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   VG Koblenz, 11.04.2019 - 4 K 269/18.KO   

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VG Koblenz, 11.04.2019 - 4 K 269/18.KO (https://dejure.org/2019,9659)
VG Koblenz, Entscheidung vom 11.04.2019 - 4 K 269/18.KO (https://dejure.org/2019,9659)
VG Koblenz, Entscheidung vom 11. April 2019 - 4 K 269/18.KO (https://dejure.org/2019,9659)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Windenergieanlagen in der Gemeinde Horn dürfen nicht gebaut werden

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Windenergieanlagen in der Gemeinde Horn dürfen nicht gebaut werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus VG Koblenz, 11.04.2019 - 4 K 269/18
    Diese Einschränkung der Kontrolle folgt nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 und 1 BvR 595/14, juris) nicht aus einer der Verwaltung eingeräumten Einschätzungsprärogative (so noch BVerwG, Urteil vom 21. November 2013 - 7 C 40/11, juris) und bedarf nicht eigens einer gesetzlichen Ermächtigung.

    Ausgehend von der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 23. Oktober 2018, a.a.O.) fehlt es in diesem Fall an einer plausiblen Einschätzung der Beklagten.

    Bei dieser Sachlage besteht auch kein Raum für die vom Kreisrechtsausschuss beanspruchte sogenannte Einschätzungsprärogative nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. November 2013 - 7 C 40.11 -, juris), die nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23. Oktober 2018, a.a.O.) letztlich "nur" eine plausible naturschutzfachliche Einschätzung darstellt bzw. darstellen muss.

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

    Auszug aus VG Koblenz, 11.04.2019 - 4 K 269/18
    Diese Einschränkung der Kontrolle folgt nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 und 1 BvR 595/14, juris) nicht aus einer der Verwaltung eingeräumten Einschätzungsprärogative (so noch BVerwG, Urteil vom 21. November 2013 - 7 C 40/11, juris) und bedarf nicht eigens einer gesetzlichen Ermächtigung.

    Bei dieser Sachlage besteht auch kein Raum für die vom Kreisrechtsausschuss beanspruchte sogenannte Einschätzungsprärogative nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. November 2013 - 7 C 40.11 -, juris), die nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23. Oktober 2018, a.a.O.) letztlich "nur" eine plausible naturschutzfachliche Einschätzung darstellt bzw. darstellen muss.

  • VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 398/16

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlammtrocknungs- und

    Auszug aus VG Koblenz, 11.04.2019 - 4 K 269/18
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung kommt es auf den maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, mithin auf den Erlass des Widerspruchsbescheides an (st. Rspr. der Kammer, vgl. Urteile vom 30. März 2017 - 4 K 1362/16.KO - und vom 31. Mai 2017 - 4 K 398/16.KO - und - 4 K 399/16.KO - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11. Januar.
  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus VG Koblenz, 11.04.2019 - 4 K 269/18
    Vielmehr ist das Begehren mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insgesamt als zulässig zu betrachten, da der Kläger hier zweifelsfrei natur- und umweltschutzrechtliche Rügen hinsichtlich des Rotmilans, des Schwarzstorchs und des Wespenbussards vorbringt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1998 - 11 C 3/97 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11003/12

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; harte und weiche Tabuzonen bei

    Auszug aus VG Koblenz, 11.04.2019 - 4 K 269/18
    Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde F*** wurde, nachdem die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilplan Windenergie) durch Normenkontrollurteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Mai 2013 - 1 C 11003/12.OVG - für unwirksam erklärt worden war, mit der 13. Änderung um den.
  • VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16

    Genehmigung für drei Windenergieanlagen bei Birkenfeld aufgehoben

    Auszug aus VG Koblenz, 11.04.2019 - 4 K 269/18
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung kommt es auf den maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, mithin auf den Erlass des Widerspruchsbescheides an (st. Rspr. der Kammer, vgl. Urteile vom 30. März 2017 - 4 K 1362/16.KO - und vom 31. Mai 2017 - 4 K 398/16.KO - und - 4 K 399/16.KO - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11. Januar.
  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

    Auszug aus VG Koblenz, 11.04.2019 - 4 K 269/18
    1991 - 7 B 102.90, juris und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. September 2017 - 1 A 11194/17.OVG -).
  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus VG Koblenz, 11.04.2019 - 4 K 269/18
    Es ist gerade nicht so, dass eine Verletzung von Rechten, die der Kläger geltend machen kann, offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1/13 - juris).
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