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   VG Koblenz, 15.12.2017 - 5 K 773/17.KO   

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https://dejure.org/2017,50281
VG Koblenz, 15.12.2017 - 5 K 773/17.KO (https://dejure.org/2017,50281)
VG Koblenz, Entscheidung vom 15.12.2017 - 5 K 773/17.KO (https://dejure.org/2017,50281)
VG Koblenz, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - 5 K 773/17.KO (https://dejure.org/2017,50281)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Erhöhung der Taxentarife im Stadtgebiet Neuwied

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Erhöhung der Taxentarife im Stadtgebiet Neuwied

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch einzelner Taxiunternehmen auf höhere Taxentarife

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

    Auszug aus VG Koblenz, 15.12.2017 - 5 K 773/17
    als abstrakt-generelle Regelung im Interesse der Allgemeinheit erlassen wird (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2002 - 2 C 13/01 -, juris Rn. 13).

    Die Verfolgung des Klagebegehrens durch eine Feststellungsklage trägt im Übrigen eher als eine Leistungsklage dem Gewaltenteilungsprinzip Rechnung, weil auf die Entscheidungsfreiheit des rechtsetzenden Organs gerichtlich nur in dem für den Rechtsschutz des Bürgers unumgänglichen Umfang eingewirkt wird (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2002 - 2 C 13/01 -, juris Rn. 16; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7. September 1989 - 7 C 4/89 -, NVwZ 1990, 162 [163]).

  • BVerfG, 25.05.1976 - 2 BvL 1/75

    Verfassungsmäßigkeit der im PBefG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage zur

    Auszug aus VG Koblenz, 15.12.2017 - 5 K 773/17
    Über diese ausdrücklich genannten gesetzlichen Vorgaben hinaus ist stets auch der Zweck des Personenbeförderungsgesetzes zu beachten, wonach die berechtigten Gewinninteressen der Taxenunternehmer einerseits mit den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Gemein-wohl andererseits im Wege eines Interessenausgleichs in Einklang zu bringen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 1976 - 2 BvL 1/75 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89

    Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung -

    Auszug aus VG Koblenz, 15.12.2017 - 5 K 773/17
    Die Verfolgung des Klagebegehrens durch eine Feststellungsklage trägt im Übrigen eher als eine Leistungsklage dem Gewaltenteilungsprinzip Rechnung, weil auf die Entscheidungsfreiheit des rechtsetzenden Organs gerichtlich nur in dem für den Rechtsschutz des Bürgers unumgänglichen Umfang eingewirkt wird (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2002 - 2 C 13/01 -, juris Rn. 16; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7. September 1989 - 7 C 4/89 -, NVwZ 1990, 162 [163]).
  • OVG Hamburg, 23.06.2009 - 3 Bf 62/06

    Gerichtliche Kontrolle der Festsetzung von Beförderungsentgelten für den

    Auszug aus VG Koblenz, 15.12.2017 - 5 K 773/17
    Denn bei dem Erlass einer Verordnung nach § 51 PBefG kommt dem Verordnungsgeber ein weiter Beurteilungs- und Bewertungsspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 3 Bf 62/06 -, juris Rn. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 1 A 5.12

    Normenkontrollklage; Beförderungsentgelte im Taxenverkehr; Änderung (Absenkung);

    Auszug aus VG Koblenz, 15.12.2017 - 5 K 773/17
    Da die Taxentarifordnung für alle Taxiunternehmer des betreffenden Tarifbereichs gilt, kann die Wirtschaftlichkeit der Tarifregelung nicht mit dem Betriebsergebnis nur eines einzelnen Taxiunternehmers begründet oder in Frage gestellt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. April 2014 - OVG 1 A 5.12 -, ju- ris Rn. 19).
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