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   VG Koblenz, 24.08.2018 - 4 L 543/18.KO   

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VG Koblenz, 24.08.2018 - 4 L 543/18.KO (https://dejure.org/2018,26280)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24.08.2018 - 4 L 543/18.KO (https://dejure.org/2018,26280)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24. August 2018 - 4 L 543/18.KO (https://dejure.org/2018,26280)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Windenergieanlagen im Bereich Kuhheck dürfen vorerst nicht gebaut werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Windenergieanlagen im Bereich Kuhheck dürfen vorerst nicht gebaut werden

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Koblenz, 29.10.2013 - 4 L 913/13

    In der Exklave "Kuhheck" der Ortsgemeinde Marienhausen dürfen Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Koblenz, 24.08.2018 - 4 L 543/18
    Der Antrag der Beigeladenen auf Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 29. Oktober 2013 (4 L 913/13.KO) und Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des.

    Die Beigeladene begehrt mit ihrem Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO, den Beschluss der Kammer vom 29. Oktober 2013 (4 L 913/13.KO) abzuändern und das einstweilige Rechtsschutzbegehren des Änderungsantragsgegners abzulehnen.

    Das hiergegen gerichtete Eilrechtsschutzbegehren des Antragstellers hatte Erfolg; die Kammer stellte mit Beschluss vom 29. Oktober 2013 (4 L 913/13.KO) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her.

    Der Antrag erweist sich allerdings als auslegungsfähig, da bereits in der Antragsschrift das Aktenzeichen 4 L 913/13.KO, also dasjenige des Verwaltungsgerichts, genannt wurde.

    Schließlich hat die Beigeladene mit Schriftsatz vom 30. Juli 2018 klargestellt, dass Gegenstand des Verfahrens der Beschluss der Kammer vom 29. Oktober 2013 (4 L 913/13.KO) sein solle.

  • VG Koblenz, 18.04.2019 - 4 K 411/18
    Auszug aus VG Koblenz, 24.08.2018 - 4 L 543/18
    2018 Klage erhoben, die beim Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 4 K 411/18.KO geführt wird.

    Das Verwaltungsgericht Koblenz ist gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO zuständig, da dort das Hauptsacheverfahren 4 K 411/18.KO rechtshängig ist.

    Die Existenz des Schwarzstorchhorstes wird bestätigt durch ein Schreiben des Forstamtes C*** vom 13. Juni 2018, das im Klageverfahren 4 K 411/18.KO vorgelegt wurde.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 1 B 11185/13

    Vorerst kein Windpark in Marienhausen

    Auszug aus VG Koblenz, 24.08.2018 - 4 L 543/18
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Beigeladenen wurde mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Januar 2014 (1 B 11185/13.OVG) zurückgewiesen.

    Deren Einschätzung kommt nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 16. Januar 2014 - 1 B 11185/13.OVG -) "im Genehmigungsverfahren insoweit eine Bedeutung zu, als sie als zuständige Fachbehörde die wesentliche Grundlage für eine naturschutzfachlich fundierte Entscheidung der Immissionsschutzbehörde darstellt.

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

    Auszug aus VG Koblenz, 24.08.2018 - 4 L 543/18
    Bei dieser Sachlage besteht auch kein Raum für die vom Kreisrechtsausschuss beanspruchte sogenannte Einschätzungsprärogative nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. November 2013 - 7 C 40.11 -, juris).
  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

    Auszug aus VG Koblenz, 24.08.2018 - 4 L 543/18
    Dies entspricht der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, die unter anderem darauf verweist, dass die Rechtsprechung zum Baurecht nicht angezeigt sei, denn der Betreiber einer immissionsschutzrechtlich relevanten Anlage mache gerade nicht von seiner Baufreiheit aus Art. 14 GG Gebrauch und die Regelungen der §§ 17, 20 ff. des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) gewährten nicht in gleicher Weise einen formellen und materiellen Bestandsschutz wie das formelle und materielle Baurecht sowie die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 7 B 102.90 -, juris und OVG Rh-Pf., Beschluss vom 21. November 2017 - 1 A 11194/17.OVG -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2011 - 1 M 54/11

