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   VG Koblenz, 18.01.2021 - 3 K 596/20.KO   

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https://dejure.org/2021,1143
VG Koblenz, 18.01.2021 - 3 K 596/20.KO (https://dejure.org/2021,1143)
VG Koblenz, Entscheidung vom 18.01.2021 - 3 K 596/20.KO (https://dejure.org/2021,1143)
VG Koblenz, Entscheidung vom 18. Januar 2021 - 3 K 596/20.KO (https://dejure.org/2021,1143)
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  • VGH Hessen, 20.08.2015 - 8 B 2125/14
    Auszug aus VG Koblenz, 18.01.2021 - 3 K 596/20
    Die auf den Unterschriftenlisten abgedruckte Begründung darf deshalb nicht in wesentlichen Punkten falsch, unvollständig oder irreführend sein (vgl. HessVGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 8 B 2125/14 -, juris, Rn. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1997 - 7 A 12417/96

    Bürgerbegehren; Bürgerentscheidfähige öffentliche Einrichtung ; Öffentliche

    Auszug aus VG Koblenz, 18.01.2021 - 3 K 596/20
    Eine derartige heilende Auslegung findet ihre Grenze nämlich stets in dem Verbot, eine Verfälschung des sachlichen Gehalts vorzunehmen (vgl. OVG RP, Urteil vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96 -, juris, Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2002 - 15 A 5594/00

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Koblenz, 18.01.2021 - 3 K 596/20
    Auf den Grund einer unrichtigen oder unvollständigen Sachdarstellung, insbesondere auf eine Täuschungsabsicht der Initiatorinnen und Initiatoren des Bürgerbegehrens, kommt es deshalb nicht an (vgl. OVG NW, Urteil vom 23. April 2002 - 15 A 5594/00 -, juris, Rn. 38).
  • VerfGH Bayern, 16.07.2019 - 41-IX-19

    Keine Zulassung eines Volksbegehrens zum "Pflegenotstand" an Krankenhäusern

    Auszug aus VG Koblenz, 18.01.2021 - 3 K 596/20
    Das Risiko, dass sich die Rechtslage während des Sammelns von Unterschriften ändert und die Grundlage für eine Zulassung dadurch möglicherweise entfällt, geht von daher zu Lasten des Klägers (vgl. hierzu BayVerfGH, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - Vf.41-IX-19 -, juris, Rn. 115).
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