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   VG Koblenz, 25.01.2005 - 7 L 85/05.KO   

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https://dejure.org/2005,29172
VG Koblenz, 25.01.2005 - 7 L 85/05.KO (https://dejure.org/2005,29172)
VG Koblenz, Entscheidung vom 25.01.2005 - 7 L 85/05.KO (https://dejure.org/2005,29172)
VG Koblenz, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 7 L 85/05.KO (https://dejure.org/2005,29172)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin, 11.03.1991 - 2 S 1.91

    Bauplanungsrecht, Vorbescheid, Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VG Koblenz, 25.01.2005 - 7 L 85/05
    Der Bauvorbescheid kann demgemäß nicht als vorläufiger Verwaltungsakt erlassen werden (OVG Berlin, Beschluss vom 11. März 1991 - 2 S 1/91 -, NVwZ 1991, 1198).
  • VGH Bayern, 29.12.2003 - 25 B 98.3582

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Swinger-Clubs im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Koblenz, 25.01.2005 - 7 L 85/05
    Das gilt auch für den Fall, dass das Vorhaben des Antragstellers grundsätzlich der Kategorie der sonstigen nicht störenden Gewerbebetriebe im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO - und nicht der Kategorie der Vergnügungsstätten - zuzuordnen ist (siehe hierzu BayVGH, Urteil vom 29. Dezember 2003 - 25 B 98.3582 -, BayVBl. 2004, 751 = UPR 2004, 393, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 25. März 2004 - 4 B 15/04 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1995 - 1 B 13193/95

    Baurecht ; Einstweilige Anordnung ; Gestattung einer Nutzungsänderung

    Auszug aus VG Koblenz, 25.01.2005 - 7 L 85/05
    Die Kammer sieht auch keinen Fall für gegeben, wonach aus Gründen des durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten effektiven Rechtsschutzes eine auf Prozessrecht beruhende Gestattung auszusprechen wäre (siehe hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. Dezember 1995 - 1 B 13193/95.OVG -, Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Gestattung einer Nutzungsänderung).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1986 - 7 B 62/86
    Auszug aus VG Koblenz, 25.01.2005 - 7 L 85/05
    Denn der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Gestalt einer vorläufigen Feststellung ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 10. September 1986 - 7 B 62/86 -, NVwZ 1987, 145) unzulässig.
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

    Auszug aus VG Koblenz, 25.01.2005 - 7 L 85/05
    Nach § 29 BauGB darf ein Vorhaben nicht freigegeben werden, so lange die städtebaulichen Voraussetzungen nicht abschließend geklärt sind (BVerwG, Urteil vom 17. März 1989 - 4 C 14/85 -, NVwZ 1989, 863).
  • VG Düsseldorf, 28.02.2005 - 7 L 54/05

    Genehmigung zur Wahrnehmung von Aufgaben des Krankentransportes; Anspruch auf

    Auch wenn man mit der Antragstellerin, die dazu im Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten vom 5. Februar 2005 in dem von ihr gegen den Oberbürgermeister der Stadt S betriebenen Parallelverfahren 7 L 85/05 Ausführungen gemacht hat, davon ausgeht, dass die fraglichen drei Krankentransportwagen im Jahr 2004 etwa ein Drittel (2675) ihrer Fahrten außerhalb von X, wo in demselben Zeitraum 4995 Fahrten durchgeführt worden sein sollen, abgewickelt haben, so bleiben diese Fahrten außerhalb von X angesichts der acht weiteren Krankentransportwagen und der überwiegenden Nutzung der hier fraglichen Fahrzeuge innerhalb von X im Rahmen des gesamten Krankentransportbetriebes der Antragstellerin völlig marginal.

    Das ist aber nach der im Verfahren 7 L 85/05 überreichten Übersicht, wonach auf E 211 Fahrten entfielen, bei weitem nicht der Fall.

    Wenn man berücksichtigt, dass die drei Wagen in einem Jahr (2004) nach Angaben der Antragstellerin im Verfahren 7 L 85/05 7670 Fahrten durchgeführt haben, hochgerechnet auf zweieinhalb Jahre somit 19.175 Fahrten, und davon ausgeht, dass das in den Jahren 1990 bis 1992 ähnlich war, so liegt die Zahl von 82 im Promillebereich und stellt eine Tätigkeit in nennenswertem Umfang" im Sinne der Rechtsprechung des OVG NRW a.a.O. nicht dar.

  • VG Neustadt, 23.08.2010 - 5 K 410/10

    Neustadt: Musikwerkstatt darf vorerst offen bleiben

    Die entsprechende allgemeine Regelung des § 49 Abs. 2 Satz 2 VwVfG ist nämlich auch im baurechtlichen Genehmigungsverfahren anwendbar (vgl. Jeromin, Kommentar zur LBauO, zu § 70, RdNr. 127), während die Erteilung einer vorläufigen Baugenehmigung an sich regelmäßig nicht in Betracht kommt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.11.2003, juris; VG Koblenz, Beschluss vom 25.1.2005, 7 L 85/05.KO m.w.N.) .
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