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VG Koblenz, 20.03.2018 - 2 L 111.18 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 14 B 86/09
Vergnügungssteuerpflichtigkeit von Discjockeykonzerten; Vergnügen am Tanz als …
Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2018 - 2 L 111.18
Danach soll der Gesamtcharakter einer Veranstaltung dafür maßgeblich sein, ob sie als gewerbliche Tanzveranstaltung vergnügungssteuerpflichtig ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. August 2009 - 14 B 86/09 -, juris, LS).bb) Ein weiteres Indiz gegen die Annahme eines Tanzvergnügens ist das Fehlen speziell zum Tanzen hergerichteter Flächen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. August 2009, a.a.O., Rn. 6).
cc) Der Zeitrahmen der Veranstaltung und deren an den Künstlern ausgerichtete Gliederung sprechen ebenfalls gegen die Annahme eines Tanzvergnügens (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. August 2009, a.a.O.).
- VG Münster, 26.01.2011 - 9 K 1517/08
Vergnügungsteuer; Tanzveranstaltung; Konzert; DJ
Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2018 - 2 L 111.18
Sei die Veranstaltung in diesem Sinne darauf ausgerichtet, zum Tanzvergnügen aufzurufen, handele es sich um eine steuerpflichtige Tanzveranstaltung (vgl. VG Münster, Urteil vom 26. Januar 2011 - 9 K 1517/08 -, juris, OS 2, Rn. 26). - BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 3.03
Vergnügungssteuer; Aufwandsbegriff; Kartensteuer; vergnügungssteuerfreier …
Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2018 - 2 L 111.18
b) Zwar gehören Tanzvergnügungen seit dem 19. Jahrhundert zu den mit Vergnügungssteuer belasteten Veranstaltungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2004 - 9 C 3/03 -, juris, Rn. 23).
- BVerwG, 25.10.1968 - VII B 29.68
Anerkennung eines Puppenspiels als "künstlerisch hochstehend" im Sinne des …
Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2018 - 2 L 111.18
Andererseits wurde bei der Besteuerung von Vergnügungen auf die Kunstfreiheit ( Art. 5 Abs. 3 GG ) Rücksicht genommen, Konzerte und sonstige künstlerische Darbietungen wurden von der Besteuerung befreit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1968 - VII B 29.68 -, juris, OS 1; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juli 1984 - 6 A 24/81 - AS 19, 162, LS 2). - BVerwG, 31.07.1964 - I C 132.59
Geltendmachung der anfänglichen materiellen Legalität gegenüber einem …
Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2018 - 2 L 111.18
Andererseits wurde bei der Besteuerung von Vergnügungen auf die Kunstfreiheit ( Art. 5 Abs. 3 GG ) Rücksicht genommen, Konzerte und sonstige künstlerische Darbietungen wurden von der Besteuerung befreit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1968 - VII B 29.68 -, juris, OS 1; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juli 1984 - 6 A 24/81 - AS 19, 162, LS 2). - OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.1984 - 6 A 24/81
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2018 - 2 L 111.18
Andererseits wurde bei der Besteuerung von Vergnügungen auf die Kunstfreiheit ( Art. 5 Abs. 3 GG ) Rücksicht genommen, Konzerte und sonstige künstlerische Darbietungen wurden von der Besteuerung befreit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1968 - VII B 29.68 -, juris, OS 1; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juli 1984 - 6 A 24/81 - AS 19, 162, LS 2). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2011 - 14 A 1224/11
Einordnungen von Discjockeyauftritten als Tanzveranstaltungen oder …
Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2018 - 2 L 111.18
Ein Konzert hingegen werde allgemein als Vortrag von Musik vor einer eigens zu diesem Zweck versammelten Hörerschaft verstanden und grenze sich von Veranstaltungen ab, bei denen das Rezipieren der vorgetragenen Musik nicht den Hauptzweck ausmache (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. August 2011 - 14 A 1224/11 -, Rn. 6). - BFH, 18.08.2005 - V R 50/04
Konzertbegriff des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993
Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2018 - 2 L 111.18
Auf diesen Flächen mag zwar getanzt werden, jedoch steht der Annahme, es handele sich um ein Konzert, nicht entgegen, wenn die Besucher die Möglichkeit haben, zur Musik zu tanzen (vgl. BFH, Urteil vom 18. August 2005 - V R 50/04 -, juris, Rn. 16). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2002 - 6 C 10609/02
Rechtsschutzinteresse für Normenkontrollantrag - Nachteil; Hundesteuer - …
Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2018 - 2 L 111.18
Auf Grund des im Rechtsstaatsprinzip ( Art. 20 Abs. 3 GG ) wurzelnden Gebots hinreichender Bestimmtheit von Normen ist ein Satzungsgeber gehalten, steuerbegründende Tatbestände so zu umschreiben, dass der Steuerpflichtige die ihn treffende Steuerlast erkennen kann, wobei eine mögliche Auslegung im Einzelfall der Bestimmtheit nicht entgegensteht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2002 - 6 C 10609/02 -, juris, Rn. 24).