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   VG Koblenz, 11.03.2022 - 1 L 35/22.KO   

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https://dejure.org/2022,5727
VG Koblenz, 11.03.2022 - 1 L 35/22.KO (https://dejure.org/2022,5727)
VG Koblenz, Entscheidung vom 11.03.2022 - 1 L 35/22.KO (https://dejure.org/2022,5727)
VG Koblenz, Entscheidung vom 11. März 2022 - 1 L 35/22.KO (https://dejure.org/2022,5727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Erfolgloser Eilantrag gegen Instandhaltungsanordnung betreffend die Hunsrückquerbahn

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 80 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 VwGO, § ... 4 Abs. 3 S. 2 AEG, § 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 1 a Nr. 1 lit. a AEG, § 5a Abs. 2, Abs. 9 AEG, § 6 Abs. 1 AEG, § 11 Abs. 1 AEG, § 9 Abs. 1 lit. b VwVG, § 11 VwVG, § 13 VwVG, § 37 VwVG, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BEVVG, § 10 ERe
    Vegetation, betriebssicher, Sicherheit, Eisenbahninfrastruktur, Aufsicht, Betriebspflicht, Kosten, Instandhaltung, Bestimmtheitsgebot, Instandsetzungsverfügung, Maßnahmen, verhältnismäßig, Sanierung, rechtsmissbräuchlich, Netzzugang, Zugangsanspruch, ...

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Erfolgloser Eilantrag gegen Instandhaltungsanordnung betreffend die Hunsrückquerbahn

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.10.2007 - 3 C 51.06

    Eisenbahn; Eisenbahninfrastruktur; Eisenbahninfrastruktureinrichtung;

    Auszug aus VG Koblenz, 11.03.2022 - 1 L 35/22
    Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 -, BVerwGE 129, 381-392, Rn. 29 f.), der sich die Kammer anschließt, auf die zu erwartenden Kosten notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht an, da die Betriebspflicht nicht unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit steht.

    Die Pflicht der Antragstellerin zur Instandhaltung der Strecke 3021 steht seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 - grundsätzlich fest.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 6 B 10198/99
    Auszug aus VG Koblenz, 11.03.2022 - 1 L 35/22
    Denn eine derartige Ausnahme von dem Antragserfordernis würde dem gesetzgeberischen Ziel, den Vorrang der vorherigen verwaltungsinternen Kontrolle zu stärken, zuwiderlaufen und ist im Gesetz bewusst nicht vorgesehen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 26. Februar 1999 - 6 B 10198/99.OVG -, ESOVGRP).
  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

    Auszug aus VG Koblenz, 11.03.2022 - 1 L 35/22
    Dabei reicht es gegenüber einem technisch versierten Adressaten regelmäßig aus, ein zu erreichendes Ziel vorzugeben und dem Adressaten die Wahl der Mittel zu überlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1971 - I C 29.67 -, juris, Rn. 11 m. w. N.).
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