Rechtsprechung
VG Koblenz, 25.09.2020 - 3 L 849/20.KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz
Hochzeitsfeier mit 250 Gästen darf nicht in gemieteter Eventhalle stattfinden
- Justiz Rheinland-Pfalz
- IWW
Kurzfassungen/Presse (7)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Hochzeitsfeier mit 250 Gästen darf nicht in gemieteter Eventhalle stattfinden
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Corona: Hochzeit in Eventhalle nicht gewerblich
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Begehrte Ausnahmegenehmigung von Hochzeitsfeiern mit 250 Gäste
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Hochzeit mit 250 Gästen in gemieteter Eventhalle
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Hochzeitsfeier mit 250 Gästen darf nicht in gemieteter Eventhalle stattfinden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Auch in Eventhalle ist Hochzeit eine private Veranstaltung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
VG Koblenz untersagt Hochzeitsfeier mit 250 Gästen in gemieteter Eventhalle - Teilnehmendenzahl weiterhin auf max. 75 Personen begrenzt
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 13.08.2020 - 13 MN 290/20
Corona-Pandemie: Beschränkung von Hochzeitsfeiern auf 50 Teilnehmer in …
Auszug aus VG Koblenz, 25.09.2020 - 3 L 849/20
Insoweit hat bereits das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Beschluss vom 13. August 2020 13 MN 290/20 (zitiert nach juris), der eine niedersächsische Regelung mit einer Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Hochzeitsfeiern auf 50 Personen betraf, überzeugend ausgeführt, dass der jeweilige Landes-Verordnungsgeber mit der Begrenzung der Teilnehmerzahl zum einen legitime Ziele des Gesundheitsschutzes verfolgt und ihm hinsichtlich der Festlegung der Grenze der Teilnehmer ein Einschätzungsspielraum zusteht.