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   VG Koblenz, 21.01.2020 - 5 K 742/19.KO   

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https://dejure.org/2020,2360
VG Koblenz, 21.01.2020 - 5 K 742/19.KO (https://dejure.org/2020,2360)
VG Koblenz, Entscheidung vom 21.01.2020 - 5 K 742/19.KO (https://dejure.org/2020,2360)
VG Koblenz, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 5 K 742/19.KO (https://dejure.org/2020,2360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Einzelne Heilbehandlungen neben gerätegestützter Krankengymnastik nur mit spezieller Diagnose beihilfefähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Einzelne Heilbehandlungen neben gerätegestützter Krankengymnastik nur mit spezieller Diagnose beihilfefähig

  • datev.de (Kurzinformation)

    Einzelne Heilbehandlungen neben gerätegestützter Krankengymnastik nur mit spezieller Diagnose beihilfefähig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Beihilfe für einzelne Heilbehandlungen neben gerätegestützter Krankengymnastik ohne spezielle Diagnose - VG weist Behilfefähigkeit der einzelnen Behandlungen mit Hinweis auf Vorschriften der Behilfeverordnung ab

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Hamburg, 24.08.2021 - 21 K 1889/19

    Erfolgreiche Klage auf Gewährung von Beihilfeleistungen für manuelle Therapie

    Die Anmerkung 12 - genau wie die Anmerkung 2 - verfolgt zwar erkennbar den legitimen Zweck, die Doppelabrechnung derselben Leistung oder eine Zuvielbehandlung zu verhindern (vgl. zu dieser bzw. vergleichbaren Anmerkungen VG Hamburg, Urt. v. 10.4.2019, 21 K 2661/17, n.v.; VG Koblenz, Urt. v. 21.1.2020, 5 K 742/19.KO, juris, Rn. 25, zu der entsprechenden Fußnote 2 in Anlage 3 a.F. zur rheinland-pfälzischen Beihilfeverordnung; VG Karlsruhe, Urt. v. 28.11.2013, 9 K 2843/12, juris, Rn. 31, Urt. v. 31.10.2013, 9 K 2747/11, juris, Rn. 22, und VG Aachen, Urt. v. 5.3.2009, 7 K 1948/08, juris, Rn. 28, zum Erfordernis einer gesonderten Diagnosestellung und eigenständigen ärztlichen Verordnungen für u.a. krankengymnastische Behandlungen neben gerätegestützter Krankengymnastik gemäß Fußnote zu Anlage 4 a.F. zur Bundesbeihilfeverordnung bzw. Runderlass des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums).
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