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   VG Koblenz, 22.01.2020 - 2 K 252/19.KO   

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VG Koblenz, 22.01.2020 - 2 K 252/19.KO (https://dejure.org/2020,5450)
VG Koblenz, Entscheidung vom 22.01.2020 - 2 K 252/19.KO (https://dejure.org/2020,5450)
VG Koblenz, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 2 K 252/19.KO (https://dejure.org/2020,5450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 13 Abs 1 S 1 BBesG, § 42 Abs 1 S 1 BBesG, § 3 BMI-D1-20140415-SF
    Gewährung einer Ausgleichszulage wegen des Wegfalls der Ministerialzulage; Unterbrechung; Entsendung OCCAR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 10.87

    Fortzahlung der Ministerialzulage - Aufstiegslehrgang - Dienstposten der höheren

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2020 - 2 K 252/19
    Die Gewährung einer Stellenzulage setzt nach § 42 Abs. 1 Satz 1 BBesG, der für die in Streit stehende Ministerialzulage nach Nr. 7 zu Anlage I BBesG uneingeschränkt anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 -, Rn. 10, juris), die Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion voraus.

    Daneben muss der Bezügeempfänger die ihm übertragene Funktion, also die mit seinem Dienstposten konkret verbundenen Aufgaben, auch tatsächlich wahrnehmen (BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 -, Rn. 12, juris; Urteil vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 -, Rn. 10, juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird das Merkmal der tatsächlichen Erfüllung der Aufgaben nur dann nicht in Frage gestellt, wenn der Dienstausübung allgemein übliche, tatsächliche oder rechtlich vorgesehene Hinderungsgründe - wie Erholungsurlaub oder Krankheit - entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 -, Rn. 12, juris; Urteil vom 18. April 1991 - 2 C 31.90 -, Rn. 15, juris).

  • VG Bayreuth, 14.02.2003 - B 5 K 02.72
    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2020 - 2 K 252/19
    Die Entsendung sei, wie es in einer Entscheidung des Verwaltungsrechts Bayreuth (Urteil vom 14. Februar 2003 - B 5 K 02.72 -, juris) dargelegt werde, als Fall einer sogenannten unschädlichen Unterbrechung anzusehen.

    Das gilt umso mehr, als § 13 BBesG als Ausnahmevorschrift konzipiert ist (ausführlich zur Herleitung VG Bayreuth, Urteil vom 14. Februar 2003 - B 5 K 02.72 -, Rn. 26, juris) und auch deshalb am Wortlaut orientiert eng auszulegen ist.

  • BVerwG, 12.09.1994 - 2 C 7.93

    Gewährung einer Sicherheitszulage für eine Tätigkeit bei einem Sicherheitsdienst

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2020 - 2 K 252/19
    Daneben muss der Bezügeempfänger die ihm übertragene Funktion, also die mit seinem Dienstposten konkret verbundenen Aufgaben, auch tatsächlich wahrnehmen (BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 -, Rn. 12, juris; Urteil vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 -, Rn. 10, juris).

    Die Pflicht, aber auch das Recht zur Wahrnehmung des mit seinem Dienstposten verbundenen geschäftsplanmäßigen Aufgabenkreises innerhalb seiner Behörde wird durch die (im Einverständnis mit dem betroffenen Beamten) verfügte Beurlaubung aufgehoben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 -, Rn. 11, juris).

  • BVerwG, 23.11.2004 - 2 C 28.03

    Ausgleichszulage; - bei Verringerung der Dienstbezüge; Verringerung der

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2020 - 2 K 252/19
    Eine entsprechende Einschränkung ist dem Wortlaut des Gesetzes, dem bei der Auslegung besoldungsrechtlicher Bestimmungen eine gesteigerte Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2004 - 2 C 28.03 -, Rn. 15, juris), nicht zu entnehmen.

    Da mit der Ausgleichszulage das Vertrauen des Beamten in die Aufrechterhaltung des Lebensstandards geschützt wird, auf den er sich wegen der erhöhten Besoldung eingestellt hat (BVerwG, Urteil vom 23. November 2004 - 2 C 28/03 -, Rn. 15, juris), entspricht es dem Zweck von § 13 BBesG, auf einen zusammenhängenden Zeitraum von sieben Jahren zurückgerechnet ab dem Wegfall der Stellenzulage abzustellen.

