer

    Auszug aus VG Koblenz, 10.11.2008 - 3 K 416/08
    Das aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abgeleitete Äquivalenzprinzip gebietet, dass auch bei Fremdleistungen kein Missverhältnis zwischen Leistung und Entgelt bestehen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 11 B 53/99 - zitiert nach Juris).
  • OVG Saarland, 09.06.1989 - 1 R 279/88
    Auszug aus VG Koblenz, 10.11.2008 - 3 K 416/08
    Denn bereits die Anfahrt des Abschleppwagens sowie die konkret durchgeführten vorbereitenden Maßnahmen in Bezug auf ein geplantes Aufladen des Fahrzeugs der Klägerin gehören zu den Handlungen, die der Durchsetzung eines Wegfahrgebots dienten und deren Kosten deshalb erstattungsfähig sind (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 5. Mai 1971, DAR 1972 S. 137; OVG Münster, Urteil vom 20. Dezember 1979, NJW 1981, S. 478; VGH Kassel, Urteil vom 24. Oktober 1983, NJW 1984 S. 1197; OVG Saarlouis, Urteil vom 9. Juni 1989 - 1 R 279/88 - zitiert nach Juris; OVG Berlin, Urteil vom 12. März 1992, 0VGE Bln., Bd. 20, S. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1979 - IV A 2215/79
    Auszug aus VG Koblenz, 10.11.2008 - 3 K 416/08
    Denn bereits die Anfahrt des Abschleppwagens sowie die konkret durchgeführten vorbereitenden Maßnahmen in Bezug auf ein geplantes Aufladen des Fahrzeugs der Klägerin gehören zu den Handlungen, die der Durchsetzung eines Wegfahrgebots dienten und deren Kosten deshalb erstattungsfähig sind (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 5. Mai 1971, DAR 1972 S. 137; OVG Münster, Urteil vom 20. Dezember 1979, NJW 1981, S. 478; VGH Kassel, Urteil vom 24. Oktober 1983, NJW 1984 S. 1197; OVG Saarlouis, Urteil vom 9. Juni 1989 - 1 R 279/88 - zitiert nach Juris; OVG Berlin, Urteil vom 12. März 1992, 0VGE Bln., Bd. 20, S. 22).
  • VGH Hessen, 24.10.1983 - VIII OE 107/82
    Auszug aus VG Koblenz, 10.11.2008 - 3 K 416/08
    Denn bereits die Anfahrt des Abschleppwagens sowie die konkret durchgeführten vorbereitenden Maßnahmen in Bezug auf ein geplantes Aufladen des Fahrzeugs der Klägerin gehören zu den Handlungen, die der Durchsetzung eines Wegfahrgebots dienten und deren Kosten deshalb erstattungsfähig sind (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 5. Mai 1971, DAR 1972 S. 137; OVG Münster, Urteil vom 20. Dezember 1979, NJW 1981, S. 478; VGH Kassel, Urteil vom 24. Oktober 1983, NJW 1984 S. 1197; OVG Saarlouis, Urteil vom 9. Juni 1989 - 1 R 279/88 - zitiert nach Juris; OVG Berlin, Urteil vom 12. März 1992, 0VGE Bln., Bd. 20, S. 22).
  • BVerwG, 07.11.1977 - 7 B 135.77

    Parken im eingeschränkten Halteverbot - Abschleppen, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus VG Koblenz, 10.11.2008 - 3 K 416/08
    Von dem an dem fraglichen Ort vor der Gaststätte " C." aufgestellten absoluten Halteverbotszeichen 283 mit Zusatzschild zu § 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO als einem Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG - geht zugleich das Gebot aus, das Kraftfahrzeug zu entfernen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 1977, DÖV 1978, 374 f.).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Koblenz, 10.11.2008 - 3 K 416/08
    Denn die Bekanntgabe eines Verkehrsschildes erfolgt nach bundesrechtlichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung durch Aufstellung (vgl. §§ 39 Abs. 1 und Abs. 2, 45 StVO); es handelt sich hierbei um eine besondere Form der öffentlichen Bekanntgabe (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996, NJW 1997, 1021 f.).
  • VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23

    Heranziehung zu Abschleppkosten bei abgebrochenem Vollzug; anderweitiger

    57 (c) Wurden indes im Falle eines abgebrochenen Abschleppvorgangs bereits spezifische auf die Entfernung des Fahrzeugs des Klägers gerichtete Leistungen erbracht, die nicht dem für das ersatzweise abgeschleppte Fahrzeug Verantwortlichen in Rechnung gestellt werden können, ist die Geltendmachung von Kosten auch unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips gerechtfertigt (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 28. März 2000 - 3 Bf 215/98 -, juris, Rn. 44 ff.; VG Köln, Urteil vom 5. Juni 2014 - 20 K 3268/13 -, juris, Rn. 22; VG Koblenz, Urteil vom 10. November 2008 - 3 K 416/08 -, juris, Rn. 33).

    Hierzu zählen bereits Vorbereitungsmaßnahmen wie das Überprüfen der Lenkung, ob ein Gang eingelegt und die Handbremse angezogen ist sowie die Prüfung des Fahrzeugs auf Beschädigungen und die Positionierung des Abschleppwagens zur Aufladung des abzuschleppenden Fahrzeugs (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 10. November 2008 - 3 K 416/08 -, juris, Rn. 33).

  • VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09

    Streit um Abschleppkosten

    Dass der Abschleppdienst nach dem abgebrochenen Abschleppvorgang ein anderes Fahrzeug in unmittelbarer Nähe abgeschleppt hätte, ist nicht vorgetragen und ersichtlich und stünde der Geltendmachung im Hinblick auf die erbrachten Leistungen auch nicht entgegen (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 10.10.2008 - 3 K 416/08.KO -, U.A. S. 10f.; OVG Hamburg, Urteile vom 06.05.2008 - 3 Bf 105/05 - und vom 28.03.2000 - 3 Bf 215/98 - jeweils Juris).
  • VG Saarlouis, 26.07.2017 - 6 K 15/17

    Höhe der Kosten eines abgebrochenen Abschleppvorgangs durch einen privaten

    Weiter habe das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 10.11.2008 - 3 K 416/08 - Kosten in Höhe von 55, 00 EUR für einen abgeschlossenen Abschleppvorgang und für einen abgebrochenen Abschleppvorgang die Hälfte, demnach 27, 50 EUR, als angemessen erachtet.
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