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VG Koblenz, 31.01.2018 - 4 L 6/18.KO |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV, § 47 Abs 2 FeV, § 7 Abs 1 FeV, Art 7 Abs 1 Buchst e EGRL 126/2006, Art 7 Abs 1 Buchst b EGRL 439/91
Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Wohnsitznachweis in der Tschechischen Republik - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Neustadt, 10.09.2014 - 3 L 767/14
Tschechische Fahrerlaubnis wird Deutschem bei Verkehrskontrolle zum Verhängnis
Auszug aus VG Koblenz, 31.01.2018 - 4 L 6/18
Die tschechischen Behörden haben einen Wohnsitz mit "unknown" bezeichnet, was von dem Antragsgegner zutreffend dahin gedeutet wurde, dass ein solcher - mangels anderer Anhaltspunkte und substantiierten Vortrags des Antragstellers - nicht vorlag (vgl. auch zur Vereinbarkeit der hier anzuwendenden Regelungen des § 28 FeV mit Europarecht: VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 10. September 2014 - 3 L 767/14.NW - und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 10 B 10880/14.OVG -).