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   VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21.KO   

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VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21.KO (https://dejure.org/2021,2515)
VG Koblenz, Entscheidung vom 17.02.2021 - 5 L 130/21.KO (https://dejure.org/2021,2515)
VG Koblenz, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 5 L 130/21.KO (https://dejure.org/2021,2515)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Stimmzettel für die Landtagswahl müssen nicht neugestaltet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stimmzettel für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz müssen nicht neugestaltet werden - Keine Verletzung verfassungsrechtlicher Rechtsprinzipien

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.04.2009 - 2 BvC 2/06

    Nachwahl

    Auszug aus VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21
    Jeder soll sein Urteil in einem freien, offenen Prozess der Meinungsbildung gewinnen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2009 - 2 BvC 2/06 -, BVerfGE 124, 1 ff., juris, Rn. 95 m.w.N., ständige Rechtsprechung).

    Da jeder Wähler in der einen oder anderen Weise Einflüssen und Beeinflussungsversuchen unterliegt oder Abhängigkeiten ausgesetzt ist und die Beeinflussung der Wähler durch die am öffentlichen Meinungsbildungsprozess Beteiligten notwendiger Bestandteil einer freien Wahl ist, wird die Freiheit der Wahl nur durch solche Maßnahmen beeinträchtigt, die objektiv tauglich und konkret wirksam sind, um den Wähler zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen und die geeignet sind, seine Entscheidungsfreiheit trotz bestehenden Wahlgeheimnisses ernstlich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2009, a.a.O., m.w.N.).

  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am

    Auszug aus VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21
    Jedoch hat die optische Gestaltung des Stimmzettels allenfalls einen minimalen Einfluss auf das Wählerverhalten (in diesem Sinne auch VerfGH Saarland, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, juris, Rn. 170 ff. nach Einholung zweier Sachverständigengutachten).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2014 - 10 B 10415/14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Kommunalwahl; ausnahmsweise

    Auszug aus VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21
    An dem Ergebnis der Unzulässigkeit des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 123 Abs. 1 VwGO änderte sich zu Gunsten des Antragstellers selbst dann nichts, wenn man ausnahmsweise die Statthaftigkeit einstweiligen Rechtsschutzes im Vorfeld von Wahlen annehmen wollte (vgl. hierzu - allerdings für den Bereich der Kommunalwahlen - OVG RP, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris, Rn. 3; siehe auch VerfGH Sachsen, Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 87-IV-19 -, juris).
  • VGH Hessen, 05.03.1985 - II OE 42/82
    Auszug aus VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21
    Denn bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat betreffend eine Kommunalwahl in einem Leitsatz zu der Entscheidung vom 5. März 1985 - II OE 42/82 - ausgeführt:.
  • BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 1/70

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21
    Vor diesem Hintergrund bleibt es dem Gesetzgeber unbenommen, den Rechtsschutz Einzelner im Vorfeld einer Wahl aus Gründen ihrer möglichst reibungslosen Durchführung zu beschränken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 1970 - 2 BvC 1/70 -, juris).
  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

    Auszug aus VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21
    Ausgehend von dem wahlrechtlichen Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1986 - 2 BvE 1/86 -, juris), kann einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Wahl allenfalls dann in Betracht kommen, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden kann, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - VGH W 13/06

    Wahlprüfungsbeschwerde eingegangen

    Auszug aus VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21
    Das an den Staat gerichtete Verbot, auf den Wählerwillen Einfluss zu nehmen, ergibt sich aus den in Art. 76 Abs. 1 LV verankerten Grundsätzen der Gleichheit und Freiheit der Wahl (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. September 2006 - VGH W 13/06 u.a. -, AS 33, 311 [312]).
  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 86-IV-19

    Landtagswahl in Sachsen 2019

    Auszug aus VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21
    An dem Ergebnis der Unzulässigkeit des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 123 Abs. 1 VwGO änderte sich zu Gunsten des Antragstellers selbst dann nichts, wenn man ausnahmsweise die Statthaftigkeit einstweiligen Rechtsschutzes im Vorfeld von Wahlen annehmen wollte (vgl. hierzu - allerdings für den Bereich der Kommunalwahlen - OVG RP, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris, Rn. 3; siehe auch VerfGH Sachsen, Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 87-IV-19 -, juris).
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