Rechtsprechung
VG Koblenz, 13.06.2019 - 4 K 84/19.KO |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz
Kein Prüfungsrücktritt bei Dauererkrankung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Rücktritt von Prüfungen - ADHS
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Kein Prüfungsrücktritt bei Dauererkrankung
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Kein Prüfungsrücktritt bei Dauererkrankung
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Studium: Kein Prüfungsrücktritt bei Dauererkrankung
- lto.de (Kurzinformation)
Nichtbestehen des Studiums: Kein Prüfungsrücktritt bei Depression
- haufe.de (Kurzinformation)
Eine Dauererkrankung berechtigt nicht zum Prüfungsrücktritt
- datev.de (Kurzinformation)
Kein Prüfungsrücktritt bei Dauererkrankung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Prüfungsrecht: Rücktritt von einer Prüfung bei Dauererkrankungen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Dauererkrankung kein Grund für Prüfungsrücktritt - Prüfungs- und Leistungsfähigkeit eines Prüflings bei Dauererkrankung nicht nur vorübergehend herabgesetzt
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 9 S 502/09
Prüfungsunfähigkeit; Prüfungsangst; Dauerleiden
Auszug aus VG Koblenz, 13.06.2019 - 4 K 84/19
Ein triftiger Grund für den Rücktritt von einer Prüfung liegt u.a. dann vor, wenn durch Krankheit die Leistungsfähigkeit des Prüflings vermindert ist und er deshalb nicht in der Lage ist, seine üblichen Befähigungen in der Prüfung unter Beweis zu stellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. April 2009 - 9 S 502/09 -, juris, Rn. 3). - VG Greifswald, 13.09.2017 - 2 A 193/17
Fristverlängerung bezüglich Prüfungsleistungen im Medizinstudium; …
Auszug aus VG Koblenz, 13.06.2019 - 4 K 84/19
Eine Dauererkrankung liegt vor, wenn die Prüfungs- und Leistungsfähigkeit eines Prüflings nicht nur vorübergehend, sondern auf unbestimmte Zeit eingeschränkt und eine Heilung des Leidens nicht absehbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 29. April 2016 - 9 S 582/16 -, juris, Rn. 8 m.w.N.; VG Greifswald, Urteil vom 13. September 2017 - 2 A 193/17 -, juris, Rn. 23). - VGH Baden-Württemberg, 29.04.2016 - 9 S 582/16
Prüfungsrücktrittsausschluss bei Overloads bei Personen mit Asperger-Syndrom
Auszug aus VG Koblenz, 13.06.2019 - 4 K 84/19
Eine Dauererkrankung liegt vor, wenn die Prüfungs- und Leistungsfähigkeit eines Prüflings nicht nur vorübergehend, sondern auf unbestimmte Zeit eingeschränkt und eine Heilung des Leidens nicht absehbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2016 - 9 S 582/16 -, juris, Rn. 8 m.w.N.; VG Greifswald…, Urteil vom 13. September 2017 - 2 A 193/17 -, juris, Rn. 23). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - 14 A 546/10
Rücktrittsgrund bei objektivem Bestehen eines Dauerleidens zum Zeitpunkt einer …
Auszug aus VG Koblenz, 13.06.2019 - 4 K 84/19
Eine solche Dauererkrankung lag im für den Zeitpunkt ihrer Einschätzung maßgeblichen Prüfungszeitraum (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. April 2010 - 14 A 546/10 -, juris, Rn. 5) beim Kläger vor.
- VG Ansbach, 29.06.2020 - AN 2 K 19.01777
Ablehnung der Zulassung zu einer dritten Wiederholungsprüfung
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Koblenz (U.v. 13.6.2019 - 4 K 84/19 KO) liege ein triftiger Grund für den Rücktritt von einer Prüfung unter anderem dann vor, wenn die Leistungsfähigkeit der bzw. des Studierenden durch Krankheit vermindert und sie bzw. er deshalb nicht in der Lage sei, ihre bzw. seine üblichen Befähigungen in der Prüfung unter Beweis zu stellen.