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   VG Koblenz, 11.08.2004 - 5 K 2125/03.KO   

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VG Koblenz, 11.08.2004 - 5 K 2125/03.KO (https://dejure.org/2004,22962)
VG Koblenz, Entscheidung vom 11.08.2004 - 5 K 2125/03.KO (https://dejure.org/2004,22962)
VG Koblenz, Entscheidung vom 11. August 2004 - 5 K 2125/03.KO (https://dejure.org/2004,22962)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 1 S. 1; GG Art. 16 a; AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 51 Abs. 3 S. 1 1. Altern.; StGB § 129 a; AuslG § 53 Abs. 3
    Ägypten, Al Tawhid, Asylanerkennung, Widerruf, Terrorismusverdacht, Terrorismus, Terrorismusvorbehalt, Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, Spendengelder, Mitglieder, terroristische Vereinigung, Schwere nichtpolitische Straftat, Grundsätze der Vereinten Nationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus VG Koblenz, 11.08.2004 - 5 K 2125/03
    Eine Gefahr für die innere Sicherheit kann der Ausländer dadurch bedeuten, dass er selbst schwere Straftaten etwa im Sinne der §§ 80 ff. des Strafgesetzbuches [StGB] begeht (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1998 a.a.O.), oder dass er eine Organisation unterstützt, die ihrerseits die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wobei die bloße Zugehörigkeit zu einer derartigen Organisation für sich genommen noch nicht ausreicht, sondern sich die von der Organisation ausgehende Gefährdung in der Person des Ausländers konkretisieren muss (BVerwGE 62, 36 ff.).

    Dabei kann in besonders zugespitzten Krisensituationen der Ausländer schon durch weniger gewichtige Unterstützungshandlungen eine Gefahr für die innere Sicherheit bedeuten (vgl. hierzu auch BVerwGE 62, 36 ff.).

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VG Koblenz, 11.08.2004 - 5 K 2125/03
    Auch Gewaltanschläge und Gewaltandrohungen ausländischer Terrororganisationen im Bundesgebiet richten sich gegen die innere Sicherheit des Staates (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 C 17.97 -, BVerwGE 106, 351, und vom 31 Mai 1994 - 1 C 5.93 -, BVerwGE 96, 86 zu § 46 AuslG 1990).

    Eine Gefahr für die innere Sicherheit kann der Ausländer dadurch bedeuten, dass er selbst schwere Straftaten etwa im Sinne der §§ 80 ff. des Strafgesetzbuches [StGB] begeht (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1998 a.a.O.), oder dass er eine Organisation unterstützt, die ihrerseits die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wobei die bloße Zugehörigkeit zu einer derartigen Organisation für sich genommen noch nicht ausreicht, sondern sich die von der Organisation ausgehende Gefährdung in der Person des Ausländers konkretisieren muss (BVerwGE 62, 36 ff.).

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Auszug aus VG Koblenz, 11.08.2004 - 5 K 2125/03
    Dabei besteht ein Widerrufsgrund unter anderem dann, wenn die Voraussetzungen des § 51 Abs. 3 des Ausländergesetzes [AuslG] vorliegen, die einen Ausschlussgrund sowohl für den Anspruch auf Abschiebungsschutz für politische Flüchtlinge nach § 51 Abs. 1 AuslG als auch für den Anspruch auf Asyl normieren (vgl. BVerwGE 109, 1 ff.).

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Ausschlussnorm sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, eng auszulegen, weil sie sowohl zum Wegfall des aus dem Asylrecht folgenden Abschiebungsschutzes als auch zum Wegfall des Abschiebungsschutzes für politische Flüchtlinge nach § 51 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 AuslG (Art. 1 A GFK) führt (vgl. BVerwGE 109, 1 ff. m.w.N.).

