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   VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 822/15.KO   

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VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 822/15.KO (https://dejure.org/2016,32682)
VG Koblenz, Entscheidung vom 22.09.2016 - 4 K 822/15.KO (https://dejure.org/2016,32682)
VG Koblenz, Entscheidung vom 22. September 2016 - 4 K 822/15.KO (https://dejure.org/2016,32682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung und Volltext)

    Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Weitersburg ist unwirksam.

  • esovgrp.de

    AO § 118,AO § ... 179,AO § 184,AO § 184 Abs 1,AO § 184 Abs 1 S 1,AO § 184 Abs 1 S 2,GG Art 3,GG Art 3 Abs 1,KAG § 3,KAG § 3 Abs 1,KAG § 3 Abs 1 Nr 3,KAG § 3 Abs 1 Nr 4,KAG § 3 Abs 2,KAG § 3 Abs 2 Nr 8,KAG § 10a,KAG § 10a Abs 1,KAG § 10a Abs 1 S 1,KAG § 10a Abs 1 S 2,KAG § 10a Abs 5,KAG § 10a Abs 5 S 1
    Abgrenzbarer Gebietsteil, Abrechnung, Abrechnungseinheit, Ausbaubeitrag, Außenbereich, Beitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Beitragssatzung, Belastung, Belastungsgleichheit, Berechnung, Berechnungsgrundlage, Bescheid, Bestandskraft, Brückenverbindung, einheitliche ...

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 822/15
    Die Voraussetzungen für eine Einheitsbildung lägen in Anwendung der Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 -) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -) nicht vor.

    Die Vorschrift des § 10a KAG entspricht aber nur dann den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsgleichheit, wenn sie verfassungskonform ausgelegt wird (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 -, NVwZ 2014, 1448).

    Denn § 3 ABS erfüllt nicht die vom Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 25. Juni 2014 (a.a.O.) gestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Abgabenerhebung, da ein individuell-konkret zurechenbarer, grundstücksbezogener Vorteil der beitragspflichtigen Grundstücke vom Anschluss an die von der Beklagten gebildete Beitragseinheit nicht ausreichend vorhanden ist.

    Zu der erforderlichen verfassungskonformen Auslegung des § 10a KAG hat das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 25. Juni 2014 (a.a.O.) ausgeführt:.

    Die Anforderungen an die Annahme eines konkret-individuellen Vorteils für das beitragsbelastete Grundstück bei der Bildung einer einheitlichen Abrechnungseinheit hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 (a.a.O) wie folgt beschrieben:.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14

    Abgrenzbarer Gebietsteil, Anbaustraße, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht,

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 822/15
    Die Voraussetzungen für eine Einheitsbildung lägen in Anwendung der Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 -) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -) nicht vor.

    Es hat die angegriffenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - 6 A 11036/09.OVG - und vom 14. Juni 2010 - 6 A 10082/10.OVG -) aufgehoben, da sie die Beschwerdeführerinnen in ihren Grundrechten aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzen, und die Sachen zur Klärung der Frage, ob die angegriffenen Beitragssatzungen in den beiden Verfassungsbeschwerdeverfahren den durch diese Entscheidung geklärten verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden, an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen, welches unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Vorgaben sodann entschieden hat (vgl. Urteile vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10852/14.OVG und 6 A 10853/14.OVG -).

    Ein solcher Einschnitt hebt im Allgemeinen den Zusammenhang einer Bebauung auf (vgl. für die Saar: OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG - KStZ 2015, 75, juris; für die Mosel: OVG RP, Urteil vom 30. Juni 2015 - 6 A 11016/14.OVG -, esovgrp).

    Erweist sich damit die Bildung der Abrechnungseinheit nach § 3 Abs. 1 ABS als rechtswidrig, hat die Klage bereits aus diesem Grunde Erfolg und es kann offen bleiben, ob die Beklagte eine Verschonungsregelung nach § 10a Abs. 5 Satz 1 KAG in ihre Satzung hätte aufnehmen müssen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 822/15
    Die Ausbaubeitragssatzung sei rechtmäßig, wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Normenkontrollverfahren 6 C 11187/10.OVG (Urteil vom 15. März 2011) bestätigt habe.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten (1 Ordner und 1 Heft) sowie die Gerichtsakte 6 C 11187/10.OVG verwiesen; sämtliche Unterlagen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Dem kann zunächst nicht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. März 2011 im Normenkontrollverfahren 6 C 11187/10.OVG entgegengehalten werden.

