Rechtsprechung
VG Koblenz, 24.08.2009 - 4 K 1348/08.KO |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostentragungspflicht für die Instandsetzung einer Straßenüberführung über eine Eisenbahnstrecke; Existenz der Mängel seit einem Zeitpunkt vor der Privatisierung der Bahn; Übergang der Kostenlast auf die Gemeinde mit dem Zeitpunkt der Privatisierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Streit um Brückenunterhaltung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Streit um Brückenunterhaltung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
DB Netz AG muss Instandhaltungskosten für Eisenbahnbahnbrücke übernehmen - Kontrollgutachten belegt seit Jahren bestehende, nicht beseitigte Schäden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2006 - 1 A 10102/04
Deutsche Bahn muss für Straßenbrücke zahlen
Auszug aus VG Koblenz, 24.08.2009 - 4 K 1348/08
Dies dient dem Schutz der Beklagten, denn dadurch soll verhindert werden, dass sie in Vorleistung tritt, ohne dass die Klägerin das Geld zur Sanierung der Brücke verwendet (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 16. Juni 2003 - 8 K 2785/02.KO - und OVG RP, Urteil vom 11. Mai 2006 - 1 A 10102/04.OVG -).Selbst wenn ursprünglich die Folgen einer fehlenden oder unzureichenden Abdichtung nicht bekannt gewesen sein sollten, gehörte es zur ordnungsgemäßen Unterhaltung, die in der Folgezeit auftretenden Schäden durch Anbringung einer neuen Abdichtung effektiv zu beseitigen (vgl. den ähnlich gelagerten Fall im Urteil des OVG RP vom 11.05.2006 - 1 A 10102/04.OVG - S. 20 f).
- VG Koblenz, 16.06.2003 - 8 K 2785/02
Auszug aus VG Koblenz, 24.08.2009 - 4 K 1348/08
Dies dient dem Schutz der Beklagten, denn dadurch soll verhindert werden, dass sie in Vorleistung tritt, ohne dass die Klägerin das Geld zur Sanierung der Brücke verwendet (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 16. Juni 2003 - 8 K 2785/02.KO - und OVG RP, Urteil vom 11. Mai 2006 - 1 A 10102/04.OVG -).Nach Auffassung des Gerichts kommt es deshalb nicht unbedingt darauf an, ob - insbesondere nach Ablauf der theoretischen Nutzungsdauer - bereits eine unmittelbare Gefahr oder Störung für die Standsicherheit, Verkehrssicherheit oder Betriebssicherheit eingetreten ist (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 16.06.2003 - 8 K 2785/02.KO - gegen VG München, Urteil vom 22.04.2002 - M 24 K 00.6109 -).
- VG München, 22.04.2002 - M 24 K 00.6109
Auszug aus VG Koblenz, 24.08.2009 - 4 K 1348/08
Nach Auffassung des Gerichts kommt es deshalb nicht unbedingt darauf an, ob - insbesondere nach Ablauf der theoretischen Nutzungsdauer - bereits eine unmittelbare Gefahr oder Störung für die Standsicherheit, Verkehrssicherheit oder Betriebssicherheit eingetreten ist (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 16.06.2003 - 8 K 2785/02.KO - gegen VG München, Urteil vom 22.04.2002 - M 24 K 00.6109 -).
- BVerwG, 04.05.2006 - 9 C 3.05
Straßenüberführung über Bahnstrecke; Straßenbaulastträger; Gemeindestraße; …
Auszug aus VG Koblenz, 24.08.2009 - 4 K 1348/08
Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu mit Urteil vom 04.05.2006 - 9 C 3/05 - folgendes entschieden:. - Drs-Bund, 22.06.1995 - BT-Drs 13/1784
Auszug aus VG Koblenz, 24.08.2009 - 4 K 1348/08
Die Länder Hessen, Thüringen, Saarland, Bayern, Schleswig-Holstein (vgl. BR-Drucks 72/95 und 72/3/95), der Bundesrat selbst (BR-Drucks. 72/95, Beschluss) und einige Bundestagsabgeordnete (BT-Drucks. 13/1784) hatten ursprünglich eine Definition des ordnungsgemäßen Erhaltungszustands gefordert, der eine vom Eisenbahnunternehmer nachzuweisende und dem ursprünglichen Zustand entsprechende mindestens zehnjährige Restnutzungsdauer beinhalten sollte. - Drs-Bund, 14.11.2002 - BT-Drs 15/98
Auszug aus VG Koblenz, 24.08.2009 - 4 K 1348/08
Der Bundestag beschloss das Gesetz am 16.01.1998 auf der Basis der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (BT-Drucks. 15/98).