  • BVerwG, 19.10.2012 - 2 B 18.12

    Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen; Besitzstandswahrung

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2020 - 2 K 252/19
    Auf den Grund der Unterbrechung (privat oder dienstlich) kommt es ausweislich der Gesetzesbegründung dabei nicht mehr an (zum Ganzen: BT-Drs. 16/7076, S. 135; vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2012 - 2 B 18.12 -, Rn. 8, juris).
  • VG Saarlouis, 25.05.2016 - 2 K 4/15

    Zulage - (VR 130)Gewährung einer Ausgleichszulage nach Wegfall einer

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2020 - 2 K 252/19
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts relevanten Ausnahmefälle (Erholungsurlaub und Krankheit) zeigen zudem, dass eine Weitergewährung einer Stellenzulage nur solange gerechtfertigt ist, wie es sich um überschaubare Zeiträume handelt, die die Einbindung des Beamten in den zulagenberechtigenden Tätigkeitszusammenhang nicht in Frage stellen (OVG NRW, Urteil vom 30. August 1996 - 6 A 3512/95 -, Rn. 14 f., juris; VG Saarlouis, Urteil vom 25. Mai 2016 - 2 K 4/15 -, Rn. 37, juris).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 C 31.90

    Anspruch auf Stellenzulage - Verbot der Dienstgeschäftsführung

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2020 - 2 K 252/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird das Merkmal der tatsächlichen Erfüllung der Aufgaben nur dann nicht in Frage gestellt, wenn der Dienstausübung allgemein übliche, tatsächliche oder rechtlich vorgesehene Hinderungsgründe - wie Erholungsurlaub oder Krankheit - entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 -, Rn. 12, juris; Urteil vom 18. April 1991 - 2 C 31.90 -, Rn. 15, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1996 - 6 A 3512/95

    Gewährung einer Stellenzulage; Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion;

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2020 - 2 K 252/19
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts relevanten Ausnahmefälle (Erholungsurlaub und Krankheit) zeigen zudem, dass eine Weitergewährung einer Stellenzulage nur solange gerechtfertigt ist, wie es sich um überschaubare Zeiträume handelt, die die Einbindung des Beamten in den zulagenberechtigenden Tätigkeitszusammenhang nicht in Frage stellen (OVG NRW, Urteil vom 30. August 1996 - 6 A 3512/95 -, Rn. 14 f., juris; VG Saarlouis, Urteil vom 25. Mai 2016 - 2 K 4/15 -, Rn. 37, juris).
  • OVG Sachsen, 10.09.2013 - 2 A 177/11

    Ausgleichszulage, Unterbrechung, Elternzeit

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2020 - 2 K 252/19
    Ob einem Beamten eine Stellenzulage im Sinne von § 13 BBesG ausgehend vom Zweck der Norm nur dann zugestanden hat, wenn sie von ihm (auf der Grundlage eines Anspruchs) tatsächlich bezogen wurde (vgl. Leihkauff, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Loseblattsammlung, 202. Aktualisierung, Dezember 2017, § 13 BBesG, Rn. 43; Ziffer 13.1.4 BBesGVwV; ähnlich SächsOVG, Urteil vom 10. September 2013 - 2 A 177/11 -, Rn. 47, juris) oder ob mit Blick auf den Wortlaut in erster Linie auf die materielle Anspruchsberechtigung für die Stellenzulage abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2002 - 2 C 26.01 -, Rn. 15 f., juris), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 26.01

    Ausgleichszulage; Polizeivollzugsdienst; Polizeizulage; Ruhegehaltfähigkeit;

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2020 - 2 K 252/19
    Ob einem Beamten eine Stellenzulage im Sinne von § 13 BBesG ausgehend vom Zweck der Norm nur dann zugestanden hat, wenn sie von ihm (auf der Grundlage eines Anspruchs) tatsächlich bezogen wurde (vgl. Leihkauff, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Loseblattsammlung, 202. Aktualisierung, Dezember 2017, § 13 BBesG, Rn. 43; Ziffer 13.1.4 BBesGVwV; ähnlich SächsOVG, Urteil vom 10. September 2013 - 2 A 177/11 -, Rn. 47, juris) oder ob mit Blick auf den Wortlaut in erster Linie auf die materielle Anspruchsberechtigung für die Stellenzulage abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2002 - 2 C 26.01 -, Rn. 15 f., juris), bedarf hier keiner Entscheidung.
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