  • VG Koblenz, 09.09.2003 - 5 L 2126/03

    Ägypten, Asylanerkennung, Widerruf, Sofortvollzug, Al-Jihad Al-Islam, Jamaat Al

    Auszug aus VG Koblenz, 11.08.2004 - 5 K 2125/03
    Mit Beschluss vom 9. September 2003 (Az.: 5 L 2126/03.KO) hat das erkennende Gericht einen Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage abgelehnt; wegen der Begründung wird auf diese Entscheidung Bezug genommen.

    Zur weiteren Begründung wird insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 5 VwGO auf die Ausführungen des Gerichts in dem Beschluss vom 9. September 2003 (Az.: 5 L 2126/03.KO) verwiesen, an denen das Gericht auch im vorliegenden Hauptsacheverfahren festhält, zumal sich der Kläger in seinen späteren Schriftsätzen nicht mehr hierzu eingelassen hat.

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus VG Koblenz, 11.08.2004 - 5 K 2125/03
    Auch Gewaltanschläge und Gewaltandrohungen ausländischer Terrororganisationen im Bundesgebiet richten sich gegen die innere Sicherheit des Staates (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 C 17.97 -, BVerwGE 106, 351, und vom 31 Mai 1994 - 1 C 5.93 -, BVerwGE 96, 86 zu § 46 AuslG 1990).
  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93

    Verbot und Auflösung einer kurdischen Vereinigung - Gefährdung der inneren

    Auszug aus VG Koblenz, 11.08.2004 - 5 K 2125/03
    Diese ist auch gefährdet, wenn - unabhängig von hiermit verfolgten Zielen - gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Volksgruppen in die Bundesrepublik Deutschland verlagert und hier ausgetragen werden oder wenn derartige Gewaltanwendung propagiert und damit das Gewaltmonopol des Staates in Frage gestellt wird (BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1994 - 1 VR 10.93 - Buchholz 402.45 Nr. 17 S. 3).
  • VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04

    § 28 Abs 2 AsylVfG 1992 in der Fassung von Art 3 Nr 18b ZuwandG 2004 auf

    Das Tatbestandsmerkmal "schwerwiegende Gründe" ist nach Auffassung des Gerichts ebenso "eng" auszulegen wie das Tatbestandsmerkmal der "schwerwiegenden Gründe" in § 60 Abs. 8 Satz 1 Alt 1. AufenthG (in diesem Sinne auch VG Sigmaringen, Urteil vom 15. Oktober 2003 - A 1 K 10601/99 -, S. 6 ; VG Koblenz, Urteil vom 11. August 2004 - 5 K 2125/03.KO -, S. 20 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2010 - 19 A 1586/08

    Große Wahrscheinlichkeit der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

    Vielmehr hat es sein Urteil auf die Feststellungen in dem den Widerruf der Asylanerkennung des Klägers betreffenden Urteil des VG L. vom 11.8.2004 5 K 2125/03.KO -, die diese Feststellungen bestätigenden Aussagen des Zeugen B. im Strafverfahren gegen B1.
  • VG Düsseldorf, 01.12.2006 - 9 K 2247/06

    Iran, Widerruf, Asylberechtigung, Flüchtlingsanerkennung, Sicherheit der

    Entsprechend den Ausführungen zu § 60 Abs. 8 Satz 1 Alt. 1 AufenthG kommt der Ausschluss des Asylanspruchs bzw. des Abschiebungsverbotes nach dieser - gleichfalls eng auszulegenden - Vorschrift dann in Betracht, wenn die den Zielen der Vereinten Nationen zuwiderlaufenden Handlungen von gravierendem Ausmaß sind, sei es, dass sie sich in der Begehung terroristischer Gewalttaten äußern, sei es, dass das Gefährdungspotential einer terroristischen Organisation durch strukturelle Einbindung in diese Vereinigung mitgetragen wird (Vgl. OVG Rh-Pf., Urteil vom 10. März 2006 - 10 A 10665/05 - (Juris); VG Köln, Urteil vom 22. September 2005 - 16 K 5591/03.A -, InfAuslR 2006, 100 ff.; VG Koblenz, Urteil vom 11. August 2004 - 5 K 2125/03.KO - (Juris)).
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