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   VG Koblenz, 14.01.2015 - 2 K 389/14.KO   

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https://dejure.org/2015,1043
VG Koblenz, 14.01.2015 - 2 K 389/14.KO (https://dejure.org/2015,1043)
VG Koblenz, Entscheidung vom 14.01.2015 - 2 K 389/14.KO (https://dejure.org/2015,1043)
VG Koblenz, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 2 K 389/14.KO (https://dejure.org/2015,1043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 1 S 1 Nr 2 BBG, § 2 Abs 5 BLV, § 28 Abs 3 BLV, § 28 Abs 4 S 1 BLV, § 29 Abs 1 BLV
    Beamtenrechtliche Probezeit; Anrechnung von Zeiten der Tätigkeit als Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Beamten auf Verkürzung seiner Probezeit wegen einer früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 17.82

    Öffentlicher Dienst - Soldat auf Zeit - Probezeit - Anrechnung von Dienstzeiten

    Auszug aus VG Koblenz, 14.01.2015 - 2 K 389/14
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu im Urteil vom 24. November 1983 (2 C 17/82, juris, Rn. 18) ausgeführt:.

    In der Regel wird es auch gerechtfertigt und zweckmäßig sein, die Entscheidung über die Anrechnung von Vordienstzeiten nicht schon im Zusammenhang mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zu treffen, sondern erst nach Ableistung einer gewissen Probezeit, um eine abschließende Beurteilung der Bewährung zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1983, a.a.O., Rn. 20).

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus VG Koblenz, 14.01.2015 - 2 K 389/14
    Die Erprobung bezieht sich auf sämtliche Merkmale, die für den Zugang zu öffentlichen Ämtern maßgebend sind, also auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5/97 -, juris, Rn. 23).

    Die Gerichte haben lediglich zu prüfen, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung und die normativen Grenzen verkannt worden sind, ob der Bewährungseinschätzung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde gelegt oder allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 1998, a.a.O., Rn. 24, 20; und vom 31. Mai 1990 - 2 C 35/88 -, juris, Rn. 18).

  • VG München, 10.07.2012 - M 21 K 11.1626

    Ausübung einer Ingenieurstätigkeit, welche nach Art und Schwierigkeit der

    Auszug aus VG Koblenz, 14.01.2015 - 2 K 389/14
    In Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Kriterien, die auch die jüngere Rechtsprechung anwendet (so VGH Bayern, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 6 ZB 12.1871 -, Rn. 5; VG München, Urteil vom 10. Juli 2012 - M 21 K 11.1626 -, Rn. 23; beide juris) erfüllt die Tätigkeit des Klägers als Rechtsanwalt die Voraussetzungen von § 29 Abs. 1 BLV.
  • VGH Bayern, 23.07.2014 - 6 ZB 12.1871

    Bundesbeamtenrecht; Probezeit (höherer technischer Verwaltungsdienst); Anrechnung

    Auszug aus VG Koblenz, 14.01.2015 - 2 K 389/14
    In Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Kriterien, die auch die jüngere Rechtsprechung anwendet (so VGH Bayern, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 6 ZB 12.1871 -, Rn. 5; VG München, Urteil vom 10. Juli 2012 - M 21 K 11.1626 -, Rn. 23; beide juris) erfüllt die Tätigkeit des Klägers als Rechtsanwalt die Voraussetzungen von § 29 Abs. 1 BLV.
  • VG Frankfurt/Oder, 23.05.2022 - 2 K 2590/18
    Dies ist in jedem Fall dann der Fall, wenn es im Bereich der neuen Beschäftigungsbehörde einen Dienstposten gibt, auf dem der Beamte im Kern die Aufgaben der bisher hauptamtlich tatsächlich ausgeübten Tätigkeit wahrzunehmen hat (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 14. Januar 2015 - 2 K 389/14.KO -, juris, Rn. 29).

    Die Aufgaben müssen weder für die Laufbahn typisch sein (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 14. Januar 2015 - 2 K 389/14.KO -, juris, Rn. 28) noch mit dem gesamten Tätigkeitskatalog der Beamten der entsprechenden Laufbahn vergleichbar sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - 2 C 17/82 -, juris, Rn. 18).

    Wenn die Vergleichbarkeit im Sinne des § 29 Abs. 1 BLV erfüllt ist, steht die Anrechnung im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 14. Januar 2015 - 2 K 389/14.KO -, juris, Rn. 39).

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