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   VG Koblenz, 19.09.2019 - 4 K 368/19.KO   

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VG Koblenz, 19.09.2019 - 4 K 368/19.KO (https://dejure.org/2019,38578)
VG Koblenz, Entscheidung vom 19.09.2019 - 4 K 368/19.KO (https://dejure.org/2019,38578)
VG Koblenz, Entscheidung vom 19. September 2019 - 4 K 368/19.KO (https://dejure.org/2019,38578)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 43 Abs 2 S 1 VwGO, § 7 SchulG RP, Art 19 Abs 4 GG
    Erledigungs eines Prozessverfahrens gegen Schulausschluss

  • esovgrp.de

    GG Art 19,GG Art 19 Abs 4,SchulG § 7,VwGO § 43
    Androhung des Schulausschlusses, Auffangklagegart, Auflösung, Aufrechterhaltung, Aussetzung, Bestandskraft, effektiver Rechtsschutz, Erledigung, Feststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage, Gestaltungsklage, Ordnungsmaßnahme, rechtliche Unmöglichkeit, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlassung aus der Schule - Entlassung und freiwilliger Schulwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Koblenz, 19.09.2019 - 4 K 368/19
    Der vom Prozessbevollmächtigten des Klägers zitierten Entscheidung des BVerwG vom 14. Juli 1999 - 6 C 7/98, NVwZ 2000, 63 - ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.

    Das BVerwG verneint diese Frage unter ausführlicher Darlegung der verschiedenen Interessenlagen in den Fällen einer Erledigung vor und einer Erledigung nach Bestandskraft des maßgeblichen Bescheides und führt überdies aus, die Voraussetzungen für die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes, der sich vor Eintritt der Bestandskraft erledige, seien dem § 43 VwGO zu entnehmen (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999, NVwZ 2000, 63, 64).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VG Koblenz, 19.09.2019 - 4 K 368/19
    Maßgeblich ist, ob der Verwaltungsakt noch geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder ihm weiterhin eine Steuerungsfunktion zukommt (BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5/08 -, NVwZ 2009, 122).

    Ist ein vollzogener Verwaltungsakt zugleich Grundlage für einen aus der Vollstreckung erwachsenen Kostenerstattungsanspruch der Behörde, liegt deshalb - unabhängig von der Frage, ob die Vollziehung des Verwaltungsaktes rückgängig gemacht werden kann - keine Erledigung vor; denn die Titelfunktion des Bescheides bleibt bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5/08 -, NVwZ 2009, 122; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 1996 - 8 A 13546/95 -, NVwZ 1997, 1009 m.w.N. aus der Rspr.; Emmenegger, a.a.O).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Koblenz, 19.09.2019 - 4 K 368/19
    Diese stellt keine "Auffangklageart" dar, sondern ist nur in bestimmten Fallkonstellationen bei Darlegung eines besonderen Interesses zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14/12 -, NVwZ 2013, 1481).
  • VG Würzburg, 16.06.2010 - W 2 K 09.744

    Schulrecht; Fortsetzungsfeststellungsklage; Ordnungsmaßnahme; Androhung der

    Auszug aus VG Koblenz, 19.09.2019 - 4 K 368/19
    Dies gilt beispielsweise bei einer Versetzung eines Schülers in eine andere Klasse (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 11. September 2012 - 19 A 928/10 -, juris), bei einem Ausschluss vom Unterricht, aber auch für eine Androhung eines Schulausschlusses (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 16. Juni 2010 - W 2 K 09.744 -, juris, Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2012 - 19 A 928/10

    Regelungswirkung einer Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe nach

    Auszug aus VG Koblenz, 19.09.2019 - 4 K 368/19
    Dies gilt beispielsweise bei einer Versetzung eines Schülers in eine andere Klasse (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 11. September 2012 - 19 A 928/10 -, juris), bei einem Ausschluss vom Unterricht, aber auch für eine Androhung eines Schulausschlusses (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 16. Juni 2010 - W 2 K 09.744 -, juris, Rn. 30).
  • VGH Bayern, 21.03.2017 - 4 ZB 16.2255

    Zulassung zu gemeindlicher Einrichtung

    Auszug aus VG Koblenz, 19.09.2019 - 4 K 368/19
    Sie ist hinsichtlich ihrer Zulässigkeit untrennbar mit der Zulässigkeit der Anfechtungsklage dergestalt verbunden, dass eine mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässige Anfechtungsklage nach Eintritt des erledigenden Ereignisses nicht zur Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage führen kann (vgl. VGH München, Beschluss vom 21. März 2017 - 4 ZB 16.2255 -, juris, Rn. 9; Riese, a.a.O., Rn. 150 m.w.N. aus der Rspr.).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage -

    Auszug aus VG Koblenz, 19.09.2019 - 4 K 368/19
    An einem Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage fehlt es insbesondere dann, wenn der Kläger an der Rechtsverfolgung erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1989 - 9 C 44/87 -, NVwZ 1989, 673; Ehlers, in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., Vorb.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1989 - 12 A 48/89
    Auszug aus VG Koblenz, 19.09.2019 - 4 K 368/19
    Ein Verwaltungsakt hat sich dann erledigt, wenn von ihm keinerlei Rechtswirkungen mehr ausgehen und damit die mit ihm verbundene rechtliche Beschwer nachträglich wegfällt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 1989 - 12 A 48/89 -, NVwZ 1990, 1091; Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 36. EL 2019, § 113 Rn. 119 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.1996 - 8 A 13546/95
    Auszug aus VG Koblenz, 19.09.2019 - 4 K 368/19
    Ist ein vollzogener Verwaltungsakt zugleich Grundlage für einen aus der Vollstreckung erwachsenen Kostenerstattungsanspruch der Behörde, liegt deshalb - unabhängig von der Frage, ob die Vollziehung des Verwaltungsaktes rückgängig gemacht werden kann - keine Erledigung vor; denn die Titelfunktion des Bescheides bleibt bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5/08 -, NVwZ 2009, 122; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 1996 - 8 A 13546/95 -, NVwZ 1997, 1009 m.w.N. aus der Rspr.; Emmenegger, a.a.O).
  • VG Regensburg, 28.10.2022 - RO 3 K 19.1653

    Vorläufiger Ausschluss vom Schulbesuch, Erledigung,

    Anders ist es hingegen beim Schulausschluss, bei dem ein Schulwechsel lediglich die Befolgung des Verwaltungsaktes darstellt und noch weiterhin Rechtswirkungen entfaltet (vgl. VG Koblenz, U. v. 19.9.2019 - 4 K 368/19.KO - juris Rn. 18f.).
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