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   VG Koblenz, 22.01.2020 - 4 L 2/20.KO   

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https://dejure.org/2020,964
VG Koblenz, 22.01.2020 - 4 L 2/20.KO (https://dejure.org/2020,964)
VG Koblenz, Entscheidung vom 22.01.2020 - 4 L 2/20.KO (https://dejure.org/2020,964)
VG Koblenz, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 4 L 2/20.KO (https://dejure.org/2020,964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 BImSchG, § 9 BImSchG, § 80 Abs 5 VwGO
    Rechtsschutzbedürfnis für die Drittanfechtung eines Vorbescheids für die Errichtung von Windenergieanlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhältnis Bauvorbescheid/Baugenehmigung ist auf Immissionsschutzrecht übertragbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verhältnis von baurechtlichem und immissionsrechtlichem Vorbescheid

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verhältnis Bauvorbescheid/Baugenehmigung ist auf Immissionsschutzrecht übertragbar! (IBR 2020, 1029)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2020 - 4 L 2/20
    5 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Inhalt eines noch nicht bestandskräftigen Vorbescheides in der Baugenehmigung erneut geregelt werden (sog. Zweitregelung, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 1989 - 4 C 14.85 -, NVwZ 1989, 863).

    Dem Drittbetroffenen ist es dann möglich, mit seinem Widerspruch bzw. seiner Klage die Baugenehmigung vollumfänglich anzugreifen; aufgrund der Zweitregelung des Vorbescheidinhaltes in dieser Genehmigung hat das weitere Schicksal des Vorbescheides für den Drittbetroffenen keine Bedeutung mehr (BVerwG, a.a.O., NVwZ 1989, 863, 864).

    Der Vorhabenträger hat nach dem Erlass des Vorbescheides gegenüber der Behörde einen Anspruch darauf, dass diese auch nach einer Drittanfechtung dieses Vorbescheides in einem nachfolgenden Genehmigungsverfahren den Inhalt des Vorbescheides vollumfänglich im Wege einer Zweitregelung übernimmt (vgl. BVerwG, a.a.O., NVwZ 1989, 863, 864).

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2011 - 12 ME 8/11

    Baurecht, Immissionschutzrecht: Reichweite der Bindungswirkung eines

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2020 - 4 L 2/20
    6 Diese Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichtes gelten entsprechend für einen immissionsrechtlichen Vorbescheid nach § 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG - (so wohl auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. April 2011 - 12 ME 8/11 -, juris, Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2014 - 8 S 1457/14

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid mit Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2020 - 4 L 2/20
    Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Anordnung der sofortigen Vollziehung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids ist folglich aus Gründen der Effektivität des Rechtsschutzes des Dritten nicht notwendig (a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 8 S 1457/14 -, juris; Storost, a.a.O., Rn. E 5 f.; Kugelmann, in: Kotulla, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Kommentar, 3. Lfg. Juli 2004, § 9 Rn. 120 ff.; Dietlein, a.a.O., Rn. 96 ff.; Peschau, in: Feldhaus, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Stand 203. EL Juni 2008, § 9 Rn. 41 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.1996 - 1 B 12692/96

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80a Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2020 - 4 L 2/20
    Im Baurecht kann ein Antrag nach § 80 a Abs. 3 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO gegen einen für sofort vollziehbar erklärten Bauvorbescheid die Rechtsstellung des Antragstellers nicht verbessern, da ein Bauvorbescheid nicht den Beginn der Bauarbeiten ermöglicht (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 26. August 1996 - 1 L 2757/96.KO - OVG Rh-Pf, Beschluss vom 19. September 1996 - 1 B 12692/96.OVG -, NVwZ 1998, 651).
  • VG Koblenz, 01.10.2020 - 4 K 961/19

    Bindungswirkung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides sowie

    Ein Vorhabenträger hat daher nach dem Erlass des Vorbescheides gegenüber der Behörde einen Anspruch darauf, dass diese - auch nach einer Drittanfechtung des Vorbescheides - in einem nachfolgenden Genehmigungsverfahren den Inhalt des Vorbescheides vollumfänglich im Wege einer Zweitregelung übernimmt (vgl. Beschluss der Kammer vom 22. Januar 2020 - 4 L 2/20.KO -, juris; zum baurechtlichen Vorbescheid: BVerwG, Urteil vom 17. März 1989 - 4 C 14.85 -, juris).
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