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   VG Koblenz, 24.01.2023 - 5 K 924/22.KO   

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VG Koblenz, 24.01.2023 - 5 K 924/22.KO (https://dejure.org/2023,1329)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24.01.2023 - 5 K 924/22.KO (https://dejure.org/2023,1329)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24. Januar 2023 - 5 K 924/22.KO (https://dejure.org/2023,1329)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Beamtin muss zu viel gezahlte Dienstbezüge zurückzahlen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beamtin muss zu viel gezahlte Dienstbezüge zurückzahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beamtin muss zu viel gezahlte Dienstbezüge zurückzahlen - Rückforderung der überzahlten Dienstbezüge ist rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus VG Koblenz, 24.01.2023 - 5 K 924/22
    Dabei kann ein Vorbehalt sowohl gesetzlich als auch - beispielsweise im Fall von Abschlagzahlungen - im Einzelfall durch den Dienstherrn bzw. die auszahlende Behörde ausgebracht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1960 - BVerwG VI C 65.57 -, juris Rn. 23; Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 16.84 -, juris Rn. 22).
  • BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05

    Rechte eines Telefonkunden bei Ansprüchen auf Zahlung von Entgelt für

    Auszug aus VG Koblenz, 24.01.2023 - 5 K 924/22
    Diese Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprechend auf diejenigen Fälle anzuwenden, in denen eine Leistung unter Vorbehalt erbracht wird und der Leistungsempfänger dem erklärten Vorbehalt nicht widersprochen hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 - IV b ZR 51/87 -, NJW 1989, 161 ; Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 26/05 -, NJW 2006, 286 ).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine

    Auszug aus VG Koblenz, 24.01.2023 - 5 K 924/22
    Diese Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprechend auf diejenigen Fälle anzuwenden, in denen eine Leistung unter Vorbehalt erbracht wird und der Leistungsempfänger dem erklärten Vorbehalt nicht widersprochen hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 - IV b ZR 51/87 -, NJW 1989, 161 ; Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 26/05 -, NJW 2006, 286 ).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 16.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteil - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus VG Koblenz, 24.01.2023 - 5 K 924/22
    Dabei kann ein Vorbehalt sowohl gesetzlich als auch - beispielsweise im Fall von Abschlagzahlungen - im Einzelfall durch den Dienstherrn bzw. die auszahlende Behörde ausgebracht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1960 - BVerwG VI C 65.57 -, juris Rn. 23; Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 16.84 -, juris Rn. 22).
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 26/05

    Berechnung der Umsatzsteuer bei konkreter Schadensabrechnung nach

    Auszug aus VG Koblenz, 24.01.2023 - 5 K 924/22
    Diese Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprechend auf diejenigen Fälle anzuwenden, in denen eine Leistung unter Vorbehalt erbracht wird und der Leistungsempfänger dem erklärten Vorbehalt nicht widersprochen hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 - IV b ZR 51/87 -, NJW 1989, 161 ; Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 26/05 -, NJW 2006, 286 ).
  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 C 7.19

    Kürzung und Rückforderung von Dienstbezügen wegen der Anrechnung anderweitiger

    Auszug aus VG Koblenz, 24.01.2023 - 5 K 924/22
    Ein Mitverschulden der Behörde an der Überzahlung ist in die Ermessensentscheidung einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 2 C 7.19 -, juris Rn. 30 f.).
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