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   VG Koblenz, 19.10.2021 - 5 K 557/21.KO   

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https://dejure.org/2021,43055
VG Koblenz, 19.10.2021 - 5 K 557/21.KO (https://dejure.org/2021,43055)
VG Koblenz, Entscheidung vom 19.10.2021 - 5 K 557/21.KO (https://dejure.org/2021,43055)
VG Koblenz, Entscheidung vom 19. Oktober 2021 - 5 K 557/21.KO (https://dejure.org/2021,43055)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei fehlender Beantragung von Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei fehlender Beantragung von Sozialhilfe

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Rundfunkbeitragspflicht und Sozialhilfe

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rundfunkbeitragspflicht: Wer nicht zahlen will, muss Sozialhilfe beantragen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei fehlender Beantragung von Sozialhilfe ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sozialhilfebezug als Voraussetzung für die Befreiung von Rundfunkbeiträgen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sozialhilfebezug als Voraussetzung für die Befreiung von Rundfunkbeiträgen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei fehlender Beantragung von Sozialhilfe - VG Koblenz lehnt Klage eines Rentners ab

Papierfundstellen

  • afp 2021, 564
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 10.18

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

    Auszug aus VG Koblenz, 19.10.2021 - 5 K 557/21
    Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein besonderer Härtefall im Sinne von § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV bei Beitragsschuldnern vorliegt, die ein den Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes entsprechendes oder geringes Einkommen haben und nicht auf verwertbares Vermögen zurückgreifen können, aber von der Gewährung der in § 4 Abs. 1 RBStV genannten Sozialleistungen mangels Vorliegens der Voraussetzungen ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18 -, juris, Rn. 26).

    Damit hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich seine frühere Auffassung aufgegeben, wonach ein besonderer Härtefall bei Fallgestaltungen nicht gegeben sei, in denen die beitragspflichtige Person zwar dem Grunde nach von den Fallgestaltungen des Absatzes 1 erfasst werde, sie aber deren Voraussetzungen nicht bzw. nicht vollständig erfülle (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019, a.a.O., Rn. 22 m. w. N.).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der Schutz des Existenzminimums aber auch in solchen Fallgestaltungen eine Rundfunkbefreiung wegen eines besonderen Härtefalls rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019, a.a.O., Rn. 26).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.12.2016 - 7 A 10613/16

    Bedürftigkeit, Befreiung, Beitrag, Beitragspflicht, Bescheid, bescheidgebundene

    Auszug aus VG Koblenz, 19.10.2021 - 5 K 557/21
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz, der sich die Kammer anschließt, liegt ein die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht rechtfertigender besonderer Härtefall allerdings nicht darin, dass einem Rundfunkteilnehmer aufgrund seines geringen Einkommens und Vermögens auf Antrag zwar zur Befreiung führende Sozialleistungen zustünden, er einen solchen Antrag jedoch nicht stellen will (vgl. OVG RP, Beschluss vom 27. August 2020 - 7 D 10269/20.OVG - und vom 28. Dezember 2016 - 7 A 10613/16.OVG -, ESOVGRP; vgl. zur entsprechenden Vorgängerregelung in § 6 Rundfunkgebühren- staatsvertrag: BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 6 C 34.10 -, juris, Rn. 21).

    eine besondere Härte begründeten Verzicht auf die Inanspruchnahme von Leistungen nach § 4 Abs. 1 RBStV außerhalb des bescheidgebundenen Befreiungssystems stellen, gleichzeitig jedoch unter Berufung auf das abgelehnte System eine besondere Härte für sich beanspruchen, die er selbst zu verantworten hat (vgl. OVG RP, Beschluss vom 28. Dezember 2016, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.10.2011 - 6 C 34.10

    Rundfunkempfangsgerät; Rundfunkgebühr; internetfähiger PC; Befreiung; Hilfe zum

    Auszug aus VG Koblenz, 19.10.2021 - 5 K 557/21
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz, der sich die Kammer anschließt, liegt ein die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht rechtfertigender besonderer Härtefall allerdings nicht darin, dass einem Rundfunkteilnehmer aufgrund seines geringen Einkommens und Vermögens auf Antrag zwar zur Befreiung führende Sozialleistungen zustünden, er einen solchen Antrag jedoch nicht stellen will (vgl. OVG RP, Beschluss vom 27. August 2020 - 7 D 10269/20.OVG - und vom 28. Dezember 2016 - 7 A 10613/16.OVG -, ESOVGRP; vgl. zur entsprechenden Vorgängerregelung in § 6 Rundfunkgebühren- staatsvertrag: BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 6 C 34.10 -, juris, Rn. 21).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2020 - 7 D 10269/20

    Befreiung vom Rundfunkbeitrag; besondere Härte: geringes Einkommen

    Auszug aus VG Koblenz, 19.10.2021 - 5 K 557/21
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz, der sich die Kammer anschließt, liegt ein die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht rechtfertigender besonderer Härtefall allerdings nicht darin, dass einem Rundfunkteilnehmer aufgrund seines geringen Einkommens und Vermögens auf Antrag zwar zur Befreiung führende Sozialleistungen zustünden, er einen solchen Antrag jedoch nicht stellen will (vgl. OVG RP, Beschluss vom 27. August 2020 - 7 D 10269/20.OVG - und vom 28. Dezember 2016 - 7 A 10613/16.OVG -, ESOVGRP; vgl. zur entsprechenden Vorgängerregelung in § 6 Rundfunkgebühren- staatsvertrag: BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 6 C 34.10 -, juris, Rn. 21).
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