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit und Begründetheit eines

    Auszug aus VG Koblenz, 24.08.2018 - 4 L 543/18
    Ein Beschluss des Beschwerdegerichts, der lediglich in dem Sinne über das Rechtsmittel der Beschwerde entscheidet, dass er die Beschwerde gegen den Beschluss der Vorinstanz nach § 80 Abs. 5 VwGO zurückweist, kann infolgedessen nicht Gegenstand des Abänderungsan- trages sein bzw. er ist kein "Beschluss über Anträge nach Abs. 5" im Sinne von § 80 Abs. 7 VwGO, der Rechtskraftwirkung entfalten könnte (OVG Greifswald, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 1 M 54/11 -, juris).
  • VG Koblenz, 18.04.2019 - 4 K 411/18

    Windenergieanlagen im Bereich Kuhheck dürfen nicht gebaut werden

    Die Kammer hat diesen Antrag mit Beschluss vom 24. August 2018 - 4 L 543/18.KO - abgelehnt.

    KO, 4 L 543/18.KO, 4 K 1191/18.KO und 7 K 1046/12.KO.

    Diesbezüglich kann die Kammer wegen der Einzelheiten auf die in den Eilverfahren ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 24. August 2018 - 4 L 543/18.KO - und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Dezember 2018 - 1 B 11204/18.OVG - verweisen.

    Hierzu hat die Kammer in ihrem Beschluss vom 24. August 2018 - 4 L 543/18.KO - u. a. ausgeführt (Beschlussumdruck Seiten 4 bis 9):.

    Die von der Beigeladenen nunmehr angesprochene (beabsichtigte) Raumnutzungsanalyse kann für das vorliegende Klageverfahren keine entscheidungserhebliche Rolle spielen, da sie zum einen nach dem im Beschluss vom 24. August 2018 - 4 L 543/18.KO - (Beschlussabdruck Seite 5) näher dargelegten entscheidungserheblichen Beurteilungszeitpunkt für die vorliegende Anfechtungsklage liegt und im Übrigen auch (bis zur mündlichen Verhandlung der Kammer am 9. April 2019) noch nicht durchgeführt wurde.

    Die Kammer hält auch auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung an ihrer im Beschluss vom 24. August 2018 - 4 L 543/18.KO - getroffenen diesbezüglichen Einschätzung fest; dort ist hierzu ausgeführt (Beschlussabdruck Seiten 9 bis 10):.

  • VG Koblenz, 03.07.2020 - 4 K 907/17

    Klage eines Einwohners gegen Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in

    Denn diesem Ziel kommt eine drittschützende Funktion zu (vgl. Beschluss der Kammer vom 24. August 2018 - 4 L 543/18.KO -, S. 9 f. des Entscheidungsabdrucks sowie Urteil vom 18. April 2019 - 4 K 411/18.KO -, S. 11 f. des Entscheidungsabdrucks; a.A. OVG RP, Beschlüsse vom 6. Juli 2017 - 1 B 11015/17.OVG -, juris, Rn. 40 f. und vom 28. Juli 2017, a.a.O., offen gelassen in Beschlüssen vom 5. Dezember 2018 - 1 B 11204/18.OVG - und 17. Oktober 2019 - 1 A 10802/19.OVG; VG Neustadt a.d. Weinstraße, 3 L 1545/18.NW, BeckRS 2019, 9333, Rn 153 f.).

    Ausweislich der zum Ziel Z 163 h gegebenen Begründung bzw. Erläuterung kommt diesem Ziel eine nachbarschützende Funktion zu (vgl. Urteil der Kammer vom 9. April 2019 - 4 K 411/18.KO sowie Beschluss vom 24. August 2018 - 4 L 543/18.KO).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2019 - 1 A 10802/19

    Windenergieanlagen im Bereich Kuhheck dürfen nicht gebaut werden

    Der BUND, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz, hatte sich gegen die im August 2013 für sofort vollziehbar erklärte Genehmigung bereits erfolgreich mit Eilrechtsschutz gewandt (VG Koblenz, Beschl. v. 29.10.2013 - 4 L 913/13.KO und OVG Koblenz, Beschl. v. 16.01.2014 - 1 B 11185/13.OVG; VG Koblenz, Beschl. v. 24.08.2018 - 4 L 543/18.KO und OVG Koblenz, Beschl. v. 05.12.2018 - 1 B 11204/18.OVG).
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