Rechtsprechung
VG Koblenz, 19.04.2021 - 1 K 251/20.KO |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Rheinland-Pfalz
Klage auf "jagdrechtliche Befriedung" von Grundstückseigentum hat Erfolg
Kurzfassungen/Presse (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Klage auf "jagdrechtliche Befriedung" von Grundstückseigentum hat Erfolg
- lto.de (Kurzinformation)
Klage stattgegeben: Vegetarier haben Anspruch auf jagdrechtliche Befriedung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vegetarier setzen "jagdrechtliche Befriedung" durch - Ein Ehepaar verlangt, dass auf seinem Grund im Jagdbezirk nicht mehr gejagt wird
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Klage auf "jagdrechtliche Befriedung" von Grundstückseigentum hat Erfolg - Ablehnung von Jagdaktivitäten auf Grundstückseigentum aus persönlicher Überzeugung
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- VG Minden, 03.05.2016 - 8 K 1480/15
Verpflichtung zur Jagdausübung als eine die die Jagd ablehnenden …
Auszug aus VG Koblenz, 19.04.2021 - 1 K 251/20
Kann der Gefährdung etwa auch durch Maßnahmen nach § 6a Abs. 3 BJagdG (räumlich oder zeitlich beschränkte Befriedung) oder einer Anordnung der Jagd in befriedeten Bezirken hinreichend entgegengewirkt werden, gehen diese Maßnahmen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes einer Versagung der Befriedung vor (vgl. VG Minden, Urteil vom 3. Mai 2016 - 8 K 1480/15 -, Rn. 41-42, juris mit Hinweis auf die Entstehungsgeschichte der Vorschrift BT-Drs 7/12046, S. 8 und 9). - BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 1.19
Zeitlicher Beginn einer jagdrechtlichen "Befriedung"
Auszug aus VG Koblenz, 19.04.2021 - 1 K 251/20
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. Juni 2020 - 3 C 1/19 -, Rn. 25-32, juris), der sich die Kammer anschließt, löst ein erst nach dem Zeitpunkt der Antragstellung beginnender Jagdpachtvertrag den in § 6a Abs. 2 Satz 1 BJagdG vorgesehenen Vertrauensschutz nicht aus. - VGH Bayern, 28.05.2020 - 19 B 19.1710
Befriedung von Grundflächen wegen ethischer Jagdgegnerschaft
Auszug aus VG Koblenz, 19.04.2021 - 1 K 251/20
Nach Auffassung des bayrischen Verwaltungsgerichtshofes (Urteil vom 28. Mai 2020 - 19 B 19.1710 -, Rn. 139, juris) fordert diese Vorschrift vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorschriften angesichts der grundsätzlichen Zulässigkeit einer ethischen Jagdgegnerschaft lediglich, dass ein Antragsteller die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 Satz 3 BJagdG darlegt und darüber hinaus nur sonstige Anhaltspunkte dafür ausräumen muss, dass seine Haltung nur oberflächlich, widersprüchlich oder trivial ist; eine Gewissensprüfung ist danach nicht erforderlich. - VG Greifswald, 11.04.2019 - 6 A 1512/16
Anforderungen an die Befriedungsregelung in § 6a BJagdG
Auszug aus VG Koblenz, 19.04.2021 - 1 K 251/20
Gegen diese Bewertung lässt sich nicht mit Erfolg einwenden, die Kläger hätten durch den Erwerb von Grundstücken nach Inkrafttreten dieser Vorschrift den Gewissenskonflikt betreffend die Tötung von Tieren erheblich verschärft und dadurch den Konflikt selbst ohne triftige Gründe herbeigeführt (vgl. hierzu VG Greifswald, Urteil vom 11. April 2019 - 6 A 1512/16 HGW -, Rn. 50, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2018 - 16 A 1834/16
Rechtsstreit um die jagdrechtliche Befriedung eines Grundbesitzes; Prüfung des …
Auszug aus VG Koblenz, 19.04.2021 - 1 K 251/20
Einen strengeren Maßstab befürwortet das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2018 - 16 A 1834/16 -, Rn. 58 f. und Rn. 70, juris).