    Der dortige Normenkontrollantrag eines Dritten betreffend die ABS vom 29. Oktober 2009 ist abgelehnt worden, so dass sich die Rechtskraft der Entscheidung ohnedies nicht auf den Kläger, sondern nur auf die Beteiligten des Verfahrens 6 C 11187/10.OVG erstreckt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge - einheitliche öffentliche Verkehrseinrichtung

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 822/15
    Dabei lässt die Kammer ausdrücklich offen, ob trotz der den Ort teilenden Autobahn A 48 über die Brückenverbindung zwischen den Ortsteilen ein ausreichender räumlicher Zusammenhang bestehen kann (zu diesem Ansatz vgl. OVG Rheinland-Pfalz in dem Verfahren 6 A 11031/15.OVG, Hinweisbeschluss vom 9. Dezember 2015 und Urteil vom 24. Februar 2016).

    Die Kammer sieht auch keine zureichenden Anhaltspunkte dafür, dass der fehlende räumliche Zusammenhang zwischen den vorgenannten Bereichen nach den vom Oberverwaltungsgericht im Verfahren 6 A 11031/15.OVG genannten Kriterien anderweitig hergestellt werden könnte.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10697/08

    Ausbaubeitragsrecht; Berücksichtigung der Verkehrsfrequenz von Anlieger- und

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 822/15
    Die Frage, ob die typische tatsächliche Straßennutzung einen räumlichen Zusammenhang zwischen zwei jeweils zusammenhängend bebauten, aber voneinander durch eine topografische Zäsur getrennten Gebieten herstellt, ist - ähnlich wie die Festlegung des Gemeindeanteils (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2009 - 6 A 10697/08.OVG -, AS 37, 129, juris) - weder von einer Verkehrszählung noch von der Ermittlung der Verkehrsfunktion der Straße durch einen Sachverständigen abhängig.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12

    Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 822/15
    Das schließt allerdings nicht aus, dass eine unbestimmte Vielzahl von Bürgern zu Beiträgen herangezogen wird, sofern ihnen jeweils ein Sondervorteil individuell-konkret zugerechnet werden kann (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 13. Mai 2014 - VGH B 35/12 -, juris, Rn. 103).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - 6 A 11016/14

    Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau einer Straße

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 822/15
    Ein solcher Einschnitt hebt im Allgemeinen den Zusammenhang einer Bebauung auf (vgl. für die Saar: OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG - KStZ 2015, 75, juris; für die Mosel: OVG RP, Urteil vom 30. Juni 2015 - 6 A 11016/14.OVG -, esovgrp).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 822/15
    Dem steht die wiederkehrende Erhebung des Beitrags nicht entgegen (vgl. BVerfGE 42, 223 ).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 822/15
    Die für die Kostentragungspflicht erforderliche individuelle Zurechenbarkeit lässt sich insbesondere aus der rechtlichen oder tatsächlichen Sachherrschaft oder -nähe und der damit verbundenen Möglichkeit herleiten, aus der Sache konkrete wirtschaftliche Vorteile oder Nutzen zu ziehen (vgl. BVerfGE 91, 207 ).
  • BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60

    Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 822/15
    Wesentlich für den Begriff des Beitrags ist der Gedanke der angebotenen Gegenleistung, des Ausgleichs von Vorteilen und Lasten: Wenn das Gemeinwesen in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe eine besondere Einrichtung zur Verfügung stellt, so sollen diejenigen, die daraus besonderen wirtschaftlichen Nutzen ziehen oder ziehen können, zu den Kosten ihrer Errichtung und Unterhaltung beitragen (vgl. BVerfGE 14, 312 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2000 - 12 A 11670/00
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10852/14
  • VG Neustadt, 09.11.2016 - 1 K 517/16

    Straßenausbaubeiträge; getrennte Ortsteile; Zusammenfassung zu einer

    Dabei bestehen schon Zweifel, ob die angeführte Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz, die zur Verbindung zwischen zwei durch einen Fluss (die Nahe) geteilten Ortsteilen über eine Brücke entwickelt wurde, auf den vorliegenden Fall einer räumlichen Zäsur durch eine große Außenbereichsfläche und der Verbindung durch eine nicht zum Anbau bestimmte Landesstraße von mehr als einem Kilometer Länge anwendbar ist (offengelassen auch bei VG Koblenz, Urteil vom 22. September 2016 - 4 K 822/15.KO -).
  • VG Koblenz, 02.02.2017 - 4 K 701/16

    Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen

    Die Aufteilung entspricht der Rechtsprechung der Kammer für ein abgesetztes Gewerbegebiet (Urteil vom 22. September 2016 - 4 K 822/15.KO -) und ist nicht zu beanstanden.
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