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   VG Koblenz, 25.06.2021 - 2 K 1004/20.KO   

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https://dejure.org/2021,23352
VG Koblenz, 25.06.2021 - 2 K 1004/20.KO (https://dejure.org/2021,23352)
VG Koblenz, Entscheidung vom 25.06.2021 - 2 K 1004/20.KO (https://dejure.org/2021,23352)
VG Koblenz, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - 2 K 1004/20.KO (https://dejure.org/2021,23352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 92 Abs 1 S 1 Nr 1 BBG, § 4 Abs 1 Nr 4c BEDBPStruktG
    Beamtenrecht -Familienpflegetätigkeit im Rahmen des engagierten Ruhestandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98

    Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus VG Koblenz, 25.06.2021 - 2 K 1004/20
    In Bezug auf die Haushaltszugehörigkeit werde auf die §§ 8 und 9 der Abgabenordnung - AO - sowie auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Juni 2001 - VI R 224/98 - verwiesen.

    Bedarf es demnach nicht der Aufnahme des zu betreuenden Kindes in den eigenen Haushalt (vgl. zu § 11 TVöD Nollert-Borasio, in: Burger, TVöD - TV-L, 4. Auflage 2020, § 11 Rn. 12, beck-online sowie zu § 64 des Hessischen Beamtengesetztes Hartmannshenn, in: BeckOK Beamtenrecht Hessen, Brintrine/Masuch, 15. Edition 2021, Rn. 13), so dringt die Beklagte auch nicht durch mit dem von ihr ins Feld geführten Urteil des Bundesfinanzhofes vom 20. Juni 2001 - VI R 224/98 - betreffend die Anspruchsvoraussetzung für Kindergeld bei noch nicht endgültig vollzogener Haushaltsaufnahme sowie mit den von ihr erwähnten §§ 8 und 9 AO.

  • BVerwG, 19.01.2016 - 3 B 76.15

    Anerkennung einer Wohngruppe für Intensivpflegebedürftige als eine stationäre

    Auszug aus VG Koblenz, 25.06.2021 - 2 K 1004/20
    Die Befugnis muss sich nur dem Gesetz im Wege der Auslegung entnehmen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2014 - 6 C 15.13 -, juris, Rn. 23 sowie Beschluss vom 19. Januar 2016 - 3 B 76.15 -, juris, Rn. 8, jeweils m. w. N.), wobei es als zulässig angesehen wird, auf eine "VA-Befugnis" im Wege der Gesamtanalogie zu den Vorschriften zu schließen, die ausdrücklich oder implizit die zur Durchsetzung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zuständige Behörde zum Erlass von Verwaltungsakten gegenüber Privatpersonen ermächtigen (vgl. VGH BW, Urteil vom 9. November 2015 - 11 S 714/15 -, juris, Rn. 33 m. w. N. sowie Urteil vom 16. Januar 2020 - 6 S 1006/19 -, juris, Rn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15

    Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise;

    Auszug aus VG Koblenz, 25.06.2021 - 2 K 1004/20
    Die Befugnis muss sich nur dem Gesetz im Wege der Auslegung entnehmen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2014 - 6 C 15.13 -, juris, Rn. 23 sowie Beschluss vom 19. Januar 2016 - 3 B 76.15 -, juris, Rn. 8, jeweils m. w. N.), wobei es als zulässig angesehen wird, auf eine "VA-Befugnis" im Wege der Gesamtanalogie zu den Vorschriften zu schließen, die ausdrücklich oder implizit die zur Durchsetzung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zuständige Behörde zum Erlass von Verwaltungsakten gegenüber Privatpersonen ermächtigen (vgl. VGH BW, Urteil vom 9. November 2015 - 11 S 714/15 -, juris, Rn. 33 m. w. N. sowie Urteil vom 16. Januar 2020 - 6 S 1006/19 -, juris, Rn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 6 S 1006/19

    Einstufung einer Einrichtung als unterstützende Wohnform im Sinne des

    Auszug aus VG Koblenz, 25.06.2021 - 2 K 1004/20
    Die Befugnis muss sich nur dem Gesetz im Wege der Auslegung entnehmen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2014 - 6 C 15.13 -, juris, Rn. 23 sowie Beschluss vom 19. Januar 2016 - 3 B 76.15 -, juris, Rn. 8, jeweils m. w. N.), wobei es als zulässig angesehen wird, auf eine "VA-Befugnis" im Wege der Gesamtanalogie zu den Vorschriften zu schließen, die ausdrücklich oder implizit die zur Durchsetzung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zuständige Behörde zum Erlass von Verwaltungsakten gegenüber Privatpersonen ermächtigen (vgl. VGH BW, Urteil vom 9. November 2015 - 11 S 714/15 -, juris, Rn. 33 m. w. N. sowie Urteil vom 16. Januar 2020 - 6 S 1006/19 -, juris, Rn. 28).
  • BVerwG, 20.08.2014 - 6 C 15.13

    Feststellender Verwaltungsakt; Filmförderungsgesetz; Filmabgabe der

    Auszug aus VG Koblenz, 25.06.2021 - 2 K 1004/20
    Die Befugnis muss sich nur dem Gesetz im Wege der Auslegung entnehmen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2014 - 6 C 15.13 -, juris, Rn. 23 sowie Beschluss vom 19. Januar 2016 - 3 B 76.15 -, juris, Rn. 8, jeweils m. w. N.), wobei es als zulässig angesehen wird, auf eine "VA-Befugnis" im Wege der Gesamtanalogie zu den Vorschriften zu schließen, die ausdrücklich oder implizit die zur Durchsetzung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zuständige Behörde zum Erlass von Verwaltungsakten gegenüber Privatpersonen ermächtigen (vgl. VGH BW, Urteil vom 9. November 2015 - 11 S 714/15 -, juris, Rn. 33 m. w. N. sowie Urteil vom 16. Januar 2020 - 6 S 1006/19 -, juris, Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2016 - 14 B 1056/16

    Qualifizierung des Schreibens des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses als

    Auszug aus VG Koblenz, 25.06.2021 - 2 K 1004/20
    Die Regelung im Sinne des § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist darin zu sehen, dass in einer rechtlich ungewissen Situation die Sach- und Rechtslage in diesem Einzelfall durch eine verbindliche Feststellung mit Bindungswirkung als bestehend oder nicht bestehend festgestellt, konkretisiert oder individualisiert wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. September 2016 - 14 B 1056/16 -, juris, Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 2 A 10264/20

    Kein Rechtsschutzbedürfnis eines ehemaligen Lehrers für eine Klage gegen seinen

    Auszug aus VG Koblenz, 25.06.2021 - 2 K 1004/20
    Fehlt ein solches Interesse, ist das prozessuale Begehren als unzulässig abzuweisen (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2020 - 2 A 10264/20.OVG -, juris, Rn. 47 m. w. N.).
  • BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 453/20

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Kinderbetreuung - Verlängerung der

    Bei anderen Vorschriften, die nach ihren Tatbestandsvoraussetzungen (lediglich) erfordern, dass ein Kind tatsächlich betreut wird, wird davon ausgegangen, dass damit kein Erfordernis der Haushaltsaufnahme des betreuten Kindes aufgestellt ist (vgl. zu § 4 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c BEDBPStruktG iVm. § 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBG VG Koblenz 25. Juni 2021 - 2 K 1004/20.KO - Rn. 28) .
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