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   VG Koblenz, 29.12.2005 - 7 L 2537/05.KO   

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VG Koblenz, 29.12.2005 - 7 L 2537/05.KO (https://dejure.org/2005,24998)
VG Koblenz, Entscheidung vom 29.12.2005 - 7 L 2537/05.KO (https://dejure.org/2005,24998)
VG Koblenz, Entscheidung vom 29. Dezember 2005 - 7 L 2537/05.KO (https://dejure.org/2005,24998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 331
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.09.1974 - VIII C 11.74

    Voraussetzungen des Bestehens eines beachtlichen Zurückstellungsgrundes im Sinne

    Auszug aus VG Koblenz, 29.12.2005 - 7 L 2537/05
    Wesentlich kommt es darauf an, dass gerade die Hilfeleistung des Wehrpflichtigen für die Versorgung eines hilfsbedürftigen Angehörigen erforderlich ist und dessen Einberufung für den Hilfsbedürftigen zu einer Gefährdung der Versorgung, mithin zu einem echten Notstand führen würde, der allein durch eine Zurückstellung behoben werden kann (siehe BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 8 C 134/81 -, NJW 1984, 2714 und Urteil vom 11. September 1974 - 8 C 11.74 -, BVerwGE 47, 45).
  • BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 22.86

    Wehrpflicht - Wehrübung - Einberufungsbescheid - Widerspruchsbescheid

    Auszug aus VG Koblenz, 29.12.2005 - 7 L 2537/05
    Dies ist indes nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 12. Februar 1988 - 8 C 22/86 -, NVwZ 1988, 628) entbehrlich.
  • BVerwG, 27.01.1992 - 8 B 9.92

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Vorliegen eines Härtefalls - Pflicht zur

    Auszug aus VG Koblenz, 29.12.2005 - 7 L 2537/05
    Eine Anwendung der allgemeinen Härteklausel des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG ist ausgeschlossen, sofern die geltend gemachten Zurückstellungsgründe einen der Sondertatbestände des § 12 Abs. 4 Satz 2 WPflG betreffen, die Voraussetzungen dieses Sondertatbestandes im Einzelfall jedoch nicht erfüllt sind (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1992 - 8 B 9/92 -, Juris).
  • BVerwG, 19.01.2005 - 6 C 9.04

    Wehrpflicht; allgemeine Wehrpflicht; Wehrgerechtigkeit.

    Auszug aus VG Koblenz, 29.12.2005 - 7 L 2537/05
    Hierbei hat die Kammer berücksichtigt, dass im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2005 (6 C 9/04) die gesetzlichen Neuregelungen "durchweg für sachgerecht und unter dem Gesichtspunkt der Wehrgerechtigkeit (für) nicht bedenklich" gehalten werden.
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Betreuungsbedürftigkeit eines nichtehelichen

    Auszug aus VG Koblenz, 29.12.2005 - 7 L 2537/05
    Wesentlich kommt es darauf an, dass gerade die Hilfeleistung des Wehrpflichtigen für die Versorgung eines hilfsbedürftigen Angehörigen erforderlich ist und dessen Einberufung für den Hilfsbedürftigen zu einer Gefährdung der Versorgung, mithin zu einem echten Notstand führen würde, der allein durch eine Zurückstellung behoben werden kann (siehe BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 8 C 134/81 -, NJW 1984, 2714 und Urteil vom 11. September 1974 - 8 C 11.74 -, BVerwGE 47, 45).
  • VG Koblenz, 10.03.2004 - 7 L 616/04

    Neue Ausnahmen vom Wehrdienst verletzen nicht die Rechte der einberufenen

    Auszug aus VG Koblenz, 29.12.2005 - 7 L 2537/05
    Entsprechende Bedenken wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2005 - 6 C 9/05 - VG Koblenz, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 L 616/04.KO -, NJW 2004, 2321) bestehen daher grundsätzlich nicht mehr.
  • BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04

    Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr

    Auszug aus VG Koblenz, 29.12.2005 - 7 L 2537/05
    Diese Einschätzung hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17. Mai 2004 (2 BvR 821/04, NVwZ 2004, 1228) bestätigt.
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