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   VG Koblenz, 29.10.2013 - 4 L 913/13.KO und 4 L 950/13.KO   

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VG Koblenz, 29.10.2013 - 4 L 913/13.KO und 4 L 950/13.KO (https://dejure.org/2013,29805)
VG Koblenz, Entscheidung vom 29.10.2013 - 4 L 913/13.KO und 4 L 950/13.KO (https://dejure.org/2013,29805)
VG Koblenz, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - 4 L 913/13.KO und 4 L 950/13.KO (https://dejure.org/2013,29805)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    In der Exklave "Kuhheck" der Ortsgemeinde Marienhausen dürfen Windkraftanlagen vorläufig nicht errichtet werden.

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    In der Exklave "Kuhheck" der Ortsgemeinde Marienhausen dürfen Windkraftanlagen vorläufig nicht errichtet werden.

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Tierschutz

Besprechungen u.ä.

  • kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Errichtung einer Windkraftanlage in einer Exklave

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Koblenz, 24.08.2018 - 4 L 543/18

    Windenergieanlagen im Bereich Kuhheck dürfen vorerst nicht gebaut werden

    Der Antrag der Beigeladenen auf Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 29. Oktober 2013 (4 L 913/13.KO) und Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des.

    Die Beigeladene begehrt mit ihrem Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO, den Beschluss der Kammer vom 29. Oktober 2013 (4 L 913/13.KO) abzuändern und das einstweilige Rechtsschutzbegehren des Änderungsantragsgegners abzulehnen.

    Das hiergegen gerichtete Eilrechtsschutzbegehren des Antragstellers hatte Erfolg; die Kammer stellte mit Beschluss vom 29. Oktober 2013 (4 L 913/13.KO) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her.

    Der Antrag erweist sich allerdings als auslegungsfähig, da bereits in der Antragsschrift das Aktenzeichen 4 L 913/13.KO, also dasjenige des Verwaltungsgerichts, genannt wurde.

    Schließlich hat die Beigeladene mit Schriftsatz vom 30. Juli 2018 klargestellt, dass Gegenstand des Verfahrens der Beschluss der Kammer vom 29. Oktober 2013 (4 L 913/13.KO) sein solle.

  • VG Koblenz, 18.04.2019 - 4 K 411/18

    Windenergieanlagen im Bereich Kuhheck dürfen nicht gebaut werden

    Auf Antrag des Klägers stellte das Verwaltungsgericht Koblenz durch Beschluss vom 29. Oktober 2013 (4 L 913/13.KO) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her.

    Im Laufe des Klageverfahrens hat die Beigeladene nach § 80 Abs. 7 VwGO einen Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 29. Oktober 2013 - 4 L 913/13.KO - gestellt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf folgende Akten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung gewesen sind: 13 Ordner und 3 Hefte Verwaltungsakten sowie die Gerichtsakten 4 L 913/13.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2019 - 1 A 10802/19

    Windenergieanlagen im Bereich Kuhheck dürfen nicht gebaut werden

    Der BUND, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz, hatte sich gegen die im August 2013 für sofort vollziehbar erklärte Genehmigung bereits erfolgreich mit Eilrechtsschutz gewandt (VG Koblenz, Beschl. v. 29.10.2013 - 4 L 913/13.KO und OVG Koblenz, Beschl. v. 16.01.2014 - 1 B 11185/13.OVG; VG Koblenz, Beschl. v. 24.08.2018 - 4 L 543/18.KO und OVG Koblenz, Beschl. v. 05.12.2018 - 1 B 11204/18.OVG).
  • VG Koblenz, 08.08.2019 - 4 K 1191/18

    Verbandsgemeinden scheitern mit Klage gegen Windenergieanlagen

    Hiergegen wandte sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz zunächst erfolgreich mit einem Eilrechtsschutzantrag (VG Koblenz, Beschl. v. 29.10.2013 - 4 L 913/13.KO; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.01.2014 - 1 B 11185/13.OVG).
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